Donnerstag, 13. Dezember 2012

stern TV - Mittwoch, 12.12.2012, 22:15 Uhr - live bei RTL, Moderation: Steffen Hallaschka Sanktionen bei ALG II-Bezug



Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Redaktion,

als freier Journalist, der auch seit 7,5 Jahren ehrenamtlich ALG I und ALG II Empfänger ehrenamtlich und kostenlos berät, hat mich Ihre Sendung über Sanktionen im ALG II Bezug tatsächlich entsetzt. Der Beitrag war sehr schlecht redaktiert und recherchiert, Ihr Fallbeispiel über die Terminzuverlässigkeit eine echte Zumutung. Der Anteil aufstockender Selbständiger ist verschwindend gering, dass Sie hier keinerlei repräsentative Gruppe ausgewählt haben, ist doch tatsächlich sogar Ihrem Moderator noch aufgefallen, sowie den beiden Kombattanten.  

Wer kam bei Ihnen den auf die hervorragende Idee, zum Sprachrohr des ständig rechtswidrig handelnden Jobcenters zu werden. Und dass Sie der Bundesagentur für Arbeit eine derartige Plattform geben, sich als "Gutmenschenbehörde" hinzustellen, hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Schon das Bundesverfassungsgericht hat die ausdrückliche Trennung der ARGE/Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit angemahnt, und Sie laden den Chef der Bundesagentur für Arbeit ein, um mit diesem über Leistungsbezieher nach ALG II zu sprechen? Haben Sie keinen rechtlichen Beistand, der da vielleicht einmal die Notbremse zieht?
Ihre Polarisierung gegen die Ärmsten unserer Gesellschaft ist widerlich und menschenverachtend, die Art des Beitrages anachronistisch und dient offensichtlich lediglich der Fehlinformationen für den Rest der Bevölkerung.
Offensichtlich ist der Bundesrepublik Deutschland die Gleichschaltung der vermeintlich freien Presse wieder gelungen, Ihren eigenen Ansprüchen sind Sie weder gerecht geworden, noch hat sich inhaltlich auch nur ein Teil der rechtswidrigen Verfahrensweisen, die täglich durch willkürliche Sanktionen Bestand erhalten,  einen Weg in Ihr seichtes und unsinniges Anti-Hartz IV-Empfänger-Forum einen Weg gebahnt.
Ich werde eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einreichen und dort einfach mal nachfragen, ob Sie mittlerweile direkt von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.
Mit seriösem Journalismus hat Ihr Beitrag nichts gemein.


Verantwortlich nach dem Pressegesetz:
Patrick Schiffler, Freier Journalist
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Schudomastr. 32
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Dienstag, 11. Dezember 2012

Jobcenter außer Rand und Band



Das neue (In)Kompetenzteam für Selbständige im Jobcenter Neukölln, themenbezogen mit der Teamkennzeichnung 666 (ein Schelm, wer hier an Zufall glaubt) verhindert momentan im Bezirk Neukölln erfolgreich Existenzgründungen aus dem SGB II.

Normalerweise soll das Team 666 Unterstützungen für Neugründer bieten, und für einen problemlosen ergänzenden  ALG II- Bezug sorgen. Durchaus auch ein Aufgabengebiet ist die Verbesserung der Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Nun ist jedem halbwegs gebildeten Menschen durchaus klar, dass Verbesserungen der betrieblichen Situation normalerweise mit Investitionen einhergehen. Nun hat der gemeine ALG II Bezieher allerdings ein großes Problem. Das Selbständigenteam 666 verhindert erfolgreich, dass Fördergelder, die über das gewöhnliche ESG (Einstiegsgeld) hinausgehen, ausgezahlt werden. Die Notwendigkeit wird, trotz Vorlage eines Businessplans mit Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme, einfach negiert.

Besonders lustig wird es, wenn die steuerfinanzierten Arbeitnehmer, hier Sachbearbeiter, ohne jede Sachkompetenz plötzlich zu Unternehmensberatern mutieren. Natürlich immer zu Ungunsten der Unternehmer. Natürlich muss es für Gastronomiebetriebe auf gar keinen Fall ein Gastrokühlschrank sein, es würde doch ein Normaler reichen, gleiches Thema bei allen weiteren denkbaren Gastrogeräten. Dass es hier auch Gewerbe- und Lebensmittelvorschriften gibt, interessiert vor allem die Sachbearbeiter/Innen des Inkompetenzteams 666 nicht. Oder der angedachte Laptop geht doch wohl auch kleiner. Leistungsperformance und Langlebigkeit? Softwarekompatibilität und Grafikoutput? Kein Thema für das Jobcenter. Das hier die Realitätsferne Programm geworden ist, verwundert beim Jobcenter Neukölln allerdings wirklich niemanden mehr.

