Freitag, 27. November 2009

Rechtsbruch salonfähig

Das Jobcenter Neukölln macht den amtlichen Rechtsbruch endlich salonfähig. In Masse werden derzeit Überprüfungsanträge einfach mit einer Standardmaske abgeschmettert, ohne daß Inhalt oder Ergebnis einer Überprüfung mitgeteilt werden, geschweige den der Antrag rechtsmittelfähig beschieden wird.

(Zitat: "Sehr geehrter Herr Müller (Name geändert), den eingelegten Antrag gemäß § 44 SGB X habe ich erhalten. Sie haben bisher nicht angegeben, worauf Sie Ihren Antrag im Einzelfall stützen auch auch haben Sie nicht einmal benannt, welche Bescheide konkret angegriffen werden. Bei meiner bisherigen Prüfung habe ich eine Rechtswidrigkeit der von mir geprüften Verwaltungsakte nicht feststellen können. Wie aus den Leistungsbescheiden ersichtlich, wird zur Vermeidung von Mietrückständen, die hier zuletzt bekannte Miethöhe als Festbetrag direkt angewiesen. Als Antragsteller haben Sie die Fehlerhaftigkeit der Verwaltungsakte nachzuweisen (vgl. Schütze in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, § 44 Rn 12). Ich bitte Sie hiermit darzulegen, was aus Ihrer Sicht die Annahme rechtfertigt, dass die angefochtenen Entscheidungen rechtsfehlerhaft sind." Zitat Ende, Absätze nicht gesondert ausgewiesen, ansonsten konkrete Wiedergabe des Schreibens vom November 2009).

Gleich mehrfach widerspricht sich die Verfasserin des Textes, Fr. S. vom Jobcenter Neukölln, selber. Schon die Auslassung der Beratungs- und Aufklärungspflicht einer Verwaltungsbehörde ist grob fahrlässig. Auch wurden im Überprüfungsantrag konkret zwei rechtswidrige Umstände exakt benannt, von denen keiner komplett aufgeklärt wurde. Somit geht das Jobcenter Neukölln seinen alten, rechtswidrigen Weg weiter, nunmehr werden sachgemäße Anträge einfach nicht mehr bearbeitet, sondern durch falsche Worthülsen unbeschieden an den Absender zurück gesandt. Auch die Kommentierung, die sich besonders wichtig anhört, gibt leider keinerlei Substanz, da hier auch der Überprüfungsantrag eindeutig in seiner Antragsformulierung war.

Mittlerweile liegen über 20 Schreiben gleichen Inhaltes der Redaktion vor, ebenso wurden uns die Überprüfungsanträge überlassen. Da diese ausnahmslos von sachkundiger Stelle geschrieben wurden, erfüllen die Anträge alle gesetzliche Ansprüche. Leider ist dies von den (nicht beschiedenen) Standardantwortbriefen nicht zu sagen.

Somit werden wieder einmal die Anwälte im Land Berlin viel neue Arbeit bekommen, ist doch jede dieser leeren Worthülsen als Bescheid umzudeuten, also widerspruchsfähig. Auch das Sozialgericht Berlin wird bestimmt über die neue Kreativität des Jobcenter Neukölln sehr begeistert sein, landen doch zum Schluss alle Sachen, die im Verwaltungsverfahren aussergerichtlich nicht geklärt werden können, unweigerlich dort.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Mittwoch, 25. November 2009

Jobcenter Neukölln versagt

Das Jobcenter Neukölln versagt wieder einmal kläglich. Noch vor Wochenfrist wurde den ALG II Empfängern im Bezirk Neukölln der Umzug für den 07.12.2009 - 14.12.2009 angekündigt. Dies ist nun schon wieder Historie, neuer Termin soll der 14.01.2010 - 21.01.2010 sein. Offensichtlich wurde der Umzugsantrag des Jobcenters nicht bearbeitet. Oder fehlt es doch an der Logistik? Niemand, der das Jobcenter Neukölln kennt, ist allerdings überrascht, ist doch hier seit Jahren die Fehlerquelle schlechthin für falsche Verwaltungstrukturen zu finden. Mittlerweile kann man nur noch vom verplanten Chaos sprechen, wie immer zum Schaden der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Bereits vor dem Umzug waren die Mißstände am Jobcenter Neukölln nicht mehr hinnehmbar, nun wird das Vertrauen der Menschen nochmals nachhaltig gestört.
Wie schon mehrfach veröffentlicht, ist ganz alleine die Politik für dieses Chaos verantwortlich, speziell die Sozialpolitik im gesamten Land Berlin.
Bleibt nun nur noch abzuwarten, ob das Jobcenter Neukölln einen Umzug im Jahre 2010 wirlich noch zu Stande bringt, oder ob weitere "unvorhersehbare" Ereignisse eintreffen werden.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Sonntag, 15. November 2009

