Mittwoch, 31. Dezember 2008

Neue Krankenversicherungskarte

Weiterhin versenden die deutschen Krankenkassen tonnenweise Informations- und Anforderungsmaterial an die Versicherten. Grundlage ist das neue, datenschutzrechtlich sehr umstrittene, Speicherkartensystem. Diese Speicherkarte soll als Identifikationsmerkmal ein Passfoto aufweisen, welche Daten in welchem Umfang gespeichert werden sollen und dürfen, ist noch nicht geklärt, allerdings sollen Daten gespeichert werden, damit Ersthelfer einen ersten Überblick haben. Ansonsten wird auf die zukünftige freiwillige Datenauswahl durch den Versicherten hingewiesen.
Die gesetzliche Vorgabe ist hier eher Makulatur, immerhin werden jetzt schon in Krankenhäusern und in vielen Arztpraxen die Karten nur noch in Verbindung mit einem Ausweisdokument akzeptiert. Daher sollten Sie sich selber sehr genau prüfen, ob Sie den neuen Karten zustimmen. Eine Verweigerung, dass Passfoto einzusenden, darf nach aktueller Rechtslage jedenfalls keinerlei negative Auswirkungen für den Versicherten haben. Ansonsten reicht auch ein Passfoto, auf dem Sie unkenntlich sind.
Positiv bleibt noch anzumerken, dass die neue Karte gleichzeitig einen Auslandsversicherungsschutz aufweist. Ob es notwendig ist, dafür erhebliche persönliche Daten zu erfassen, die im Ausland sowieso nicht auszulesen sind, bleibt offen. Und auch Ihr Arzt um die Ecke hat bis jetzt weder Hardware noch Software, um die neue Karte zu nutzen.
Für den Ernstfall sollten Sie also weiterhin auf den Notfallausweis (kostenlos unter: http://www.dormisan.de/Notfallausweis/) vertrauen, immerhin weiß noch niemand, wann Krankenwagen mit der neuen Technik ausgerüstet sein werden.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com

Keine Kommentare: