Weiterhin versenden die deutschen Krankenkassen tonnenweise Informations- und Anforderungsmaterial an die Versicherten. Grundlage ist das neue, datenschutzrechtlich sehr umstrittene, Speicherkartensystem. Diese Speicherkarte soll als Identifikationsmerkmal ein Passfoto aufweisen, welche Daten in welchem Umfang gespeichert werden sollen und dürfen, ist noch nicht geklärt, allerdings sollen Daten gespeichert werden, damit Ersthelfer einen ersten Überblick haben. Ansonsten wird auf die zukünftige freiwillige Datenauswahl durch den Versicherten hingewiesen.
Die gesetzliche Vorgabe ist hier eher Makulatur, immerhin werden jetzt schon in Krankenhäusern und in vielen Arztpraxen die Karten nur noch in Verbindung mit einem Ausweisdokument akzeptiert. Daher sollten Sie sich selber sehr genau prüfen, ob Sie den neuen Karten zustimmen. Eine Verweigerung, dass Passfoto einzusenden, darf nach aktueller Rechtslage jedenfalls keinerlei negative Auswirkungen für den Versicherten haben. Ansonsten reicht auch ein Passfoto, auf dem Sie unkenntlich sind.
Positiv bleibt noch anzumerken, dass die neue Karte gleichzeitig einen Auslandsversicherungsschutz aufweist. Ob es notwendig ist, dafür erhebliche persönliche Daten zu erfassen, die im Ausland sowieso nicht auszulesen sind, bleibt offen. Und auch Ihr Arzt um die Ecke hat bis jetzt weder Hardware noch Software, um die neue Karte zu nutzen.
Für den Ernstfall sollten Sie also weiterhin auf den Notfallausweis (kostenlos unter: http://www.dormisan.de/Notfallausweis/) vertrauen, immerhin weiß noch niemand, wann Krankenwagen mit der neuen Technik ausgerüstet sein werden.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Mittwoch, 31. Dezember 2008
Sonntag, 28. Dezember 2008
Pressemitteilungen
Für eine kostenlose Pressemitteilung einfach oben auf die Überschrift klicken, der Rest erklärt sich selber! Außerdem: http://www.presseanzeiger.de/
Patrick Schiffler
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Freitag, 26. Dezember 2008
Eingliederungsvereinbarung
Immer häufiger wird die Eingliederungsvereinbarung, sprich 6-monatige Übersicht der Bemühungen, um wieder in Arbeit zu kommen, nach dem § 31 Abs. 1 SGB II als Vereinbarung mit dem Jobcenter, als Verwaltungsakt erlassen, da sich Leistungsbezieher weigern, diese zu unterschreiben. Unter bestimmten Umständen ist dieser Verwaltungsakt allerdings rechtswidrig, sprich widerspruchsfähig . Der vorstehende link mit Sozialgerichtsurteil bestätigt, dass dieser Verwaltungsakt innerhalb enger gesetzlicher Grenzen stattfinden muss, d.h. der Leistungsbezieher nach dem SGB II auch Rechte hat, die spätestens vor einem Sozialgericht auch bestätigt werden. Insbesondere der Inhalt ist hier maßgebend, der Mensch darf gegenüber der Verwaltungsbehörde nicht in Rechtsunsicherheit verharren, oder gar schlechter gestellt werden. Daher unbedingt die Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterzeichnen, sondern aushändigen lassen und durch eine unabhängige Institution prüfen lassen. Ein guter Anhaltspunkt ist bereits, wenn die Leistungen zur Unterstützung der Behörde (Teil I) wesentlicher kürzer ausfallen, als die verbindlichen Nachweise der Bewerbungsbemühungen (Teil II).
Besonders interessant ist auch, dass sich die Rechtsfolgebelehrungen von 2 §§ in 2005 auf mittlerweile 13 §§ (1 DIN A 4 Seite!) erweitert haben.
Patrick Schiffler
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Besonders interessant ist auch, dass sich die Rechtsfolgebelehrungen von 2 §§ in 2005 auf mittlerweile 13 §§ (1 DIN A 4 Seite!) erweitert haben.