Volkstäuschung der letzten Jahrzehnte

Essay zur systematischen Politiklüge
Patrick Schiffler, Mitglied im DVPJ
November 2009

Deutschland – ein Land im Absturz

Einleitung
Die politische Bedeutungslosigkeit der glaubhaften Aussage eines Volksvertreters in der Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten 3 Jahrzehnten zur Kunstform entwickelt. Der europäische Kurs ist gescheitert, Deutschland steht am Scheideweg zu einer erneuten radikalen Neugestaltung, vergleichbar mit den Zeiten der Weimarer Republik. Real stehen über 8 Millionen Menschen, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, sei es aus Versicherungsleistungen (ALG I) oder aus Steuerleistungen (ALG II), den Arbeitnehmern, die dieses System stützen, gegenüber, noch dazu kommen die Rentner, deren Versicherung die Politik bereits 1990 vernichtet hat. Der soziale Unfriede wird seit 1980 systematisch durch die Politik gefördert, Antworten bleiben aus, alleine leere Versprechungen markieren den Alltag.

1) Die Arbeitsplatzlüge
Seit 1980 ist ein volkswirtschaftlich logisches Phänomen in den Industrieländern dieser Erde zu beobachten. Durch Industrialisierung und Computerisierung fallen immer mehr reale Arbeitsplätze weg, die einfach nicht mehr benötigt werden. Alleine im elitären Fachkräftebereich bleibt eine Nachfrage vorhanden, der „normale“ Arbeitnehmer wird nicht mehr benötigt. Hier versagt die Politik, offensichtlich in dem Glauben, das der Mensch nicht die Wahrheit verträgt. Dabei wäre es für das Individuum in unserer Gesellschaft wichtig, Antworten auf die Zukunft zu erhalten. Es fehlt ein tragbares Konzept, was mit den Menschen, für die kein Arbeitsplatz mehr verfügbar ist, geschehen soll. Das aktuelle Konzept, Ausgrenzung aus der Gesellschaft über Transferleistungen wie ALG II, ist offensichtlich, wie am sozialen Unfriede erkennbar, gescheitert. Offensichtlich ist auch Deutschland an seinen Politikern gescheitert, jedes Volk bekommt, was es verdient? Aktuell wird schon wieder von der deutschen Politik, der eigens berufene, „Rat der Weisen“, ignoriert, mit starrer Arroganz, alleine auf Selbsterhaltung und Kontrolle durch die aktuell Regierenden motiviert. Deutschland verdient Lösungen,keine Blockade!

2) Die Demokratielüge
Die Bundesrepublik Deutschland hat wieder einmal gewählt, wieder einmal die gleiche unfähige Parteienkonstellation, wie Jahre zuvor. Weder die CDU, noch die FDP, noch die SPD sind demokratie- oder regierungsfähig. Seit Jahrzehnten werden die Parteiprogramme ignoriert, Wahlversprechen werden aus Prinzip, nicht aus Zwang, gebrochen. Der Bürger soll offensichtlich erkennen, dass es keine Alternative zu den 5 alteingesessenen Parteien gibt, egal wie schlecht oder wie surreal diese agieren. Der Bürger erteilt seit Jahrzehnten den Auftrag, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Wirtschaft voranzubringen und von Kriegshandlungen abzusehen. Keiner diese Aufträge wurde umgesetzt, sogar mit einer rot-grünen Regierung wurden die ersten Kampfhandlungen von Deutschen nach dem zweiten Weltkrieg, noch dazu auf fremden Territorium, aufgenommen. Diese Schande der anti-demokratischen Handlung hat die SPD bei der letzten Wahl zu spüren bekommen, leider wird es mit der aktuellen Koalition auch nicht besser werden. Es fehlt an Glaubwürdigkeit und Innovationskraft.