Insider sind dennoch überrascht, welche Gottes Geistes Kinder sich im (In)Kompetenzteam Selbständige herumtummeln. Hier wurde anscheinend von der Politik abgeschaut, Kompetenz spielt keine Rolle, nur das Durchsetzungsvermögen. Auf eine Presseanfrage vom September wurde bis heute nicht geantwortet. Kein Wunder, hat doch die Recherche ergeben, dass eher unliebsame Mitarbeiter/Innen dort „abgeparkt“ wurden, die in anderen Teams eher für eine gehäufte Menge an Beschwerden gesorgt haben. Hier können sich diese „Herzchen“ so richtig austoben, immerhin müssen die nicht beratenen Bürger/Innen ja schon eine Gewerbeanmeldung mit dem Antrag auf Förderung abgeben.

Neuanschaffungen, die bereits als sinnvoll anerkannt sind, da ja ESG auf Grund des vorliegenden Businessplanes gewährt wird, sind dann plötzlich unangemessen, alle „Neuinvestitionen“, obgleich sie ja so neu nicht sind (Bestandteil des Businessplans), sollen ab einem Betrag von 400,- € mit dem Mitarbeiter des 666 abgesprochen werden. Ergebnis: s. oben, „Das brauchen Sie nicht, das brauchen Sie nicht neu, das gibt es doch bestimmt auch billiger“. So sieht also moderne Wirtschaft 2012 aus, der Unternehmer am Gängelband von Jobcenter, Finanzamt und BG. Das so das Jobcenter lediglich verhindert, dass sich Unternehmer frei entfalten, vielleicht auch noch, durch gezielte, und pro forma ja bereits als sinnvoll anerkannte Investitionen, Betriebsziele umsetzen, möchte wohl wieder einmal niemand. Viel schöner ist doch die Allmacht des Sachbearbeiters, wie wir sie in Deutschland ja schon immer bevorzugen.

Die Arbeitsvermittler, denen der Fall und die Person, zeitweise über Jahre hinaus bekannt waren, sind einfach von allen Vorgängen ausgeschaltet. So definiert man also Bürgernähe und Kundenfreundlichkeit im Jobcenter Neukölln. Auch die IHK und die Handwerkskammer bleiben trotz der bekannten Missstände untätig, auch nichts Neues allerdings!

Bleibt nur eine Lösung:

WERDEN SIE BLOSS NICHT MIT DEM JOBCENTER SELBSTÄNDIG!


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Patrick Schiffler, Freier Journalist
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Donnerstag, 6. Dezember 2012

Hungerstreik und Revolte in Berliner Gefängnissen!?



Gerne stelle ich Ihnen, meine geehrten Leser/Innen folgenden Beitrag des "LICHTBLICK" (Beschreibung im Text) zur Verfügung. Ich war selber mehrfach zu Besuch in der JVA Tegel und kann mich dem Bericht nur anschließen. Vor allem der Bund der Steuerzahler sollte hier tätig werden, da horrende Summen an Steuergeldern zweckentfremdet verwendet werden (sollen).
Lieber Lichtblick: Weiter so!!!
 Bericht:
Mitteilung und gleichzeitig Offener Brief an Justizsenator Heilmann der Gesamtinsassenvertretung der JVA Tegel, der Gesamtverwahrtenvertretung und der Redaktionsgemeinschaft „der lichtblick“, Deutschlands auflagenstärkster und einzig unzensierter Gefangenenzeitung aus der JVA Berlin-Tegel, besonders an Journalistenkollegen – bitte berichten Sie darüber …

In Berliner Gefängnissen rumort es mächtig: gesetzeswidrige Lockerungsverweigerung, gesetzeswidrige Nicht-Entlassung, gesetzeswidrige Unterbringung, gesetzeswidrige Nicht-Behandlung. Gefangene und Sicherungsverwahrte, die unter diesen Verhältnissen in Berliner Gefängnissen eingepfercht sind, beschweren sich – ganz zu Recht: der Berliner Justizsenat praktiziert einen Vollzug, der Gesetze missachtet, vorsätzlich die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet und weder wissensbasiert, noch human, noch sozialstaatlich mit seinen Gefangenen umgeht. Und die Folgen werden sich nicht nur auf Klagewellen, Hungerstreiks und Gefängnisrevolten beschränken, sondern verfehlte Strafvollzugspolitik schadet jedem Berliner Bürger!