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Dienstag, 23. Dezember 2008
Staatsfeind Nr. 1
Herr Miroslav F. ist offiziell zum Staatsfeind Nr. 1 aufgestiegen. Er wurde aus der Bundesrepublik Deutschland berechtigterweise ausgewiesen, da er sich hier illegal aufgehalten hat. Die Sperre zur Rückkehr wurde für 5 Jahre ausgesprochen. Jeder Versuch, die Sperre, des nicht kriminellen Miroslav F., zu begrenzen, schlug fehl. Nun erhielt die Familie zum Weihnachtsfest ein geschmackloses Geschenk, die Ablehnung einer Petition beim Berliner Abgeordnetenhaus zur Begrenzung. Damit sind die Weihnachten einer ganzen Familie zerstört, Unverständniß und Wut machen sich breit. Jeder Kriminelle erhält auf Antrag eine Begrenzung von mindestens 50 %, im Regelfall sogar eine Begrenzung auf 6 Monate. Herr Miroslav F. wird, nachdem er schon fast 2 Jahre ertragen hat, weiterhin wie ein Aussätziger durch die Bundesrepublik Deutschland behandelt. Besonders negativ bleibt die Tatsache, daß der Beistand des Herrn F. keinerlei Mitteilung erhielt, bis er selber anrief. Integration verkehrt! Die Familie wird nun weiter gehen, wahrscheinlich wird dies ein Fall für das Europaparlament, traurig ist nur, daß bis zu einem Abschluß die 5 Jahre wohl vorbei sein werden. Der Mensch ist wieder einmal als Individuum nichts Wert.
Patrick Schiffler
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Dienstag, 16. Dezember 2008
Erhöhung KdU Berlin
Der Berliner Senat hat mal wieder einmal das Unmögliche möglich gemacht. Die aktuelle Erhöhung der Kosten der Unterkunft für Alleinstehende nach dem SGB II von 360,- € auf 378,- € ist in dieser Form höchstwahrscheinlich verfassungswidrig! Hier wird gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller verstoßen, da ausdrücklich nur Singles berücksichtigt werden. Dem Senat ist hier entgangen, dass für alle deutschen oder ausländischen Mitbürger die Mieten rasant gestiegen sind. Bestraft werden also wieder nur die Familien. Daher, es sind die ersten Klagen anhängig, unbedingt einen - begrenzten Widerspruch - einlegen, da alle Bescheide ab 01.01.2009 schwebend unwirksam werden, wenn sie mindestens 2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind! Ansonsten könnten Sie in Zukunft, sollte das Prozedere tatsächlich für rechtswidrig erklärt werden, Probleme haben, Ihr Geld zurück zu erhalten. Der *Überprüfungsantrag (Artikel vom 07.12.2008)* ist dann zwar ein probates Mittel, kann aber wieder bis zur Bearbeitung sehr lange dauern.
Patrick Schiffler
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Prozesskontrolle
Immer mehr Menschen haben mit einem Rechtsanwalt als "letzten Retter" zu tun. Ob im Sozialgerichts-, Straf- oder Zivilprozeßverfahren, Sie sollten immer als Mandant bestimmen, was passiert. Daher 3 klare Regeln:
1) Alle Kosten vorher klären und erklären lassen. Der deutsche Rechtsanwalt muss sich im Regelfall an die RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) halten. Wenn Sie bedürftig sind, bestehen Sie auf Beantragung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Dieses können Sie auch im Internet einsehen.
2) Ihr Rechtsanwalt muss schreiben und reden. Ansonsten könnten Sie sich gleich selber verteidigen. Achtung, nur Beweisanträge sind echte Rechtsmittel, Anregungen und Eingaben sind später nicht mehr als Berufungs- oder Revisionsgründe zugelassen.
3) Wenn Sie vom Richter, Staatsanwalt oder einem Rechtsanwalt befragt werden, schreiben Sie selber alles mit. Ansonsten kommen Sie leicht durcheinander. Mehrfach nachfragen im selben Sachverhalt ist grundlegend nach Beantwortung unerlaubt!
Sollten Sie sich schlecht beraten oder vertreten fühlen, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an die zuständige Rechtsanwaltskammer oder an einen Bürger- und Menschenrechtsverein (s. link). Und suchen Sie sich am besten vorher einen Fachanwalt, Wurst kaufen Sie auch nicht beim Bäcker.
Patrick Schiffler
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1) Alle Kosten vorher klären und erklären lassen. Der deutsche Rechtsanwalt muss sich im Regelfall an die RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) halten. Wenn Sie bedürftig sind, bestehen Sie auf Beantragung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Dieses können Sie auch im Internet einsehen.
2) Ihr Rechtsanwalt muss schreiben und reden. Ansonsten könnten Sie sich gleich selber verteidigen. Achtung, nur Beweisanträge sind echte Rechtsmittel, Anregungen und Eingaben sind später nicht mehr als Berufungs- oder Revisionsgründe zugelassen.
3) Wenn Sie vom Richter, Staatsanwalt oder einem Rechtsanwalt befragt werden, schreiben Sie selber alles mit. Ansonsten kommen Sie leicht durcheinander. Mehrfach nachfragen im selben Sachverhalt ist grundlegend nach Beantwortung unerlaubt!