3) Die Soziallüge
Da Platitüden in der aktuellen Politiklandschaft normal sind, erlaubt sich der Autor auch eine: „Der Gesetzgeber sorgt sich um seinen Auftraggeber so gut, wie dieser sich selber versorgen kann.“ Gleich in zweierlei Hinsicht hat der Gesetzgeber hier komplett versagt. In der Historie der Bundesrepublik Deutschland war zum einen die ALG II Gesetzgebung so schlecht, dass keinerlei Vergleich zulässig wäre, da dies zu positiven Erklärungen führen könnte. Die Politik hat komplett und ultimativ versagt!? Aber ist das ohne Wissen und Wollen bei unserer Elite überhaupt möglich? Das System der sinnlosen Beschäftigung armer Menschen durch staatliche Verwaltung, um zu überleben, ist historisch weder originell, noch neu. Hier sieht man zum zweiten, mit Fakten und Zahlen, dass die ALG II Reform ab 2005 zur Explosion an den Sozialgerichten geführt hat, noch nie in der Geschichte einer Verwaltungsbehörde gab es so viele falsche Bescheide wie bei den Jobcentern, entsprechend viele Widersprüche und Klagen. Damit sind rund 8 Millionen Menschen, zzgl. der Richter und Rechtsanwälte, zzgl. der Verwaltungsangestellten, ausreichend abgelenkt. Und die Politik macht, was sie will und was schlecht ist für die Menschen in Deutschland.

Lösung:
Sofortiger Demokratieumbau in Deutschland, wir benötigen reale, direkte Einflussnahme des Bürgers in demokratische Entscheidungsprozesse. Ablösung fehlerhaft handelnder Politiker im sofortigen Verfahren ohne Bezüge. Bei Betrug eines Parlamentarier hohe, empfindliche Haftstrafen. Umgehende Präsentation eines Zukunftsmodells „Neue Arbeitsintegration ohne Arbeitsplatz“. Einführung des Bürgergeldes, da Arbeit nicht vorhanden ist.

Der Autor war 2002 bis 2003 in der JVA Moabit über 14,5 Monate unschuldig interniert. Als Justizopfer und Bürger- und Menschenrechtler wird er weiterhin durch die deutsche Justiz verfolgt. Nur der Status als Freier Journalist und aktiver 1. Vorsitzender im VBMDU e.V. schützt ihn vor erneuerter Haft. Jedes Jahr erfindet die Berliner Justiz ca. drei neue Anklagen, um eine Verurteilung zu erreichen, Bislang blieben davon 90 % ohne Erfolg, weitere Verfahren laufen noch. Der Wille zum konstruktiven Widerstand gegen die aktuelle Sozialgesetzgebung ist weiterhin ungebrochen, eine angemessene Haftentschädigung oder eine Entschuldigung der Bundesrepublik Deutschland blieben bis heute aus, und werden auch eher nicht mehr erwartet.

Konstruktiver und aktiver Widerstand innerhalb des Systems muss organisiert und vollzogen werden, ansonsten drohen wieder Verhältnisse in Deutschland wie nach der Weimarer Republik. *www.berlinpresse.blogspot.com*

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Dienstag, 29. September 2009

Super-GAU mit Jobcenter Neukölln kommt doch

Die schon seit Monaten auf diesem Blog beschworene Katastrophe wird nun doch geschehen, wider allen Beteuerungen der Politik. Das Jobcenter Neukölln wird in die ehemalige Produktionsstätte der Berliner Kindl Brauerei, an der Hermannstrasse, Nähe U-Bhf. Boddinstrassse, einziehen.
Mit dem Umzug gehen vielfältige, neue, logistische Herausforderungen einher, die den Bürgern jetzt schon erhebliche Angstzustände verursachen, da noch nicht einmal die normalen, alltäglichen Aufgaben vom Jobcenter Neukölln, vertreten durch die vielfach ungeschulten und überlasteten Mitarbeiter, bewältigt werden.
Mit dem aktuellen Wahlausgang ist auch eher eine Verschlechterung der Situation der ALG II Bezieher zu befürchten, da die Einsparungen ja bekanntlich von unten nach oben vorgenommen werden, sprich erst beim Leistungsbezug gekürzt werden wird. Hier ist auch nochmals ein Anstieg an falschen oder rechtswidrigen Bescheiden der Jobcenter, durch erhöhten Druck der Verantwortlichen, zu erwarten.
Es ist daher allen Betroffenen anzuraten, bei einem falschen Bescheid so rasch wie möglich Widerspruch durch einen Rechtsanwalt einlegen zu lassen, vorher kann bei dem zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden, damit der Rechtsanwalt vom Land Berlin (oder entsprechendem Bundesland) bezahlt wird. Hierauf haben Sie einen absoluten Rechtsanspruch! (http://www.sozialleistungen.info/news/18.06.2009-bverfg-anspruch-auf-beratungshilfe-bereits-im-widerspruchsverfahren/). Sollte die ultimative Katastrophe, die Nichtbearbeitung, daher auch Nichtauszahlung, geschehen, sollten Sie so rasch wie möglich Einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht beantragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass bald, nach fast 5 Jahren, eine Verbesserung sichtbar wird.