Fernab von populistischer Berichterstattung über den zum 5-Sterne-Hotel hochstilisierten Gefängnisneubau (JVA Heidering) praktiziert der Berliner Justizsenat einen Strafvollzug, der bewährte und gesetzlich geforderte Maßnahmen der Straftäterbehandlung nicht bzw. nur eingeschränkt anwendet.
Gefangene, Rechtsanwälte, Organisationen der Straffälligenhilfe, Beiräte und Wissenschaftler rügen den Berliner Strafvollzug:
-          Lockerungen werden allenfalls wie Goldstaub gewährt: die Lockerungsquote ist im Geschlossenen Vollzug in Berlin im Jahr 2012 massiv reduziert worden. Gründe hierfür sind nicht erkennbar – im Gegenteil: Lockerungen sind bewährtes Behandlungsinstrument, gesetzlich verankert und erhöhen erwiesenermaßen nachhaltig die Sicherheit der Bevölkerung!
-          Vorzeitige Entlassungen zum sogenannten 2/3-Zeitpunkt, die das Strafgesetzbuch als wichtiges Instrument benennt, werden in Berlin außerordentlich selten gewährt. U.a. bedeutet dies unnötige Kosten für den Steuerzahler – diese Gefangenen sind bereits wieder temporär frei, ein langer Verbleib im Offenen Vollzug über den 2/3-Zeitpunkt hinaus ist – sofern keine besonderen Gründe im Einzelfall vorliegen – nicht angezeigt.
-          Berlin hat unlängst die Doppelbelegung wieder eingeführt, mehrere Gefangene werden in einer Zelle eingepfercht. Gerichte haben dies immer wieder gerügt – trotzdem kehrt der Berliner Justizsenat zu dieser Praxis zurück.
-          Ersatzfreiheitsstrafer werden im Geschlossenen Vollzug untergebracht: Bürger, die eine Geldstrafe absitzen, werden neuerdings vermehrt im Hochsicherheits-Knast eingekerkert – dies führt nicht nur zu angespannter Belegungssituation, sondern ist Ausdruck besonderer Gnadenlosigkeit und Härte.
-          Im Gefängnis sollen Menschen mit Fehlern und Schwächen so behandelt werden, dass sie nach Verbüßung ihrer Strafe und Entlassung ein normales Leben ohne Straftaten führen (können). Nicht nur das Gesetz schreibt es dem Vollzug ins Aufgabenheft, sondern auch gesunder Menschenverstand legt es nahe und die Bevölkerung fordert es zu Recht: Straftaten müssen verhindert werden – hierzu braucht es jedoch die sogenannte Behandlung. Der Berliner Justizsenat jedoch beschäftigt für diese Aufgabe aktuell nur noch eine einzige Person für ca. 50-60 Gefangene.

Es ist bald ein Jahrzehnt her, dass in einem deutschen Gefängnis revoltiert wurde – im damals CDU-regierten Hamburg praktizierten Innensenator Schill und Justizsenator Kusch einen gesetzeswidrigen, hirnverbrannten, widerlichen StrafvollzugKusch und Schill sind in der Gosse gelandet, der Strafvollzug musste in Hamburg mühsam wieder so aufgebaut werden, dass er das Gesetz einhält, Sinn macht und Einzelne und Bevölkerung nicht beschädigt.

Sehr geehrter Herr Senator Heilmann – die Gefangenen bitten darum,
-          die gesetzlich nicht gestattete Doppelbelegung unverzüglich zu beenden,
-          Ersatzfreiheitsstrafer nicht im Hochsicherheitsknast unterzubringen, sondern zu entlassen,
-          Sozialarbeiter für die Ihnen zur Behandlung anvertrauten Gefangenen in ausreichender Zahl zu beschäftigen,
-          Lockerungen gesetzestreu zu gewähren,
-          mit vorzeitigen Entlassungen den Steuerzahler zu entlasten,
-          Vollzugskonzepte anzuwenden, die der Erreichung des Vollzugszieles dienlich sind

Kurzum: Senator Heilmann – lassen Sie den Berliner Strafvollzug nicht in der Gosse landen!
Und wieso:
-          beginnen Sie jetzt  in der JVA Moabit Baumaßnahmen, die zu gesetzeswidriger Doppelbelegung führen?;
-          wollen Sie Umbauten für die Sicherungsverwahrten vornehmen, die diese selbst nicht wollen, viel Geld kosten und zu Beeinträchtigungen für alle Gefangenen in der JVA Tegel führen?;
-          beschäftigen Sie Sozialarbeiter nicht weiter, sondern setzen diese vor die Türe?;
-          wollen Sie für Unruhe sorgende, unsinnige Verlegungsorgien veranstalten?;
-          schließen Sie jetzt das Gefängnis in der Lehrter Straße und bringen deshalb bspw. Ersatzfreiheitstrafer teuer und grauslich im Hochsicherheitsknast unter?
Die Berliner Gefangenen kündigen Hungerstreik und Revolte an! Wenden Sie diese selbstverschuldete Katastrophe ab, halten Sie sich an das Gesetz und schädigen Sie die Bevölkerung nicht!