Sollten Sie sich schlecht beraten oder vertreten fühlen, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an die zuständige Rechtsanwaltskammer oder an einen Bürger- und Menschenrechtsverein (s. link). Und suchen Sie sich am besten vorher einen Fachanwalt, Wurst kaufen Sie auch nicht beim Bäcker.
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Sonntag, 7. Dezember 2008
Dart in Berlin
Foto: Emma Vlenio (vlenio.blogspot.com)
Die Dartbundesliga in Berlin! Ein hervorragender Event im Old Red Lion Inn in der Richardstrasse in Berlin Neukölln zwischen 3 erstklassigen Mannschaften (DC Vegesack Bremen, Hamburger SV (wirklich in blau-weiß) und Bust Darts Berlin findet ein verdient spannendes Ende, nach dem die Hamburger ihre 2 Spiele souverän gewonnen haben. Im letzten Spiel zwischen Bremen und Berlin dann Knisterstimmung. Aus einem 2:6 Rückstand machte Berlin noch ein Unentschieden! Leider sind die Berliner als Neuaufsteiger noch weit hinten in der Tabelle (http://www.deutscherdartverband.de/bl_nord.htm), aber dieses letzte Spiel macht Hoffnung auf mehr. Beim nächsten mal noch mehr Fotos und hoffentlich die Nachricht über ein "Perfektes Spiel" (9 Darts 501 double out).
Und der Nachwuchs wurde auch schon in den Einwerfzimmern (hier immerhin 2) gesichtet, im Spielraum galt übrigens (vernünftigerweise) Rauchverbot!
Für (Steel)Dartinteressierte:
Old Red Lion INN
Richardstrasse 31
12043 Berlin
Patrick Schiffler
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Überprüfungsantrag
Der Überprüfungsantrag findet (fast) im gesamten Verwaltungsrecht Anwendung und ist unter den §§ 44-46 SGB X geregelt. Die konkreten Texte finden Sie unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html (oder ..._45.html, ..._46.html) Einzellink oben.
Mit dem o.g. Antrag können Sie falsche Verwaltungsentscheidungen bis zu 4 Jahren rückwirkend angreifen. Wichtig ist hier, dass dann der Anfang des 4. Jahres zählt, also Antragstellung auf Überprüfung bis 31.12.2008 rückwirkend bis zum 01.01.2004.
Dies ist ein Formantrag (BEISPIEL: Hiermit stelle ich aus allen rechtlichen und u.g. Gründen Überprüfungsantrag nach den §§ 44-46 SGB X), den Sie auch begründen sollten, wenn möglich auch beziffern (BEISPIEL: Sie rechnen mir seit 8 Monaten falsches Kindergeld in Höhe von 154,- € pro Monat an, daher bitte ich um neue(n) Bescheid(e) und Überweisung von 1.232,- € auf mein Ihnen bekanntes Konto). Diesen Antrag entweder persönlich abgeben (Empfangsbekenntnis verlangen!) oder per Fax an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc.)senden (Faxbericht aufheben!). Dies geht auch bei vermeintlich schon rechtskräftig gewordenen Bescheiden (Überschreitung der 1 Monatsfrist).
Diverse Hilfsorganisationen und Vereine helfen Ihnen ebenfalls gerne dabei.
ACHTUNG: Keine Rechtsberatung!
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich selber mit dem Überprüfungsantrag Schaden zufügen könnten, gehen Sie unbedingt zu einem Rechtsanwalt.
Patrick Schiffler
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Mit dem o.g. Antrag können Sie falsche Verwaltungsentscheidungen bis zu 4 Jahren rückwirkend angreifen. Wichtig ist hier, dass dann der Anfang des 4. Jahres zählt, also Antragstellung auf Überprüfung bis 31.12.2008 rückwirkend bis zum 01.01.2004.
Dies ist ein Formantrag (BEISPIEL: Hiermit stelle ich aus allen rechtlichen und u.g. Gründen Überprüfungsantrag nach den §§ 44-46 SGB X), den Sie auch begründen sollten, wenn möglich auch beziffern (BEISPIEL: Sie rechnen mir seit 8 Monaten falsches Kindergeld in Höhe von 154,- € pro Monat an, daher bitte ich um neue(n) Bescheid(e) und Überweisung von 1.232,- € auf mein Ihnen bekanntes Konto). Diesen Antrag entweder persönlich abgeben (Empfangsbekenntnis verlangen!) oder per Fax an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc.)senden (Faxbericht aufheben!). Dies geht auch bei vermeintlich schon rechtskräftig gewordenen Bescheiden (Überschreitung der 1 Monatsfrist).
Diverse Hilfsorganisationen und Vereine helfen Ihnen ebenfalls gerne dabei.
ACHTUNG: Keine Rechtsberatung!
