Durch eine besondere
Schicksalsfügung habe ich eine Familie als meinen letzten „Ausländerfall“
übernommen. Momentan steht für mich Sozialrecht an vorderster Stelle, da
weiterhin die Verwaltungsbehörde Jobcenter die Wurzel des Übels schlechthin
ist. Allerdings muss ich mich auf diesem Wege bei allen unfähigen und
menschenverachtenden Sachbearbeitern der letzten Jahre bedanken, die ich so
kennen gelernt habe, Ihre Schulung meiner Person war hervorragend.
Aber zurück zum aktuellen
Fall, der wieder einmal deutlich macht, dass es immer noch eine Steigerung des
Wahnsinns gibt.
Grundlegend kann ich hier
nur erklären, dass strittig ist, ob eine lebenslange Einreisesperre ohne
Belehrung der Möglichkeit eines Begrenzungsantrages nach EU-Recht überhaupt
statthaft ist. Dafür wurde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde LABO,
-Ausländerbehörde-, ein Überprüfungsantrag gestellt, ebenso wie drei weitere,
einschlägige Anträge. Mittlerweile befinden sich alle Verfahren beim
Verwaltungsgericht, wegen Untätigkeit der eben genannten Behörde.
Seit Eintritt des
Rechtsanwaltes in das Verfahren, bis dahin haben sich die Betroffenen selber
versucht, habe ich in der Ballung noch nie in so kurzer Zeit so viel Blödsinn
von Behördenvertretern in so kurzer Zeit gehört. Aber bewerten Sie selber:
I. Zuerst einmal wurde
bei einer persönlichen Vorsprache des Ehegatten der betroffenen Person eine
ordentliche Vollmacht vor 8 Monaten vorgelegt. Damit ist nach § 14 VwVfG ein
Vertreter legitimiert, so dass die Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-,
die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit hätte vornehmen können. Dies ist
rechtswidrig (natürlich) nicht geschehen. Dadurch wurde die Prüfung der
örtlichen Zuständigkeit über 8 Monate verschleppt, die Betroffenen hatten sich
sogar kurzfristig getrennt, da die Angst bestand, dass der Ehegatte verhaftet
wird. Auf Nachfrage bei der Behörde wurde erwidert, dass eine Prüfung nur mit
dem persönlichen Erscheinen einer betroffenen Person möglich ist. Komplett
wahrheitswidrig und rechtsfehlerhaft, da ja gerade dafür ein Vertreter
bevollmächtigt wird. Also der Nachweis der Untätigkeit.
II. Auf Nachfrage der
Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, ob den die Einreise legal oder
illegal erfolgt sei, wurde dann vom Verteidigervertreter erklärt, dass die
Sach- und Rechtslage keine lebenslange Sperre der Einreise vorsieht, wenn das
Delikt, was der Sperre zu Grunde liegt, unter 1 Jahr Haft sei. Weiterhin wurde
die Überprüfung rechtzeitig gestellt, nur noch nicht beschieden. Darauf hin
erwiderte doch der Behördenvertreter tatsächlich, der Überprüfungsantrag wäre
erst dann zu bescheiden, wenn die Person das Erste mal legal einreist. Was
wiederum kompletter Humbug ist, da Überprüfungsanträge klassisch
bedingungsfeindlich sind. Und dass Gesetz nun einmal vorsieht, diese auch dann
zu bescheiden, innerhalb von 6 Monaten, wenn keinerlei Anordnungsgrund gesehen
wird, dann halt ersatzweise negativ. Diesen einfach zu ignorieren, aber per
Schreiben mitzuteilen, dass er „weitergeleitet“ wird, wobei das Geheimnis darin
liegt, an wen, wenn nicht an sich selber, als zuständige Behörde, ist schon
fast humoristisch wertvoll. Würde es nicht um Menschen gehen. Vor allem lag
dann aber die Grundlage für eine Untätigkeitsklage vor, da ja durch die Behörde
selber bewiesen wurde, das der Überprüfungsantrag eingegangen ist, aber nicht
innerhalb von 6 Monaten beschieden wurde. Tja, Unfähigkeit zu kombinieren mit
Unwissenheit ist halt doch gefährlich!