Die Redaktionsgemeinschaft „der lichtblick“, die Gesamtinsassenvertretung der JVA Tegel, die Gesamtverwahrtenvertretung

Gefangenenzeitung
der lichtblick
Seidelstraße 39
D-13507 Berlin

fon +49 (30) 90 147 2329
fax +49 (30) 90 147 2329
mail:gefangenenzeitung-lichtblick@jva-tegel.de
internet: www.lichtblick-zeitung.de


„der lichtblick“ gewährt Blicke über hohe Mauern und durch verriegelte Türen. Er versteht sich als Sprachrohr der Gefangenen: Er macht auf Missstände aufmerksam und kämpft für einen humanen, sozialstaatlichen und wissensbasierten Strafvollzug. Oft nimmt er eine vermittelnde Position zwischen dem Resozialisierungsanspruch der Gefangenen und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung ein; dass das Eine das Andere befördert und verstärkt, kann gar nicht oft und deutlich genug betont werden. Neben kriminal- und strafvollzugspolitischem Engagement initiiert „der lichtblick“ „Berührungen“ zwischen drinnen und draußen und fungiert als Kontaktstelle. Nicht zuletzt ist „der lichtblick“ die Lieblingszeitung vieler Insassen – und wird auch von Justiz, Politik und Wissenschaft gelesen.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit – gerne mit Spenden, aber auch ideeller Zuspruch ist uns sehr willkommen: schreiben Sie uns eine E-Mail, erhalten Sie regelmäßig das Neueste von drinnen und gestalten Sie unsere Gesellschaft – deren Umgang mit Delinquenz – mit!
 Bericht Ende
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Patrick Schiffler, Freier Journalist
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Dienstag, 25. September 2012

Die verdummte(n) Behörde(n)



Durch eine besondere Schicksalsfügung habe ich eine Familie als meinen letzten „Ausländerfall“ übernommen. Momentan steht für mich Sozialrecht an vorderster Stelle, da weiterhin die Verwaltungsbehörde Jobcenter die Wurzel des Übels schlechthin ist. Allerdings muss ich mich auf diesem Wege bei allen unfähigen und menschenverachtenden Sachbearbeitern der letzten Jahre bedanken, die ich so kennen gelernt habe, Ihre Schulung meiner Person war hervorragend.

Aber zurück zum aktuellen Fall, der wieder einmal deutlich macht, dass es immer noch eine Steigerung des Wahnsinns gibt.

Grundlegend kann ich hier nur erklären, dass strittig ist, ob eine lebenslange Einreisesperre ohne Belehrung der Möglichkeit eines Begrenzungsantrages nach EU-Recht überhaupt statthaft ist. Dafür wurde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, ein Überprüfungsantrag gestellt, ebenso wie drei weitere, einschlägige Anträge. Mittlerweile befinden sich alle Verfahren beim Verwaltungsgericht, wegen Untätigkeit der eben genannten Behörde.
Seit Eintritt des Rechtsanwaltes in das Verfahren, bis dahin haben sich die Betroffenen selber versucht, habe ich in der Ballung noch nie in so kurzer Zeit so viel Blödsinn von Behördenvertretern in so kurzer Zeit gehört. Aber bewerten Sie selber:

I. Zuerst einmal wurde bei einer persönlichen Vorsprache des Ehegatten der betroffenen Person eine ordentliche Vollmacht vor 8 Monaten vorgelegt. Damit ist nach § 14 VwVfG ein Vertreter legitimiert, so dass die Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit hätte vornehmen können. Dies ist rechtswidrig (natürlich) nicht geschehen. Dadurch wurde die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit über 8 Monate verschleppt, die Betroffenen hatten sich sogar kurzfristig getrennt, da die Angst bestand, dass der Ehegatte verhaftet wird. Auf Nachfrage bei der Behörde wurde erwidert, dass eine Prüfung nur mit dem persönlichen Erscheinen einer betroffenen Person möglich ist. Komplett wahrheitswidrig und rechtsfehlerhaft, da ja gerade dafür ein Vertreter bevollmächtigt wird. Also der Nachweis der Untätigkeit.

II. Auf Nachfrage der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, ob den die Einreise legal oder illegal erfolgt sei, wurde dann vom Verteidigervertreter erklärt, dass die Sach- und Rechtslage keine lebenslange Sperre der Einreise vorsieht, wenn das Delikt, was der Sperre zu Grunde liegt, unter 1 Jahr Haft sei. Weiterhin wurde die Überprüfung rechtzeitig gestellt, nur noch nicht beschieden. Darauf hin erwiderte doch der Behördenvertreter tatsächlich, der Überprüfungsantrag wäre erst dann zu bescheiden, wenn die Person das Erste mal legal einreist. Was wiederum kompletter Humbug ist, da Überprüfungsanträge klassisch bedingungsfeindlich sind. Und dass Gesetz nun einmal vorsieht, diese auch dann zu bescheiden, innerhalb von 6 Monaten, wenn keinerlei Anordnungsgrund gesehen wird, dann halt ersatzweise negativ. Diesen einfach zu ignorieren, aber per Schreiben mitzuteilen, dass er „weitergeleitet“ wird, wobei das Geheimnis darin liegt, an wen, wenn nicht an sich selber, als zuständige Behörde, ist schon fast humoristisch wertvoll. Würde es nicht um Menschen gehen. Vor allem lag dann aber die Grundlage für eine Untätigkeitsklage vor, da ja durch die Behörde selber bewiesen wurde, das der Überprüfungsantrag eingegangen ist, aber nicht innerhalb von 6 Monaten beschieden wurde. Tja, Unfähigkeit zu kombinieren mit Unwissenheit ist halt doch gefährlich!