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich selber mit dem Überprüfungsantrag Schaden zufügen könnten, gehen Sie unbedingt zu einem Rechtsanwalt.
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Antragstellung Jobcenter
Die Antragstellung für Arbeitslosengeld II (ALG II, "Hartz IV") ist mit einigen Tücken behaftet. Daher folgende Liste, die für eine reibungslose Antragstellung und danach einen schnellen Bezug sorgen soll:
1) Laden Sie auf gar keinen Fall einen Erstantrag aus dem Internet! Begeben Sie sich direkt zu Ihrem zuständigen Jobcenter (Arge, Maia etc.), und besorgen Sie sich dort einen Antrag mit Datumsstempel, den dieses Datum ist auch Tag der Antragstellung. Und gleich weiter zur Bundesagentur für Arbeit, eine Freistellungsbescheinigung holen, dass Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
2) Erst lesen, dann ausfüllen! Ganz besonders fatal ist es, einfach überall zu unterschreiben, am besten schon vorab dort, wo Änderungen durch den Sachbearbeiter bestätigt werden. Damit würden Sie eigenmächtige Änderungen durch diesen vorab legitimieren (schon sehr oft geschehen!) Nicht einfach alles streichen, was nicht zutrifft, sondern wirklich die "JA/ Nein Felder ankreuzen.
3) Zur Antragsabgabe immer jemanden mitnehmen! Was Sie alles mitnehmen müssen (Ausweis, Bankkarte etc.), entnehmen Sie dem Antrag. Da dies alles im Jobcenter kopiert wird, brauchen Sie einen Zeugen, dass am Tag der Abgabe nichts beanstandet wurde.
Letzter Tip: Wenn Sie genügend Geld haben, machen Sie sich von allem, was Sie einreichen (Erstantrag, sonstige Anträge, Änderungsmitteilungen etc.) unbedingt Kopien. Ansonsten im Internet nachschauen, wo eine Hilfsorganisation (Diakonie, Caritas, ein e.V., etc.) bei Ihnen in der Nähe sitzt. In vielen Städten gibt es auch Büros, die direkt Antragshilfe bieten (z.B. Berlin BEQUIT "siehe Link oben!").
Patrick Schiffler
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1) Laden Sie auf gar keinen Fall einen Erstantrag aus dem Internet! Begeben Sie sich direkt zu Ihrem zuständigen Jobcenter (Arge, Maia etc.), und besorgen Sie sich dort einen Antrag mit Datumsstempel, den dieses Datum ist auch Tag der Antragstellung. Und gleich weiter zur Bundesagentur für Arbeit, eine Freistellungsbescheinigung holen, dass Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
2) Erst lesen, dann ausfüllen! Ganz besonders fatal ist es, einfach überall zu unterschreiben, am besten schon vorab dort, wo Änderungen durch den Sachbearbeiter bestätigt werden. Damit würden Sie eigenmächtige Änderungen durch diesen vorab legitimieren (schon sehr oft geschehen!) Nicht einfach alles streichen, was nicht zutrifft, sondern wirklich die "JA/ Nein Felder ankreuzen.
3) Zur Antragsabgabe immer jemanden mitnehmen! Was Sie alles mitnehmen müssen (Ausweis, Bankkarte etc.), entnehmen Sie dem Antrag. Da dies alles im Jobcenter kopiert wird, brauchen Sie einen Zeugen, dass am Tag der Abgabe nichts beanstandet wurde.
Letzter Tip: Wenn Sie genügend Geld haben, machen Sie sich von allem, was Sie einreichen (Erstantrag, sonstige Anträge, Änderungsmitteilungen etc.) unbedingt Kopien. Ansonsten im Internet nachschauen, wo eine Hilfsorganisation (Diakonie, Caritas, ein e.V., etc.) bei Ihnen in der Nähe sitzt. In vielen Städten gibt es auch Büros, die direkt Antragshilfe bieten (z.B. Berlin BEQUIT "siehe Link oben!").
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Samstag, 6. Dezember 2008
Polizeischulungsobjekt Katzbach e.V.
In Berlin-Kreuzberg lässt es sich im Moment nicht ruhig leben. Zumindest nicht für Mitglieder und Gäste des Katzbach e.V. Mehrfach wurden durch die Berliner Polizei die Vereinsräume durchsucht, vorgeschoben wurde die "ASOG" Berlin (http://www.berliner-feuerwehr.de/asog.pdf). Diese bestimmt eigentlich ein Verhalten bei akuter Gefahrenabwehr. Trotz rechtlicher Hinweise durch den Vereinsvorsitzenden des Katzbach e.V., als Aushang im Schaufenster deutlich sichtbar, zweier Strafanzeigen gegen Polizisten wegen übertriebener Gewaltanwendung und der lückenlosen Dokumentierung des Vereins, mittels Dienstnummern der Beteiligten, finden die Durchsuchungen und Übergriffe weiter statt.