Patrick Schiffler
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Pressemitteilung

Freitag, 17. Juli 2009

Jobcenter Neukölln kriminalisiert Bedürftige

Das Jobcenter Neukölln kriminalisiert Hilfebedürftige in Masse durch falsche Ordnungswidrigkeitsanzeigen, und versucht dadurch, von eigenen, rechtswidrigen Handlungen abzulenken.

Bei den sozialen Trägern und Vereinen Berlins, speziell im Bezirk Neukölln, ist ein extremer Anstieg an Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen ALG II Empfänger durch das jeweilige Jobcenter festzustellen. Besorgniserregend ist hier die Tatsache, dass trotz beantworteter Anhörungen, die formal formuliert werden und inhaltlich den Vorwurf jeweils entkräften, Ordnungsgelder rechtswidrig und in der Höhe auch noch unangemessen erhoben werden. Hier steht jedem Leistungsempfänger der Gang zum Anwalt frei, am besten beantragen Sie vorher einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht, damit der Rechtsanwalt zumindest die Beratung kostenlos durchführt (de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) und Einspruch einlegt.

Vorgeschoben wird im Regelfall, durch die Sachbearbeiter der Jobcenter, dass Versäumnisse gegen die Mitwirkungspflicht oder verspätete Veränderungsmitteilungen vorliegen. Gegenargument ist hier die tatsächlich nie stattfindende Beratung der Verwaltungsbehörde Jobcenter. Im Gegensatz zum gesetzlichen Auftrag wird der Mensch niemals beraten, Hinweise finden lediglich mündlich statt, ansonsten beruft sich die Behörde immer auf die bei Antragstellung unterschriebenen Pflichten. Dies kann aber in einer Demokratie nicht ausreichen, da die Behörde Jobcenter selber einen derart hohen Postverlust aufweist, dass schon gekalauert wird, dass regelmäßig Postverbrennungen an den Wochenenden in den Jobcentern durchgeführt werden. Tatsächlich aber ist der Gesetzgeber schuld, da die Überlastung des einzelnen Sachbearbeiters nicht durch sinnvolle Maßnahmen aufgehoben wird.

Oftmals hat der Bürger alles mitgeteilt, hat sogar Abgabebescheinigungen (Empfangsbekenntnisse), nur dass diese nicht bearbeitet werden. Daher, immer Einspruch einlegen (lassen), spätestens im Gerichtsverfahren kommen die (meisten) Richter wieder in ein ordentliches Verfahren zurück.

Zu verfolgen bleibt nur, ob nun auch jeder Sachbearbeiter der Behörde in Zukunft von Amtswegen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn er/sie falsche Bescheide versendet oder der Beratungspflicht nicht nachkommt.

Patrick Schiffler
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Dienstag, 30. Juni 2009