III. Wer jetzt erwartet, dass die Behörde etwa auf den Antrag auf Duldung reagiert hätte, liegt auch wieder falsch. Fern jeder Rechtsordnung hat die Behörde auch dieses Begehren einfach ignoriert. Weder die mehrfachen Vorsprachen des Ehegatten, noch die Untätigkeitsklagen hatten die Behörde dazu veranlasst, jetzt etwa tätig zu werden. In totaler Ignoranz deutscher Verwaltungsvorschriften wurde einfach die Existenz der anderen Anträge ignoriert, um wiederum darauf zu beharren, dass auch dieser Antrag erst beschieden wird, wenn die legale Einreise durchgeführt wird. Also wieder die Quadratur des Kreises als Verwaltungsprogramm.

IV. Um der Behörde die Möglichkeit zu geben, ihre Fehler wieder zu beheben, wurde dann in einer persönlichen Vorsprache, mit der betroffenen Person, der Sachverhalt erörtert. Im Anschluss folgte dann eine ID-Behandlung. Während der Erörterung teilte uns ein Behördenvertreter mit, dass eine Belehrung über die Möglichkeiten der Begrenzung einer Sperre „immer erteilt“ werden würde. Darauf angesprochen, diese Belehrung zu zeigen, kam er mit dem Argument, die Hauptakte liege beim Verwaltungsgericht. Allerdings hatte er offensichtlich vergessen, dass wir die Akte bereits in Kopie komplett haben. Daraufhin verwies er auf weitere dubiose, nicht existente Verwaltungsvorschriften, die die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, legitimieren sollte. Als ich ihm sagte, dass manchmal ein Baum nur ein Baum, und eine Untätigkeit eine Untätigkeit sei, wurde er rot und verließ das Zimmer, was soll man auch zu Sachargumenten sinnlos erwidern. Aber noch immer gab es keine Duldung, nur die Androhung einer Grenzübertrittsbescheinigung. Nach der ID-Behandlung wurde dann der Originalreisepass eingezogen, und eine Art Informationspapier für 4 Wochen ausgestellt, mit einer nächsten Vorsprache für den 20.09.2012.

V. Ich weiß jetzt auch (wieder), warum Anwälte Ausländerrecht entweder nur hochbezahlt, oder sehr unwillig annehmen. Man braucht schon eine sehr große Portion Menschenliebe gepaart mit einer Anzahl gut zahlender Mandanten, um auch nur einen so schwierigen Fall zu handhaben. Insgesamt habe ich mit den Betroffenen persönlich 28 Arbeitsstunden auf der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, verbracht, bei gerade mal 5 Treffen. Diese langsame, ja menschenverachtende und anachronistische Bearbeitung, trägt nicht zur Motivation von Organen der Rechtspflege bei. Welcher Anwalt kann es sich leisten, seinen Mandanten zur Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, zu begleiten, um dort stundenlang sinnlos zu warten, um dann mit o.g. Blödsinn wieder erfolglos weggeschickt zu werden?  Auch sind die Warteräume so beschaffen, dass man auf gar keinen Fall dort bleiben möchte. Wasserspender oder behindertenfreundliche Toiletten sowie Sitzgelegenheiten sind kaum vorhanden. Über die Kinderfeindlichkeit der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-,  möchte ich hier lieber nichts mehr schreiben, sonst mache ich mich vieleicht noch wegen Beleidigung strafbar. So schafft man es natürlich auch, Betroffene von Rechtsanwälten fernzuhalten.

VI. Als Krönung des Ganzen durfte ich dann am 20.09.2012 die wohl abscheulichste, abenteuerlichste und menschenverachtendste Behörde Deutschlands kennen lernen. Und das ich dies mal über meine geliebte LAGeSo schreiben werde, mit der ich vernünftig seit 7 Jahren zu tun habe, hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Aber von vorne:

Wir waren am 20.09.2012, wie vorgeschrieben, bei der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, um die „Scheinduldung“ zu verlängern. Hier gab man uns ein abenteuerliches Papier in die Hand, was ich auch tatsächlich noch nicht kannte. Zur „Prüfung der örtlichen Zuständigkeit“ hätten wir uns sofort bei der LAGeSo –Asylbewerberbehörde- in der Turmstrasse zu melden. Da ich diese Anschrift bestens kenne, hier werden z.B. Zustimmungen zu Kündigungen von Schwerbehinderten geprüft, machte ich mir erstmals Hoffnung, dass jetzt alles gut wird. Weit gefehlt. Dort angekommen sah ich das Erste mal, seit ich diese Behörde kenne, eine riesige Menschentraube vor dem Eingang. Drinnen war es noch viel schlimmer. Es gibt dort einen mit maximal drei Personen besetzten Tresen, natürlich sind nie alle Plätze besetzt, wo man sich eine Wartenummer abholen kann. Ohne jegliche Ordnung warten dort Menschen mit oder ohne Nummer, umflossen von Dolmetschern und Mitarbeiter/Innen der Behörde, zwischen Neuankömmlingen und „alten Hasen“. Am besten ist der Vergleich mit einer Disco, ohne Einlass aber gratis Alkoholausschank, angebracht. Hier sitzen, durchaus zu Recht, komplett frustrierte Mitarbeiter/Innen, die irgendwann vor langer Zeit erfolgreich verdrängt haben, dass sie hier mit Menschen zu tun haben. Der Ton ist so rau wie bei der Armee, man musste wohl so aussehen wie ich (Geschäftskleidung), um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Aber genug, es wird ja noch besser.

Ich zeigte also das „Zuweisungspapier“ dem ersten freien Mitarbeiter, der mich fragte, ob wir Asyl beantragen möchten. Ich versicherte ihm ernsthaft, dass das keiner möchte, aber wir gerne wüssten, wo wir den weiterkommen. „Wenn Sie kein Asyl beantragen wollen, was machen Sie dann hier“? war die ernstgemeinte Gegenfrage. Ich verwies nochmals auf das Papier der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, und sagte ihm, dass ich das so ernsthaft nicht beantworten kann, er sei doch der Vertreter der Verwaltungsbehörde.- Es war jetzt exakt 11:15 Uhr. Er sagte dann, wir sollen uns setzen, er holt „jemanden“.

Jemand war auch kompetent, und teilte mir mit, dass wir eine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit brauchen. Dafür hatten wir auch extra eine (Kopie der) Heiratsurkunde mit. Wie befohlen. Er sagte mir, der „Jemand“, dass Kopien hier nicht anerkannt werden. Schon leicht belustigt fragte ich ihn dann, ob „dies hier“ Timbuktu oder Berlin sei, da ich fest davon ausgehen muss, dass wir einer deutschen Verwaltungsbehörde eine Glaubhaftmachung einer Kopie hinkriegen werden, mindestens über eine Eidesstattliche Versicherung. Ernsthaft verunsichert gab er uns dann um 12:22 eine Wartenummer. Auf meine Frage, ob ich als Schwerbehinderter einen gesonderten Sitzplatz (in der Behörde für Schwerbehindertenbelange!) bekommen könnte, sagte er: NEIN. Zu diesem Zeitpunkt saßen bereits schon Schwangere auf dem Boden, die Becher für den Wasserspender waren leer (immerhin gibt es hier ja einen, auch wenn er nicht benutzt werden soll, kann, muss…). Erst auf meinen Hinweis hin musste eine missmutige Mitarbeiterin neue Becher einfüllen. Aber da war es schon so spät, dass dann die PAUSE anfing. Also ging es erst um 13:30 Uhr weiter, eine Stunde sinnloses warten auf… wir wussten es ja noch nicht.

Nach der PAUSE waren wieder keine Becher da… aber wozu auch. Da ich meine Medizin nehmen musste, meldete ich mich wieder wegen der Becher, und genoss so langsam den Status eines (gefährlich gut informierten und angezogenen) Querulanten. Aber siehe da, es wurden auch für die drittklassigen Asylbewerber und Menschen vierter Klasse die gleichen Becher wie für mich wieder in die Halterung am Wasserspender gepackt. Und sofort kamen 5-6 Kinder, die wirklich leicht dehydriert aussahen, und nahmen sich Wasser. Was für eine Unmenschlichkeit! Das nächste Mal möchte ich als einziger Deutscher auch einen exklusiven Becherservice haben!

Dann kamen wir gegen 15:30 Uhr zur ersten Sachbearbeiterin, nachdem wir Fotos und Pässe und Vollmachten mit der Behörde ausgetauscht hatten. Hier wurde uns sofort gesagt, dass heute keine Bearbeitung mehr stattfindet! Ich konnte darüber nur müde lächeln und wagte doch tatsächlich, nach dem „warum“ zu fragen. Natürlich das fehlende Original der Heiratsurkunde. Ich teilte der netten Sachbearbeiterin mit, dass diese sich an einem anderen Ort befindet, und meine Kundin gerne eine Eidesstattliche Versicherung über die Echtheit abgibt. Wieder: Moment, ich hole Jemand. Jemand war diesmal die Chefin, die mir sagen (wollte) musste, das wir die Kopie erst beim Notar beglaubigen müssen, oder Kopie und Eidesstattliche Versicherung, oder am Besten beides. Ich habe wohl alle Sympathien (die aber schon von Anfang an nicht da waren) verspielt, als ich ihr sagte, dass ich soviel Unsinn in einem Satz nur von Jobcentermitarbeitern gewohnt bin. Wie soll auch ein Notar eine Kopie beglaubigen? Oder die Kopie einer Kopie? Oder warum soll er eine Eidesstattliche Versicherung beglaubigen, die ja strafbar ist, wenn sie falsch ist? Naja, wir haben dann doch eine handschriftlich fertigen dürfen. Dann mussten wir wieder warten, bekamen aber schon mitgeteilt, dass alles ok ist, die örtliche Zuständigkeit ist Berlin, wir bekommen „gleich“ die Bestätigung.