III. Wer jetzt erwartet,
dass die Behörde etwa auf den Antrag auf Duldung reagiert hätte, liegt auch
wieder falsch. Fern jeder Rechtsordnung hat die Behörde auch dieses Begehren
einfach ignoriert. Weder die mehrfachen Vorsprachen des Ehegatten, noch die
Untätigkeitsklagen hatten die Behörde dazu veranlasst, jetzt etwa tätig zu
werden. In totaler Ignoranz deutscher Verwaltungsvorschriften wurde einfach die
Existenz der anderen Anträge ignoriert, um wiederum darauf zu beharren, dass
auch dieser Antrag erst beschieden wird, wenn die legale Einreise durchgeführt
wird. Also wieder die Quadratur des Kreises als Verwaltungsprogramm.
IV. Um der Behörde die
Möglichkeit zu geben, ihre Fehler wieder zu beheben, wurde dann in einer
persönlichen Vorsprache, mit der betroffenen Person, der Sachverhalt erörtert.
Im Anschluss folgte dann eine ID-Behandlung. Während der Erörterung teilte uns
ein Behördenvertreter mit, dass eine Belehrung über die Möglichkeiten der
Begrenzung einer Sperre „immer erteilt“ werden würde. Darauf angesprochen,
diese Belehrung zu zeigen, kam er mit dem Argument, die Hauptakte liege beim
Verwaltungsgericht. Allerdings hatte er offensichtlich vergessen, dass wir die
Akte bereits in Kopie komplett haben. Daraufhin verwies er auf weitere dubiose,
nicht existente Verwaltungsvorschriften, die die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde
LABO, -Ausländerbehörde-, legitimieren sollte. Als ich ihm sagte, dass manchmal
ein Baum nur ein Baum, und eine Untätigkeit eine Untätigkeit sei, wurde er rot
und verließ das Zimmer, was soll man auch zu Sachargumenten sinnlos erwidern. Aber
noch immer gab es keine Duldung, nur die Androhung einer
Grenzübertrittsbescheinigung. Nach der ID-Behandlung wurde dann der
Originalreisepass eingezogen, und eine Art Informationspapier für 4 Wochen
ausgestellt, mit einer nächsten Vorsprache für den 20.09.2012.
V. Ich weiß jetzt auch
(wieder), warum Anwälte Ausländerrecht entweder nur hochbezahlt, oder sehr
unwillig annehmen. Man braucht schon eine sehr große Portion Menschenliebe
gepaart mit einer Anzahl gut zahlender Mandanten, um auch nur einen so
schwierigen Fall zu handhaben. Insgesamt habe ich mit den Betroffenen
persönlich 28 Arbeitsstunden auf der Verwaltungsbehörde LABO,
-Ausländerbehörde-, verbracht, bei gerade mal 5 Treffen. Diese langsame, ja
menschenverachtende und anachronistische Bearbeitung, trägt nicht zur
Motivation von Organen der Rechtspflege bei. Welcher Anwalt kann es sich
leisten, seinen Mandanten zur Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, zu
begleiten, um dort stundenlang sinnlos zu warten, um dann mit o.g. Blödsinn
wieder erfolglos weggeschickt zu werden?
Auch sind die Warteräume so beschaffen, dass man auf gar keinen Fall
dort bleiben möchte. Wasserspender oder behindertenfreundliche Toiletten sowie
Sitzgelegenheiten sind kaum vorhanden. Über die Kinderfeindlichkeit der Verwaltungsbehörde
LABO, -Ausländerbehörde-, möchte ich
hier lieber nichts mehr schreiben, sonst mache ich mich vieleicht noch wegen
Beleidigung strafbar. So schafft man es natürlich auch, Betroffene von
Rechtsanwälten fernzuhalten.