Auf die Presseanfrage des Verfassers vom 01.12.2008 wurde mit Antwort vom 03.12.2008 wieder auf die "ASOG" verwiesen, dass Thema Verletzung von Grundrechten, da die Durchsuchungen immer ohne richterliche Anordnungen stattfinden, wurde nicht beantwortet. O-Ton Presseerklärung der Berliner Polizei: "Dabei ist die Durchführung von Einsätzen nicht davon abhängig, ob bei bereits durchgeführten Durchsuchungen etwas aufgefunden wurde."
Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Auf die Presseanfrage des Verfassers vom 01.12.2008 wurde mit Antwort vom 03.12.2008 wieder auf die "ASOG" verwiesen, dass Thema Verletzung von Grundrechten, da die Durchsuchungen immer ohne richterliche Anordnungen stattfinden, wurde nicht beantwortet. O-Ton Presseerklärung der Berliner Polizei: "Dabei ist die Durchführung von Einsätzen nicht davon abhängig, ob bei bereits durchgeführten Durchsuchungen etwas aufgefunden wurde."
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Freitag, 5. Dezember 2008
Massenauflauf am Jobcenter Neukölln
Am 04.12.2008 gab es (mal wieder) einen Massenauflauf am Jobcenter Neukölln, in der Silbersteinstrasse, speziell zuständig für die "unter 25-jährigen", oder für diejenigen, die mit ihnen zusammenleben. Besonders erschreckend ist hier, das dass uralte Prinzip "Der Stärkste siegt" absolut neu erfunden wird. Durch eine kleine Eingangstür stürmen alle nach oben in den zweiten Stock, die Wachleute sind komplett überfordert, Mütter mit Kinderwagen werden abgequetscht, nicht wer zuerst da ist kommt zuerst ran, sondern der stärker und schneller ist. Hier kann man nur System hinter vermuten, da dies eine ordentliche Verwaltungsbehörde sein soll. Die Eingangszone ist ein komplettes Chaos, nach Befragung von Wartenden sind Wartezeiten von bis zu 4 Stunden "normal"!
Patrick Schiffler
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Mittwoch, 12. November 2008
Jobcenter Neukölln fluchtartig verlassen?
Die Jobcenterleitung in Berlin-Neukölln hat jetzt nach langer Krankheit mitgeteilt, dass Sie nicht die Arbeit wieder aufnehmen wird. Auch die Stellvertretung wird nicht weiter bleiben. Damit ist endlich dass komplette Chaos vorprogrammiert.
Man kann dem neuen Geschäftsleiter nur viel Glück wünschen, die Probleme scheinen ja eher unlösbar zu sein, da die Masse an Problemen unüberwindlich erscheint. Von inkompetenten Mitarbeitern über falsche Bescheidungen bis zur falschen Software ist alles an Herausforderungen dabei. Der "Fall" Jobcenter verspricht weiterhin interessant zu bleiben.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Man kann dem neuen Geschäftsleiter nur viel Glück wünschen, die Probleme scheinen ja eher unlösbar zu sein, da die Masse an Problemen unüberwindlich erscheint. Von inkompetenten Mitarbeitern über falsche Bescheidungen bis zur falschen Software ist alles an Herausforderungen dabei. Der "Fall" Jobcenter verspricht weiterhin interessant zu bleiben.
Patrick Schiffler
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Dienstag, 11. November 2008
Riesenerfolg im Jobcenter
Am 10.11.2008 wurde durch WISO der durch obigen Link erreichbare Beitrag gesendet. Es ist sehr schön, dass Sie endlich die Ihr zustehenden Bezüge erhält. Natürlich sind weitere Aktionen durch den VBMDU e.V. geplant, um weiterhin auf die Mißstände in den Jobcentern hinzuweisen! Schlimm ist die Tatsache, dass erst mit Presse oder Polizei gedroht werden muss, bis Sozialgerichtsbeschlüsse umgesetzt werden.
Nochmals der Link: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/628246?inPopup=true
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Nochmals der Link: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/628246?inPopup=true
Patrick Schiffler
Freier Journalist

Mittwoch, 15. Oktober 2008
Der Beistand im Jobcenter
Die Begleitung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist eine sehr wichtige und durchaus wirkungsvolle Methode, Leistungsansprüche gegenüber der Behörde durchzusetzen. Beistand bedeutet hier gerade nicht, dass rechtlich argumentiert werden muss, sondern dass eine gesunde Kommunikationsebene mit Angestellten der Jobcenter hergestellt wird. Formaljuristische Ausschweifungen sind hier eher hinderlich, da im seltensten Fall der/ die FallmanagerIn juristisch geschult sind. Viel mehr ist hier der gesunde Menschenverstand gefragt, ein nicht zu verachtender Gesichtspunkt ist hier schon der Anstoß an den Hilfebedürftigen, Termine (wieder) wahrzunehmen und alle Unterlagen geordnet zu halten.
Der Beistand im ursprünglichen Sinn handelt also MIT dem Menschen, nicht in Vertretung für ihn. Dies erfordert durchaus auch einmal, ruhig daneben zu sitzen und eine Gesprächsentwicklung zu beobachten. Eingreifen ist nur dann nötig, wenn falsche Sachargumente vorgetragen werden. Hier muss also der alte Leitsatz im Vordergrund stehen: Hilfe zur Selbsthilfe!
Beistand werden ist daher weder besonders schwierig noch mit besonderen Härten verbunden, aber der zukünftige Beistand sollte sich selber gut prüfen, ob er folgende Minimalanforderungen einbringt:
- Ruhe
- Themenwissen
- Kommunikationsfähigkeit
- Amtsdeutschverständniss
- Ordnungssinn
- Ordentliches Auftreten
Wenn Sie o.g. Anforderungen erfüllen, sollten Sie für sich ernsthaft prüfen, über einen der zahlreichen Vereine in Ihrer Umgebung Menschen Hilfe anzubieten, die diese dringend benötigen.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
nachfolgender Text aus Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Beistand.html
Beistand
Person, die einen anderen im einem Verwaltungs- oder Gerichtsprozess unterstützt, ohne von ihm bevollmächtigt zu sein.
Der Beistand wird nicht anstelle des Beteiligten tätig, sondern mit ihm.
Er dient der Unterstützung und soll Vertrauensperson sein
Beistand kann jede natürliche Person sein, aber auch Institutionen.
Die Möglichkeit eines Beistandes ist in vielen rechtlich relevanten Verfahren vorgesehen, beispielsweise:
* Beistand des Jugendamtes im Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft oder von Unterhaltsansprüchen (§§ 1712 - 1717 BGB, §§ 55, 56 SGB VIII)
* Beistand im Verwaltungsverfahren (§ 14 VwVfG, § 80 AO, § 13 Absätze 4 bis 7 SGB X)
* Beistand im Zivilprozess (§ 90 ZPO)
* Beistand im Verwaltungsprozess (§ 67 Absatz 2 VwGO, § 62 FGO, § 73 Absatz 5 SGG)
* Beistandschaft des Ehegatten oder gesetzlichen Vertreters im Strafprozess (§ 149 StPO, § 69 JGG)
Im Zivilprozess und im Verwaltungsprozess kann eine Partei einen Beistand ihrer Wahl hinzuziehen, soweit nicht die Vertretung durch einen Anwalt geboten ist. Im Verwaltungsprozess kann die Bestellung des Beistandes auch gerichtlich angeordnet werden, wenn das im Interesse eines sachgemäßen Vortrags geboten erscheint.
Im Strafverfahren ist nur der Beistand durch den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder gesetzliche Vertreter möglich. Die Zulassung des Beistandes erfolgt auf dessen Antrag (nicht auf Antrag des Beschuldigten) durch das Gericht. Für das Vorverfahren besteht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, für die Hauptverhandlung dagegen ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Zulassung als Beistand. Der Beistand hat das Rechts zur Stellungnahme und ist anzuhören. Er kann gleichzeitig Zeuge sein. Eine besondere Stellung kommt dem Beistand im Jugendgerichtsverfahren zu (§ 73 Absatz 5 JGG).
Praxistipp:
Im Zivilprozess gilt das von dem Beistand Vorgetragene als von der Partei vorgebracht, wenn diese nicht unverzüglich widerspricht. Der Beistand ist aber nicht befugt, eigene Anträge zu stellen.
Der Beistand im ursprünglichen Sinn handelt also MIT dem Menschen, nicht in Vertretung für ihn. Dies erfordert durchaus auch einmal, ruhig daneben zu sitzen und eine Gesprächsentwicklung zu beobachten. Eingreifen ist nur dann nötig, wenn falsche Sachargumente vorgetragen werden. Hier muss also der alte Leitsatz im Vordergrund stehen: Hilfe zur Selbsthilfe!
Beistand werden ist daher weder besonders schwierig noch mit besonderen Härten verbunden, aber der zukünftige Beistand sollte sich selber gut prüfen, ob er folgende Minimalanforderungen einbringt:
- Ruhe
- Themenwissen
- Kommunikationsfähigkeit
- Amtsdeutschverständniss
- Ordnungssinn
- Ordentliches Auftreten
Wenn Sie o.g. Anforderungen erfüllen, sollten Sie für sich ernsthaft prüfen, über einen der zahlreichen Vereine in Ihrer Umgebung Menschen Hilfe anzubieten, die diese dringend benötigen.
