Sonntag, 15. August 2010

Justiz zeigt Ihr wahres Gesicht

Die Maske fällt, übrig bleibt ein Scherbenhaufen aus Frustration und Unverständnis.

Dass deutsche Juristen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ständig beugen oder brechen zeigen Fälle wie der des Autors (447 Tage unschuldig in Untersuchungshaft), Kachelmann und H.T., hier wird gerade eine Wiederaufnahme wegen eines Skandalsurteils zu einer PSA-Analyse angestrebt.

Gerade Bürger- und Menschenrechtler und Journalisten sind in diesem Land, wo schon wieder Gerichte nur Instrumente der herrschenden Lobbyisten sind, eine verfolgte Klientel, die Meinungs- und Pressefreiheit wird in alter deutscher Manier wieder unterdrückt, abgeurteilt und verfolgt.

In Dresden sind jetzt zwei Journalisten für ihre Arbeit verurteilt worden, das Gericht hätte auch gleich ein Berufsverbot aburteilen können (Frankfurter Rundschau, 13.08.2010, link im Titel). Laut Definition ist der Journalist dazu verpflichtet, als vierte Macht im Staat investigativ zu recherchieren und zu berichten. Wenn diese Pflicht strafbewehrt wird, steht einem bürgerfeindlichen Staat keine Kontrolle mehr gegenüber.

Gerade der deutschen Justiz mit ihrem historisch rechtswidrigem Verhalten zwischen 1933 und 1945 sollte bewusst sein, dass sie nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland ständig "auf Bewährung" agiert, hat sie doch in den dunkelsten Zeiten den Machterhalt in der Diktatur mit gesichert. Und besonders das Bild des verkleideten Deutschen, ob in Robe oder Uniform, der marodierend durch die halbe zivilisierte Welt fegt, ist weltweit haften geblieben.

Es bleibt nur zu hoffen, dass beide Journalisten tatsächlich in Revision gehen und das Bundesverfassungsgericht anrufen, alles andere wäre eine Zusage an eine wieder totalitär agierende Justiz.

Gespannt dürfen wir auf die Urteilsbegründung warten ((Aktenzeichen: 231 Cs 900 Js 28869/08)), muss doch hier einfließen, ob Richter tatsächlich von Berufswegen niemals Bordelle besuchen, und ob Staatsanwälte tatsächlich immer § 160 StPO umsetzen, hier die Ermittlung auch zur Entkräftung der Tatvorwürfe. Ein Skandal bleibt es ohnehin, da die Trennlinie zwischen Demokratie und Investigativjournalismus durchbrochen wurde.

Auch der Autor steht in Kürze vor Gericht, da er das Jobcenter Neukölln als Schande für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet hat. Die nachhaltige Begründung in diesem Einzelfall, das Verhungern lassen einer Schwangeren mit drei Kindern, hat niemand mehr gelesen!

Patrick Schiffler
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Samstag, 14. August 2010

Polizeigewalt = Gewalt gegen Polizei?

Besorgnis macht sich in der Politik und bei der Gewerkschaft der Polizei breit. Ein neues Phänomen sei zu beobachten, die/ der BürgerIn rottet sich plötzlich zusammen, und attackiert verbal Polizisten im Einsatz, diese wehren sich dann mit Reizgas und Schlagstöcken (Tagesspiegel 14.08.2010). Hört sich erst einmal unangemessen an, auf jemanden, der Einspruch erhebt, mit einem Schlagstock los zu gehen. Sollte sich doch herumgesprochen haben, dass besonders in Berlin Polizisten gewaltbereiter sind als in anderen Bundesländern? Dass BürgerInnen und Menschen nur als genereller Hinderungsfaktor einer vollkommen entfesselt agierenden Gewalttruppe, der Polizei, wahrgenommen werden?

Insbesondere die letzten Menschenrechtsberichte zeigen deutlich, dass die deutsche Polizei kein Imageproblem hat, sondern ein massives Gewaltproblem in den eigenen Reihen. Das Schreckgespenst des Schutzmannes ist dem Bild des prügelnden Proletarier in Uniform gewichen, der weder Respekt verdient, noch ausstrahlt.
Selbstverständlich ist Gewalt gegen Menschen, insbesondere gegen Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, immer falsch, aber wenn die Vorwürfe des Tagesspiegel stimmen, verschiebt sich die Wahrnehmung des Verbrechens in Richtung der Exekutive.

Es sollte geschulten PolizeibeamtInnen möglich sein, einen Konflikt mit Menschen ohne Schlagstöcke und Reizgas zu lösen, immerhin sind es die Menschen, die sie augenscheinlich schützen sollen (wollen?).

Ob in der Polizei oder in der Justiz, schlagende BeamtInnen gibt es immer wieder, ein Problem des Rechtsstaates, der mit der Uniform unkontrollierte Macht erteilt, bei Ermittlungsverfahren gegen diese BeamtInnen trifft man nur auf eine Mauer des Schweigens, ebenso wie bei kriminellen Vereinigungen.

Gerade bei Prozessbeobachtungen fällt auf, dass beide Gruppen den selben Wortschatz verwenden: "Ich habe nichts gesehen"; "Mich hat das nicht interessiert".

Wenn aber die Unterscheidung zwischen Kriminellen und VollzugsbeamtInnen weg fällt, wer beschützt dann noch den Bürger?

Menschen, die von Polizisten angegriffen werden, ist dennoch klar anzuraten, sofort Strafanzeige zu stellen, die Europäische Union, insbesondere Interpol, fangen bereits an, sich für die "neuen alten" Vorgänge in Justiz- und Vollzugskreisen zu interessieren, immerhin hat keiner auf lange Sicht Lust, nochmals Deutschland zu "befreien".

Wehret den Anfängen (Cicero, pro Sestio 100), Demokratie ist es wert, erhalten zu bleiben!

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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