Montag, 11. Juni 2012

Terror im Namen des Volkes?

Wie unabhängig sind Richter/Innen? Vom Gesetz? Vor dem Gesetz? Oder nach eigenem Gesetz? In einem Land mit der denkbar schlechtesten Justizvergangenheit? 

 In der Bundesrepublik Deutschland gilt generell, aus den Erfahrungen des 2. Weltkrieges und der Terrorherrschaft der Nazis, das Kontrollprinzip. Unsere gesamte Demokratie fusst auf dem Prinzip der geteilten Entscheidungen. Überall findet sich ein "Gegenstück". Kanzlerin und Bundestag. Bundestag und Bundesrat. Armee und Kontrollausschuss. Jobcenter und Sozialgericht. Auch wenn diese Beispiele nicht 100%ig deckungsgleich sind, wird doch die Intention deutlich.

Aber wer kontrolliert unsere Richter/Innen? Niemand. Deshalb interessiert auch niemanden Unrecht in und von der Justiz. Da wird doch in Deutschland tatsächlich über eine Erhöhung der Entschädigung für Justizopfer auf 100,- € diskutiert. In geistiger Umnachtung wird am Kern des Problems vorbei gesprochen, tatsächlich muss es sowieso eine angemessene Erhöhung geben, die ab dem Zahlenwert 200,- € pro Tag beginnen muss, da wir hier über Lebenstage eines unschuldigen Menschen sprechen. Stellen Sie sich einfach persönlich folgenden Alptraum vor:

Bewaffnete und vermummte Einsatzkräfte zerren Sie morgens früh um 04.00 Uhr aus dem Bett, bringen Sie zur Gefangenensammelstelle (GeSa). Dort werden Sie behandelt wie alle anderen auch: wie ein Schwerverbrecher. Mit denen Sie ja jetzt auch zusammen sind. Sie wissen noch gar nicht, warum. Irgendwann erklärt Ihnen dann ein Polizist, warum Sie überhaupt verhaftet wurden. Unschuldsvermutung? Hier gibt es sowas nicht mehr! Dann geht es ab nach Moabit (gemeint ist die Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit). Hier wird Ihnen in alle Körperöffnungen geschaut, auf Beschwerden wird mit dem Satz reagiert: "Du wusstest doch was Du tust". Naja, eben nicht. Nun kommen Sie für eine Nacht in eine tolle Zelle (Fernseher, sauber, mit einem Mitinhaftierten). Naja, geht ja noch, denken Sie. Dann werden Sie aber am zweiten Tag wie alle anderen auch in marode und alte Zellen gesteckt. Willkommen in Deutschland! Um weiter zu gehen zu einem völlig desinteressierten Haftrichter, der jede Beschwerde ablehnt und auf jeden Fall den eiligst erstellten Haftbefehl legitimiert. Haftentlassung? Tja, das kann dauern. Hört Ihnen jemand zu? Nein, sogar ihr eigener Anwalt nicht. Ab sofort sind sie Gefangener der Bruderschaft des (Un)Rechts. Ausgang auch bei Unschuld? Ungewiss bis Hoffnungslos.

So schnell kann das jedem passieren. Ohne Grund, nur auf Zuruf eines Staatsanwaltes, oder auch gerne einer Staatsanwältin.

Wenn man dieses Szenario über 406 Tage erlebt hat, fragt man sich nur noch, wo der Unterschied zwischen einem "Schurkenstaat" und der Bundesrepublik Deutschland liegen soll. Ich habe persönlich keinen gefunden.

Der Hauptteil der Diskussion muss allerdings über die Beweislastumkehr in Entschädigungsverfahren gehen, da momentan die Geschädigten alle Beweise aus eigenen Mitteln erbringen müssen, da kein/e Staatsanwalt/Staatsanwältin tatsächlich auch zu Gunsten eines/r Angeklagten ermittelt. Diese Ungerechtigkeit, die tatsächlich kriminell ist, da die Strafprozessordnung hier eindeutige Vorschriften macht, ist die Wurzel des Übels. Gerade in den deutschen Staatsanwaltschaften sind offensichtlich 100te inkompetente und ständig fahrlässig handelnde Staatsdiener/Innen tätig. Vor allem scheinen diese im Studium die StPO nicht in der Hand gehabt zu haben.

Da der Deutsche ja historisch unstreitig ein willenloses Herdentier ist, wird sich wohl lange nichts ändern, vor allem, da alle glauben, ihnen könne so etwas nicht passieren. Bis zum Tag X, ab dem Ihnen niemand mehr glaubt.