Patrick Schiffler
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nachfolgender Text aus Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Beistand.html
Beistand
Person, die einen anderen im einem Verwaltungs- oder Gerichtsprozess unterstützt, ohne von ihm bevollmächtigt zu sein.
Der Beistand wird nicht anstelle des Beteiligten tätig, sondern mit ihm.
Er dient der Unterstützung und soll Vertrauensperson sein
Beistand kann jede natürliche Person sein, aber auch Institutionen.
Die Möglichkeit eines Beistandes ist in vielen rechtlich relevanten Verfahren vorgesehen, beispielsweise:
* Beistand des Jugendamtes im Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft oder von Unterhaltsansprüchen (§§ 1712 - 1717 BGB, §§ 55, 56 SGB VIII)
* Beistand im Verwaltungsverfahren (§ 14 VwVfG, § 80 AO, § 13 Absätze 4 bis 7 SGB X)
* Beistand im Zivilprozess (§ 90 ZPO)
* Beistand im Verwaltungsprozess (§ 67 Absatz 2 VwGO, § 62 FGO, § 73 Absatz 5 SGG)
* Beistandschaft des Ehegatten oder gesetzlichen Vertreters im Strafprozess (§ 149 StPO, § 69 JGG)
Im Zivilprozess und im Verwaltungsprozess kann eine Partei einen Beistand ihrer Wahl hinzuziehen, soweit nicht die Vertretung durch einen Anwalt geboten ist. Im Verwaltungsprozess kann die Bestellung des Beistandes auch gerichtlich angeordnet werden, wenn das im Interesse eines sachgemäßen Vortrags geboten erscheint.
Im Strafverfahren ist nur der Beistand durch den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder gesetzliche Vertreter möglich. Die Zulassung des Beistandes erfolgt auf dessen Antrag (nicht auf Antrag des Beschuldigten) durch das Gericht. Für das Vorverfahren besteht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, für die Hauptverhandlung dagegen ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Zulassung als Beistand. Der Beistand hat das Rechts zur Stellungnahme und ist anzuhören. Er kann gleichzeitig Zeuge sein. Eine besondere Stellung kommt dem Beistand im Jugendgerichtsverfahren zu (§ 73 Absatz 5 JGG).
Praxistipp:
Im Zivilprozess gilt das von dem Beistand Vorgetragene als von der Partei vorgebracht, wenn diese nicht unverzüglich widerspricht. Der Beistand ist aber nicht befugt, eigene Anträge zu stellen.
Dienstag, 7. Oktober 2008
Besser Nicht Schwanger
Schwangere werden im Jobcenter Berlin-Neukölln, Silbersteinstrasse 30-34, 12051, pikanterweise zuständig für junge Menschen bis 25 Jahre, nicht mehr bevorzugt abgefertigt.
Frau Denise K. (Name geändert) war heute auf dem Jobcenter in der Silbersteinstrasse, zwecks Klärung ihres schon vor Wochen abgegebenen Umzugsantrages. Frau K. ist im 7. Monat schwanger. Zuerst wurde der Wachmann des Sicherheitsunternehmens POND angesprochen, dieser wies eine bevorzugte Behandlung kategorisch zurück. Auch die Beschwerde in der Teamleitung der Eingangszone, bei Frau E., endete negativ. Hier wurde darauf verwiesen, dass nur ein ärztliches Attest ausreichend sei, auf dem vermerkt sein muss, dass Frau K. nicht warten kann. Frau K. hat nun schriftlich Beschwerde einreichen lassen und wartet auf einen persönlichen Vorsprachetermin. Die durchschnittliche Wartezeit in der Eingangszone Silbersteinstrasse beträgt zur Zeit 2,5 Stunden. Das Familienministerium verwies auf Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit für eine Stellungnahme.
Patrick Schiffler
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Frau Denise K. (Name geändert) war heute auf dem Jobcenter in der Silbersteinstrasse, zwecks Klärung ihres schon vor Wochen abgegebenen Umzugsantrages. Frau K. ist im 7. Monat schwanger. Zuerst wurde der Wachmann des Sicherheitsunternehmens POND angesprochen, dieser wies eine bevorzugte Behandlung kategorisch zurück. Auch die Beschwerde in der Teamleitung der Eingangszone, bei Frau E., endete negativ. Hier wurde darauf verwiesen, dass nur ein ärztliches Attest ausreichend sei, auf dem vermerkt sein muss, dass Frau K. nicht warten kann. Frau K. hat nun schriftlich Beschwerde einreichen lassen und wartet auf einen persönlichen Vorsprachetermin. Die durchschnittliche Wartezeit in der Eingangszone Silbersteinstrasse beträgt zur Zeit 2,5 Stunden. Das Familienministerium verwies auf Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit für eine Stellungnahme.