VI. Als Krönung des Ganzen
durfte ich dann am 20.09.2012 die wohl abscheulichste, abenteuerlichste und
menschenverachtendste Behörde Deutschlands kennen lernen. Und das ich dies mal
über meine geliebte LAGeSo schreiben werde, mit der ich vernünftig seit 7
Jahren zu tun habe, hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Aber von vorne:
Wir waren am 20.09.2012,
wie vorgeschrieben, bei der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, um die
„Scheinduldung“ zu verlängern. Hier gab man uns ein abenteuerliches Papier in
die Hand, was ich auch tatsächlich noch nicht kannte. Zur „Prüfung der
örtlichen Zuständigkeit“ hätten wir uns sofort bei der LAGeSo
–Asylbewerberbehörde- in der Turmstrasse zu melden. Da ich diese Anschrift
bestens kenne, hier werden z.B. Zustimmungen zu Kündigungen von Schwerbehinderten
geprüft, machte ich mir erstmals Hoffnung, dass jetzt alles gut wird. Weit
gefehlt. Dort angekommen sah ich das Erste mal, seit ich diese Behörde kenne,
eine riesige Menschentraube vor dem Eingang. Drinnen war es noch viel
schlimmer. Es gibt dort einen mit maximal drei Personen besetzten Tresen,
natürlich sind nie alle Plätze besetzt, wo man sich eine Wartenummer abholen
kann. Ohne jegliche Ordnung warten dort Menschen mit oder ohne Nummer,
umflossen von Dolmetschern und Mitarbeiter/Innen der Behörde, zwischen
Neuankömmlingen und „alten Hasen“. Am besten ist der Vergleich mit einer Disco,
ohne Einlass aber gratis Alkoholausschank, angebracht. Hier sitzen, durchaus zu
Recht, komplett frustrierte Mitarbeiter/Innen, die irgendwann vor langer Zeit
erfolgreich verdrängt haben, dass sie hier mit Menschen zu tun haben. Der Ton
ist so rau wie bei der Armee, man musste wohl so aussehen wie ich
(Geschäftskleidung), um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Aber genug, es
wird ja noch besser.
Ich zeigte also das
„Zuweisungspapier“ dem ersten freien Mitarbeiter, der mich fragte, ob wir Asyl
beantragen möchten. Ich versicherte ihm ernsthaft, dass das keiner möchte, aber
wir gerne wüssten, wo wir den weiterkommen. „Wenn Sie kein Asyl beantragen
wollen, was machen Sie dann hier“? war die ernstgemeinte Gegenfrage. Ich
verwies nochmals auf das Papier der Verwaltungsbehörde LABO,
-Ausländerbehörde-, und sagte ihm, dass ich das so ernsthaft nicht beantworten
kann, er sei doch der Vertreter der Verwaltungsbehörde.- Es war jetzt exakt
11:15 Uhr. Er sagte dann, wir sollen uns setzen, er holt „jemanden“.
Jemand war auch
kompetent, und teilte mir mit, dass wir eine Überprüfung der örtlichen
Zuständigkeit brauchen. Dafür hatten wir auch extra eine (Kopie der) Heiratsurkunde
mit. Wie befohlen. Er sagte mir, der „Jemand“, dass Kopien hier nicht anerkannt
werden. Schon leicht belustigt fragte ich ihn dann, ob „dies hier“ Timbuktu
oder Berlin sei, da ich fest davon ausgehen muss, dass wir einer deutschen
Verwaltungsbehörde eine Glaubhaftmachung einer Kopie hinkriegen werden,
mindestens über eine Eidesstattliche Versicherung. Ernsthaft verunsichert gab
er uns dann um 12:22 eine Wartenummer. Auf meine Frage, ob ich als
Schwerbehinderter einen gesonderten Sitzplatz (in der Behörde für
Schwerbehindertenbelange!) bekommen könnte, sagte er: NEIN. Zu diesem Zeitpunkt
saßen bereits schon Schwangere auf dem Boden, die Becher für den Wasserspender
waren leer (immerhin gibt es hier ja einen, auch wenn er nicht benutzt werden
soll, kann, muss…). Erst auf meinen Hinweis hin musste eine missmutige
Mitarbeiterin neue Becher einfüllen. Aber da war es schon so spät, dass dann
die PAUSE anfing. Also ging es erst um 13:30 Uhr weiter, eine Stunde sinnloses
warten auf… wir wussten es ja noch nicht.
Nach der PAUSE waren
wieder keine Becher da… aber wozu auch. Da ich meine Medizin nehmen musste,
meldete ich mich wieder wegen der Becher, und genoss so langsam den Status
eines (gefährlich gut informierten und angezogenen) Querulanten. Aber siehe da,
es wurden auch für die drittklassigen Asylbewerber und Menschen vierter Klasse
die gleichen Becher wie für mich wieder in die Halterung am Wasserspender
gepackt. Und sofort kamen 5-6 Kinder, die wirklich leicht dehydriert aussahen,
und nahmen sich Wasser. Was für eine Unmenschlichkeit! Das nächste Mal möchte
ich als einziger Deutscher auch einen exklusiven Becherservice haben!