Noch abschließend zwei Literaturtips: Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen, Sabine Rückert, Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 2007, ISBN-10 3455500153

Der Prozess, Franz Kafka, Diogenes Verlag AG, ISBN-10: 3257237170

Verantwortlich nach dem Pressegesetz:

Patrick Schiffler,

Freier Journalist- Sozialberater - Schuldenberater

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Vollzugsanstalt oder Folterkeller?

Die JVA Tegel wird ihrem schlechten Ruf ständig gerecht. Ganz speziell diese Justizvollzugsanstalt hat den Begriff des „Verwahrvollzuges“ erst in die Köpfe der Bürger/Innen gebracht.
Aktuell ist die Situation so schlecht wie noch nie, die JVA Tegel entwickelt sich von einer Verwahranstalt zu einem Folterkeller.

Viele werden jetzt sagen: „Der übertreibt doch“, andere, „der kann doch gar nicht recherchiert haben“. Ich spiegele hier jedoch nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern harte Recherche und persönlich Erlebtes.

Zuerst muss man die Situation des normalen Gefangenen betrachten. Dieser ist faktisch rechtlos gegen die uniformierte Gleichgültigkeit. Er schleppt sich von VZPK (Vollzugsplankonferenz) zu Meetinggesprächen zu Gerichtsverfahren. Überall wird ihm sein schlechtes Wesen vorgehalten, er habe sich selber außerhalb der Gesellschaft begeben. Allein schon dieses Verhalten der Staatsdiener/Innen, die von uns allen finanziert werden, ist kontraproduktiv und entspricht nicht dem Auftrag einer modernen Haftanstalt innerhalb eines demokratischen Gefüges, hier der EU. Es werden Gerichtsurteile missachtet oder schlichtweg nicht ausgeführt, es werden Anträge nicht bearbeitet oder die Macht gegenüber den schutzbefohlenen Inhaftierten ausgenutzt. Natürlich bestehen auch hier positive Ausnahmen von der Regel, aber viel zu wenige. Der Auftrag der Resozialisierung ist so jedenfalls nicht auszuführen. Ständig mahnt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Umsetzung von selbstauferlegten, gesetzlich verankerten Pflichten an. In Berlin alles hoffnungslos.

Was aber machen Menschen, die seit ihrer ersten Inhaftierung durch die Polizei, also bereits seit der Untersuchungshaft, noch vor dem Gerichtsurteil, ihre Unschuld beteuern? Diese werden jeden Tag in der JVA Tegel doppelt bestraft. Diese Menschen erlangen keinerlei Chance, jemals Vollzugslockerungen zu bekommen. Das ist nun keine „Nachlässigkeit“ mehr, sondern Folter, da der Grundsatz des Gesetzes, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht, besagt, dass auch Menschen, die ihre Unschuld in Haft beteuern, nicht schlechter gestellt werden dürfen, als Menschen, die die verurteilte(n) Tat(en) auch gestehen.
Absolut besorgniserregend ist die Situation für kranke Menschen in der JVA Tegel. Auf Rückfrage teilte die JVA Tegel weder mit, ob sie für Menschen, die Verdachtssymptome einer Schwerbehinderung aufweisen, Unterlagen zur Information bereithält, noch wie sie diesen Menschen hilft. Nach persönlichen Gesprächen mit Inhaftierten, die eben solche Symptome aufweisen, ist sich der Autor sicher, dass mindestens 20 % der Inhaftierten in der JVA Tegel einen GdB von mindestens 50 auf Antrag erhalten würden. Aber auch diese Anträge hält die JVA Tegel offensichtlich nicht bereit. Und wenn dann die Feststellung des Grades der Behinderung erhalten, wird sogar schriftlich von der JVA Tegel darauf verwiesen, dass diese schwerbehinderten Menschen in der JVA Tegel nicht etwa Sonderrechte genießen können. Sie sind ja kriminell. Dies ist ein klares Indiz für gezielte Folter, da die UN-Behindertenrechtskonvention wohl nicht umsonst eine Gleichstellung, insbesondere des Zugangs zu Informationsmaterial, bestimmt.