Sensationeller Beschluss für Bedürftige

Das Bundesverfassungsgericht öffnet den Bedürftigen der Bundesrepublik Deutschland wieder den Weg in die Rechtmäßigkeit, Beratungshilfe ist bei Widersprüchen gegen falsche Bescheide der Jobcenter durch die Amtsgerichte zu erteilen, da gerade nicht die Inanspruchnahme der Hilfe der Widerspruchsgegnerin als Ablehnungsgrund wirken kann.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.05.2009 (1 BvR 1517/08, link Überschrift)) festgestellt. Grundlage war die Ablehnung des Amtsgerichtes auf die Erteilung eines Beratungshilfescheines gegen einen falschen Bescheid des Jobcenters, die jetzt als rechtswidrig erkannt wurde. Bürger- und Menschenrechtler wiesen schon seit Bestehen der Jobcenter, also seit dem 01.01.2005, immer wieder bei Gängen auf die Amtsgerichte darauf hin. Die Rechtspfleger bei den Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland haben vornehmlich auf die Beratungspflicht der Verwaltungsbehörden im Allgemeinen verwiesen, was schon immer falsch war. Niemand würde sich von seiner Verfahrensgegnerin ernsthaft beraten lassen, da hier ein Interessenkonflikt vorprogrammiert ist. Somit schließt auch das Bundesverfassungsgericht aus, dass sich ein Bedürftiger, nur weil ihm die Mittel für einen Rechtsanwalt fehlen, bei der Widerspruchsgegnerin beraten lassen muss, um zu seinem Recht zu kommen.

Noch dazu zeigt die Praxis, dass keinerlei Beratungsleistungen bei den Jobcentern Deutschlands abgerufen werden können. Tatsächlich ist die Arbeitsüberlastung dermaßen hoch, dass falsche Bescheide in Massen an die Bürger versendet werden, manche davon derartig surreal, dass man sich nur noch wundern kann (Kindergeldanrechnung für Alleistehende über 50 Jahre, Schwangere, die für ihre ungeborenen Kinder Aufforderungen zur Arbeitsaufnahme, und gleich noch dazu Namen erhalten, falsche Anzahl an Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften etc. etc. etc.). Erschwerend, dem Beschluss nur Rechnung tragend, kommt dazu, dass in vielen Jobcentern gar keine Beratungsstelle für die Abgabe von Widersprüchen vorhanden war/ ist. Konsequenterweise hat nun das Bundesverfassungsgericht der Situation im Gesamten Rechnung getragen.

Bleibt noch zu hoffen, dass weitere Beschlüsse dieser Art die Politik noch weiter auf den Boden der Realität zurück bringen. Antworten sollte nun der Bedürftige, in dem er bei JEDEM Bescheid von seinem Jobcenter, ARGE oder wie der Name auch immer lautet, oder von einer anderen Verwaltungsbehörde, den Gang zu seinem Amtsgericht aufnimmt, um einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen, über das Instrument der Beratungshilfe, zu beauftragen.

Patrick Schiffler
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Sonntag, 28. Juni 2009

Kunst, Kultur & kein Geld

48 Stunden Neukölln. Ein Kunstevent in Berlin-Neukölln, mit hohem Anspruch, aber fehlender Realität. Die Veranstalter haben es tatsächlich fertig gebracht, im Problembezirk Neukölln, hier gibt es wesentlich mehr ALG II Empfänger als in anderen Bezirken Berlins, ein Kulturfestival an den Bewohnern des Kiezes vorbei zu gestalten. Exakt 3 Werktage vor Auszahlung der monatlichen Beihilfe des Lebensunterhaltes startet das Kulturfestival, so dass kein Hartz IV Bezieher mehr über Bargeldmittel verfügt. Die Menschen werden künstlich ausgegrenzt, O-Ton der Strasse ist eine absolute Verdrossenheit, nach dem Motto "Uns haben doch sowieso alle schon vergessen". Oder ist das etwa (politisch) gewollt? Sollen die Sozialhilfeempfänger nicht den Touristen den Platz wegnehmen? Ist der ALG II Empfänger nicht vorzeigbar? Diese Fragen sind bei der Senatspolitik in Berlin allerdings mittlerweile überflüssig. Alleine das Fazit zählt, viele Teilnehmer, wenig Zuschauer, keine Kultur für Arme.