Dann kamen wir gegen
15:30 Uhr zur ersten Sachbearbeiterin, nachdem wir Fotos und Pässe und
Vollmachten mit der Behörde ausgetauscht hatten. Hier wurde uns sofort gesagt,
dass heute keine Bearbeitung mehr stattfindet! Ich konnte darüber nur müde
lächeln und wagte doch tatsächlich, nach dem „warum“ zu fragen. Natürlich das
fehlende Original der Heiratsurkunde. Ich teilte der netten Sachbearbeiterin
mit, dass diese sich an einem anderen Ort befindet, und meine Kundin gerne eine
Eidesstattliche Versicherung über die Echtheit abgibt. Wieder: Moment, ich hole
Jemand. Jemand war diesmal die Chefin, die mir sagen (wollte) musste, das wir
die Kopie erst beim Notar beglaubigen müssen, oder Kopie und Eidesstattliche
Versicherung, oder am Besten beides. Ich habe wohl alle Sympathien (die aber
schon von Anfang an nicht da waren) verspielt, als ich ihr sagte, dass ich
soviel Unsinn in einem Satz nur von Jobcentermitarbeitern gewohnt bin. Wie soll
auch ein Notar eine Kopie beglaubigen? Oder die Kopie einer Kopie? Oder warum
soll er eine Eidesstattliche Versicherung beglaubigen, die ja strafbar ist,
wenn sie falsch ist? Naja, wir haben dann doch eine handschriftlich fertigen
dürfen. Dann mussten wir wieder warten, bekamen aber schon mitgeteilt, dass
alles ok ist, die örtliche Zuständigkeit ist Berlin, wir bekommen „gleich“ die
Bestätigung.
Nun kamen wir zur
nächsten, letzten Sachbearbeiterin. Diese teilte uns mit, dass wir wieder gehen
können, es läge noch keine Wohnanschrift vor, wir sollen morgen wieder kommen.
Da wir das schon mal gehört hatten, waren wir alle auch gar nicht mehr
erschrocken und verwiesen auf das Formular der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-,
natürlich mit Meldeanschrift der betroffenen Person. Außerdem gab sie uns die
Eidesstattliche Versicherung wieder mit, da sie die gar nicht benötigt!? Und
endlich waren wir fertig. Mit der örtlichen Zuständigkeit. Aber es geht noch
weiter ;-)
VII. Mittlerweile im
Behördensumpf als gut geschulte Vollziehungsgehilfen der Behördenwahnsinnigen
geschult, mussten wir ja noch die
endgültige Entscheidung der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, über
Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung abholen. Da waren wir heute, am
24.09.2012. Plötzlich geht alles ein bisschen schneller, netter. Ich werde
gefragt, ob die betroffene Person freiwillig ausreisen würde. Natürlich würde sie, wenn mal endlich irgendeine
Bescheidung der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, vorliegen würde.
Aber da werden wir wohl das Gerichtsverfahren abwarten müssen. Na gut, also
wird uns gnädiger weise doch noch, die seit mehr als 10 Monaten beantragte,
Duldung, hier für einen (ersten) Monat zu Teil. Wahnsinn. Und alles doch gar
nicht so schlimm. Immerhin musste die betroffene Person, auf Grund der
Versäumnisse der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, nur knappe 11 Monate illegal in Deutschland
leben, immer in Angst, vom Ehegatten getrennt zu werden, dann durch deutsche
Polizisten verhaftet, die immer willige Ausführgehilfen auch vieler falscher
Verwaltungsentscheidungen sind. Das
Menschen in Deutschland schon wieder derartige Ängste gegenüber gottgleichen
Beamten haben müssen, ist anachronistisch, und gefährlich für eine Demokratie.
Und warum Verwaltungsbehörden derart menschenverachtend sein müssen, in Gestalt
und Arbeitsweise, ist eine Schande. Es ist absolut lebensnah, das Menschen
alleine niemals so weit gekommen wären, da die Ablehnungen für verwaltungsfremde
Menschen durchaus logisch klingen (können).
Aber wer kennt den noch Brecht? Er hatte schon
damals vorausgesagt, was ein Deutscher mit Macht tut. Also nehmt den Beamten
die Macht!
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