Besonders absurd sind die Zustände für Familienangehörige und Freunde von Inhaftierten. Hier wird z.B. bei Meetingveranstaltungen explizit darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Teilnehmern stattfinden werden (nicht können), um das Umfeld der Inhaftierten besser kennen zu lernen. Nur das diese Gespräche niemals zu Stande kommen. Auf 5 hintereinander folgende Beschwerden wurde bis heute nicht reagiert. Handelt es sich bei Inhaftierten doch etwa um Menschen 3. Klasse? Gibt es die Gruppenbetreuer überhaupt?
Die zuständige Senatsverwaltung, der Schwerbehindertenbeauftragte und die Landgerichte sind sich auch alle einig. Inhaftierte sind eben nicht gleich zu stellen. Besonders der Schwerbehindertenbeauftragte des Landes Berlins sollte in seiner Grundfunktion überprüft werden, da er zumindest durch eines auffällt. Durch Untätigkeit gegenüber der JVA Tegel. Und das Landgericht Berlin ist lediglich eine Zuspruchinstanz für die haltlosen Zustände in der JVA Tegel.

Insofern ist die JVA Tegel, insbesondere deren Leitung und Teilanstaltsleiter/Innen, eine krank machende Unrechtsinstitution, wie es sie in einer Demokratie mit dem Hintergrund der 30iger und 40iger Jahre des letzten Jahrhunderts nicht mehr geben darf. Wehret den Anfängen wurde uns als Kinder beigebracht. Warum ignorieren die Deutschen schon wieder Unrecht an Menschen, die sich nicht selber wehren können, da sie unter staatlicher (also unserer aller) Aufsicht stehen? Warum sind alle Aufsichtsbehörden gleichgeschaltet und reagieren auf keinen ernsthaften Hilferuf? Ignoranz auf der ganzen Linie, Resozialisierung unmöglich.

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht! (Heinrich Heine)“

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Sozialberater – Schuldenberater - Justizopfer
Ladungsfähige Anschrift:
Schudomastr. 32
12055 Berlin

Montag, 4. Juni 2012

Jobcenter-Unsinn geht weiter

Besonders besorgniserregend ist und bleibt die komplette Unfähigkeit von Mitarbeiter/Innen der Jobcenter, simple Sachverhalte in Bescheidform zu übertragen. So ist es weiterhin Usus, vorläufig die Leistungen einzustellen, obgleich es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Erfolg ist lediglich eine erhöhte Beschwerdefrequenz und eine (nicht neue) Klageflut an den Sozialgerichten. Die Kommunikation zwischen Bürger/Innen und Jobcenter ist weiterhin schwer gestört. Der Postverlust im Jobcenter Mitte und im Jobcenter Neukölln ist schon legendär. Hier hilft nur, sich eine Empfangsbekenntnis geben zu lassen, also vor Ort eine Abgabe mit Bestätigung. Dies ist nicht immer einfach, da einige Jobcentermitarbeiter/Innen behaupten, diese müssen nicht erteilt werden oder sie seien komplett unüblich. Lassen Sie sich unbedingt trotzdem eine geben! Im Zweifel sollten Sie auch immer mit Zeugen zur Abgabe oder zu Terminen gehen (§ 13 SGB X). Bestraft werden im Übrigen speziell die, die eine Arbeitsaufnahme pünktlich und wahrheitsgemäß anmelden. Hier passiert eine vorläufige Einstellung tatsächlich besonders häufig, da die Mitarbeiter/Innen der Jobcenter nicht in der Lage sind, Arbeitsverträge zu lesen. Es ist auch natürlich sehr schwer, den Unterschied zwischen 100,- € und 1.000,- € zu erkennen, sollten dies auch noch Bruttobeträge sein, ist aber Schluss mit Lustig. Drohbriefe dieser Art, wie ich sie tagtäglich vom Jobcenter sehe, hat sonst nur "Moskau-Inkasso" versendet. Alles in Allem bleibt es beim Alten, Mensch gegen Staatsmacht, Hilfesuchender gegen Ignorantentum. Alles wäre schöner mit fähigen Leuten in Politik und Amt (von Würden traue ich mich nicht zu schreiben). Sollten Sie Probleme mit Ihrem Jobcenter haben, empfehle ich die Seite von: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/. Hier finden Sie auch eine aktuelle Rechtsprechungsdatenbank rund um ALG I und ALG II. Ansonsten stirbt die Hoffnung zuletzt, dass sich irgendetwas zum Besseren wendet. Patrick Schiffler Freier Journalist 0170 8929639 Sozialberater - Schuldenberater unabhängig - ehrenamtlich