Nun kamen wir zur nächsten, letzten Sachbearbeiterin. Diese teilte uns mit, dass wir wieder gehen können, es läge noch keine Wohnanschrift vor, wir sollen morgen wieder kommen. Da wir das schon mal gehört hatten, waren wir alle auch gar nicht mehr erschrocken und verwiesen auf das Formular der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, natürlich mit Meldeanschrift der betroffenen Person. Außerdem gab sie uns die Eidesstattliche Versicherung wieder mit, da sie die gar nicht benötigt!? Und endlich waren wir fertig. Mit der örtlichen Zuständigkeit. Aber es geht noch weiter ;-)

VII. Mittlerweile im Behördensumpf als gut geschulte Vollziehungsgehilfen der Behördenwahnsinnigen geschult, mussten wir  ja noch die endgültige Entscheidung der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, über Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung abholen. Da waren wir heute, am 24.09.2012. Plötzlich geht alles ein bisschen schneller, netter. Ich werde gefragt, ob die betroffene Person freiwillig ausreisen würde.  Natürlich würde sie, wenn mal endlich irgendeine Bescheidung der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-, vorliegen würde. Aber da werden wir wohl das Gerichtsverfahren abwarten müssen. Na gut, also wird uns gnädiger weise doch noch, die seit mehr als 10 Monaten beantragte, Duldung, hier für einen (ersten) Monat zu Teil. Wahnsinn. Und alles doch gar nicht so schlimm. Immerhin musste die betroffene Person, auf Grund der Versäumnisse der Verwaltungsbehörde LABO, -Ausländerbehörde-,  nur knappe 11 Monate illegal in Deutschland leben, immer in Angst, vom Ehegatten getrennt zu werden, dann durch deutsche Polizisten verhaftet, die immer willige Ausführgehilfen auch vieler falscher Verwaltungsentscheidungen sind.  Das Menschen in Deutschland schon wieder derartige Ängste gegenüber gottgleichen Beamten haben müssen, ist anachronistisch, und gefährlich für eine Demokratie. Und warum Verwaltungsbehörden derart menschenverachtend sein müssen, in Gestalt und Arbeitsweise, ist eine Schande. Es ist absolut lebensnah, das Menschen alleine niemals so weit gekommen wären, da die Ablehnungen für verwaltungsfremde Menschen durchaus logisch klingen (können). 

Aber wer kennt den noch Brecht? Er hatte schon damals vorausgesagt, was ein Deutscher mit Macht tut. Also nehmt den Beamten die Macht!



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Patrick Schiffler, Freier Journalist
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Dienstag, 21. August 2012

BITTE NICHT SELBSTÄNDIG!


Die Jobcenter Deutschlands setzen in der Regel nur die gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorgaben um. Dass es davon einige Unsinnige gibt, ist mittlerweile selber den unsozialsten Hardcorekapitalisten unseres Landes, und darüber hinaus, bewusst. Die Regelungen zur Aufnahme und Unterstützung einer selbständigen Tätigkeit sind allerdings dermaßen unsinnig und irrational, dass man sich nur Fragen kann, welch komplett Verwirrten sich diese Maßgaben ausgedacht haben.

Zum Verständnis muss folgendes erklärt werden:

ALG II ist die Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes. Aus der Natur der Sache heraus kann man mit ALG II Bezug keinerlei Vermögen ansparen. Ebenso wenig wie Investitionskapital. In der Vergangenheit gab es immer wieder verschiedene Förderinstrumente, die nie jemand verstanden hat, weder die Bedürftigen, noch die Sachbearbeiter/ Fallmanager/ Arbeitsvermittler. Von der „Ich-AG“ über Gründungszuschuss bis zur Freien Förderung hat der Sozialmarkt schon alles gesehen. Und alles mit dem Selben schlechten Ergebnis. Nachhaltig ist eine Erfolgsquote von durchschnittlich 15 % Selbständigen, die länger als 2 Jahre selbständig bleiben, wohl nicht. Der gesamte Markt hat sich bei 70 % reguliert, ansonsten gibt es eine gesunde Marktbereinigung bei ca. 50 % Pleiten/ Schließungen und Neueröffnungen. Warum ist das so?