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Samstag, 4. Oktober 2008
Jobcenter Neukölln U25
Neue Verfahrensweise
Seit dem 28.08.2008 erhalten unter 25jährige vom Jobcenter Berlin-Neukölln in der Silbersteinstrasse "Arbeitsmappen", in denen alle Unterlagen abgeheftet werden. Sehr schlecht ist nur, dass es keinen Erstantrag, wie vorher geschehen, mehr am ersten Meldetag gibt. Zuerst müssen die Hilfebedürftigen erst einmal in die Lahnstrasse 52, zu einem sogenannten "Aktivierungsgespräch". Dies findet momentan ca. 1 Woche nach der Erstmeldung statt. Erst in diesem Aktivierungsgespräch wird dann wiederum ein Termin mitgeteilt, an dem man sich den Antrag auf ALG II, nun wieder, ebenfalls eine Woche Wartezeit, in der Silbersteinstrasse, abholen kann. Das grosse Problem ist nun, dass weitere 1- 2 Wochen vergehen, bis ein Abgabetermin für den ausgefüllten Antrag vergeben wird. Somit ist ein Leistungsbezug innerhalb der ersten drei Wochen komplett ausgeschlossen, da alleine die bürokratischen Hürden dementsprechend hoch sind. Der Autor wartet nun eine Stellungnahme der Jobcenterleitung (Lahnstrasse 56) ab, da Gelder nach SGB II im voraus zu entrichten sind, die o.g. Verfahrensweise damit zumindest sehr fragwürdig erscheint. Ein Nichterscheinen zum Aktivierungstermin ist gleichzusetzen mit dem weiteren Verzögern der Antragstellung bis hin zum kompletten Verlust des Anspruches, da bei unter 25jährigen auch 100 %ige Sanktionen möglich sind.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
Seit dem 28.08.2008 erhalten unter 25jährige vom Jobcenter Berlin-Neukölln in der Silbersteinstrasse "Arbeitsmappen", in denen alle Unterlagen abgeheftet werden. Sehr schlecht ist nur, dass es keinen Erstantrag, wie vorher geschehen, mehr am ersten Meldetag gibt. Zuerst müssen die Hilfebedürftigen erst einmal in die Lahnstrasse 52, zu einem sogenannten "Aktivierungsgespräch". Dies findet momentan ca. 1 Woche nach der Erstmeldung statt. Erst in diesem Aktivierungsgespräch wird dann wiederum ein Termin mitgeteilt, an dem man sich den Antrag auf ALG II, nun wieder, ebenfalls eine Woche Wartezeit, in der Silbersteinstrasse, abholen kann. Das grosse Problem ist nun, dass weitere 1- 2 Wochen vergehen, bis ein Abgabetermin für den ausgefüllten Antrag vergeben wird. Somit ist ein Leistungsbezug innerhalb der ersten drei Wochen komplett ausgeschlossen, da alleine die bürokratischen Hürden dementsprechend hoch sind. Der Autor wartet nun eine Stellungnahme der Jobcenterleitung (Lahnstrasse 56) ab, da Gelder nach SGB II im voraus zu entrichten sind, die o.g. Verfahrensweise damit zumindest sehr fragwürdig erscheint. Ein Nichterscheinen zum Aktivierungstermin ist gleichzusetzen mit dem weiteren Verzögern der Antragstellung bis hin zum kompletten Verlust des Anspruches, da bei unter 25jährigen auch 100 %ige Sanktionen möglich sind.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
Freitag, 3. Oktober 2008
Jobcenter Berlin
Es gibt in Berlin eine sehr besorgniserregende Entwicklung, die besonders die sozial schwachen Menschen betrifft. Dem Autor sind mittlerweile drei schwere Fälle bekannt, bei denen Sozialgerichtsbeschlüße, die verschiedene Jobcenter Berlins (Neukölln und Pankow) zur Auszahlung von Geldern an ALG-II-Empfänger verpflichtet, erst nach erneutem, massiven Druck umgesetzt wurden. Einmal musste sogar die Berliner Polizei einen Pfändungsschutz durchführen, bevor dann doch eine Barauszahlung, nach Anweisung des Leiters des Jobcenter Pankow, erfolgte. Im aktuellen Fall vom 02.10.2008 hat erst der Auftritt eines Kamerateams der WISO-Redaktion (ZDF) zu einer Barauszahlung an eine junge, schwangere Frau geführt.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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