Zum einen ist die Allmacht der Sachbearbeiter ein klares Indiz für das Scheitern einer jeden sinnvollen Aufnahme einer Selbständigkeit. Alle Förderinstrumente, ESG (Einstiegsgeld) und Freie Förderung (Barmittel bis 5.000,- € als Zuschuss und/ oder Darlehen), sind Kann-Bestimmungen, werden also durch die Sachbearbeitung ent- und beschieden. Problem ist nur, dass hier keine Vollkaufleute sitzen, sondern vom Markt losgekoppelte Verwaltungsangestellte. Dazu kommt die gesetzliche Vorgabe, dass die Anträge auf Fördermittel für die Selbständigkeit erst NACH ERFOLGTER Gewerbeanmeldung abgegeben werden können. De facto gibt es also keinen Spielraum mehr für die Gewerbetreibenden, da ja die Selbständigkeit bereits vorliegt, also vor der Entscheidung der Fördermittel bereits ein Faktum geschaffen wurde. Sollte dann der/ die Selbständige auch schon gute Umsätze machen, ist die Förderung, nach der Logik der Jobcenter, bereits sinnlos, da ja Investitionen aus den laufenden Einnahmen getätigt werden können. Dieses System ist, charmant betrachtet, mindestens als pervertiert zu bezeichnen. Und die Sachbearbeiter/ Innen genießen sichtbar diese Allmacht über die bereits Selbständigen (Bettler).

Ein weiterer Fallstrick ist die EKS (Einkommensvorausschau). Hier muss der zukünftige Unternehmer seine voraussichtlichen Einnahmen dem Leistungsteam und dem Team für Selbständige vorlegen. Alles Schätzungen wohlgemerkt. Gibt er diese EKS nicht ab, worauf er selbstverständlich auch niemals hingewiesen wird, wird „vorsorglich“ die gesamte Leistung eingestellt. Im Bezirk Neukölln von Berlin wurde jetzt extra ein neues Kompetenzteam Selbständigkeit strukturiert. Natürlich ohne Erfolg, da dort alle unliebsamen Mitarbeiter/ Innen abgelegt werden, die in den normalen Abteilungen nicht gewollt wurden. Auch wird nicht etwa mitgeteilt, worauf die besondere Kompetenz dieser Mitarbeiter beruhen soll, auf eine Anfrage wurde bis heute, erwartungsgemäß, nicht reagiert.

Besonders schwachsinnig und rechtswidrig mutet an, dass also folgender Sachverhalt ständig in der Praxis auftritt: ALG II Empfänger/ In möchte aus dem Leistungsbezug raus. Dafür wird sorgfältig die Selbständigkeit geplant. Mit Eingliederungsvereinbarung, Businessplan, Gewinnvorausschau, Liquiditätsplan, Gründerseminar, Kostenvorausschau Gewerbe und Privat, Angeboten in dreifacher Ausfertigung etc. Es wird ein Bedarf ermittelt, an Investitionen, bis 5.000,- €, der dann beantragt wird. Mit bereits erfolgter Gewerbeanmeldung. Dann sagt das Jobcenter nach ca. 2-3 Monaten nein zur Förderung, und stellt die Leistungen ein, weil der die Selbständige keine EKS, die auch nie verlangt wurde, abgegeben hat. Besonders schlimme Fälle: Kundin hatte bereits Büroräume angemietet, Kunde hatte bereits Ware bestellt. Als besonders perfide sind die (schriftlich vorliegenden) Hinweise zu bezeichnen, dass bei der Neugründung und Neueinrichtung auch Gebrauchtmaterialien zu verwenden sind. Dass damit auch das das unternehmerische Risiko erheblich steigt, interessiert zumindest im Kompetenzteam Neukölln niemanden. Besondere Highlights waren hier die Hinweise auf gebrauchte Küchengeräte und Kaffeemaschinen. Aus welchen ökologischen und hygienischen Erwägungen heraus ein Mensch überhaupt solch eine Idee entwickeln kann, ist schleierhaft. Und das Finanzamt und Gewerbeamt mischt auch noch mit. Das natürliche Ende von ca. 60 % der Gründungen aus ALG II: Überschuldung bis hin zur Insolvenz.

Fazit:

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, die Selbständigkeit auf einen späteren Zeitraum anzumelden. Damit setzen Sie das Jobcenter unter Druck, da ja noch keine Gewerbetätigkeit begonnen hat (Beispiel: Gewerbeanmeldung am 02.06.20xx, Beginn der Tätigkeit 01.09.20xx). Lassen Sie sich genügend Zeit bei der Planung, lassen Sie sich niemals durch Mitarbeiter/ Innen der Jobcenter unter Druck setzen. Prüfen Sie sich und Ihr Umfeld genau, ob eine Selbständigkeit tatsächlich das Richtige für Sie ist.

Und seien Sie wirklich bereit, das Gewerbe auch wieder abzumelden (zumindest in Berlin kostenlos). Sie ersparen sich dann viel Ärger.



Patrick Schiffler
Freier Journalist
Sozialberater – Schuldenberater - Justizopfer
Ladungsfähige Anschrift:
Schudomastr. 32
12055 Berlin