Patrick Schiffler
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Freitag, 19. Juni 2009

Nachhaltige Wahlkampflüge

Ganz Hartz-IV-Deutschland jubelt, da endlich eine weitere Erhöhung des Regelsatzes von bisher 351,- € auf unheimliche 359,- € stattgefunden hat. Dieser Satz gilt ab dem 01.07.2009. Bei der aktuellen Politikverdrossenheit und dem absoluten Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Berufsstand "Berufspolitiker", sollte dies wohl, zulasten der nachfolgenden Generationen, ein positiver Auftakt zur gleich folgenden Bundestagswahl werden. Was weiterhin komplett fehlt, allerdings nur von Fachleuten hinterfragt wird, ist ein Zukunftskonzept. Dieses lässt seit immerhin 20 Jahren auf sich warten, quer durch alle Parteien wurde die Bundesrepublik Deutschland künstlich verarmt (leere Rentenkassen, Steuerverschwendung, Schwarzgeldaffären, nur um einige wenige Schlagworte zu nennen), unsere Volksvertreter haben sich dagegen, teilweise sogar illegal, wie verschiedene Verurteilungen von Spitzenpolitikern zeigen, ganz zu schweigen von den zahllosen Rücktritten, immens an der Gemeinschaftskasse bedient. Der Begriff des Volksvertreters hat leider einen bitteren Beigeschmack bekommen, durch simple Taschenspielertricks wird versucht, das Volk zu täuschen. Besonders schlimm trifft es hier die Ärmsten unserer Gesellschaft, die nackten Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache:

Laut Statistischem Bundesamt betrug die Steigerung des Verbraucherpreisindex zwischen 2005 und 2008 exakt 8 %. Der Regelsatz ALG II stieg dagegen im selben Zeitraum von 345,- € auf gerade einmal 351,- €, was eine Erhöhung von 1,75 % bedeutet. Somit hatte gerade der Bedürftige den höchsten Verlust, ebenso wie unsere Rentner, zu verschmerzen. Die sehr seltsamen, zeitweise schon skurrilen Ergebnisse sehen wir täglich, jedes Jahr neue "Armutskochbücher", Hartz-IV-Beratungen in Kneipen und sehr befremdliche Politikerideen und Berechnungen, dass dieses geringe ALG II-Geld noch viel zu viel wäre.

Absolut gesehen könnte jetzt ein Resümee gezogen werden, alles wird wieder gut und unsere Politiker sind gar nicht so schlecht. Allerdings ist eine Besserung nicht in Sicht. Bei gleichbleibender Tendenz ist zu befürchten, dass die Zahl der Sozialgerichtsverfahren nochmals heftig zunimmt, da die Behörde Jobcenter, übrigens ebenso wie unser aktueller und nächster Bundestag, gegen die Regeln des Grundgesetzes verstößt. Weiterhin bleibt stark zu befürchten, da die schikanösen Arbeitspraktiken der Jobcenter (Quelle: "Initiative gegen Ämterschikane") weiterhin politisch gewollt bleiben, dass sich auch hier nichts ändert. Weiterhin bearbeiten unkompetente und / oder überforderte Sachbearbeiter die Lebensgrundlage Bedürftiger, Chaos und Unrecht bleiben vorprogrammiert. Dass noch dazu die Software weiterhin in den Jobcentern Deutschlands ebenso fehlerhaft arbeitet wie die Geschäftsleitungen, ist schon normal geworden.

Bleibt also nur die Hoffnungslosigkeit? Ja, für die nächsten 4 Jahre ist keinerlei Besserung in Sicht. Erst durch die Europawahl 2009 keimt ein wenig Hoffnung auf, dass sich bald eine vernünftige und bürgerorientierte, vor allem neue, Partei etablieren kann. Ein Land, wo selbst die Grünen und Pazifisten JA zu Kriegshandlungen sagen, die CDU plötzlich Umweltschützer spielt, die FDP nach links und die Linke nach rechts abdriftet, hat wohl auch noch ein bisschen Leiden verdient. Ansonsten muss der Bürger entscheiden, ob er Schaf oder Wolf ist, die Mehrheit scheint den Begriff der Demokratie, wie unsere Urgroßväter auch schon, missverstanden zu haben, Hörigkeit und Gleichschaltung zählen übrigens wirklich nicht dazu.


Patrick Schiffler
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Montag, 1. Juni 2009

Konzept in Neukölln gescheitert

Die Umstrukturierung im Jobcenter Berlin-Neukölln ist definitiv gescheitert. Seit dem März 2009 ist die gesamte Leistungsstelle von der Silbersteinstraße in die Sonnenallee verlegt worden, dafür werden in der Silbersteinstraße nur noch Erstanträge bearbeitet. Nun weiß endlich wirklich niemand mehr, wo sich eine Akte wirklich befindet, da aus unterschiedlichsten Gründen immer wieder, auch z.B. bei der Neuaufnahme einer Person in eine schon vorhandene Bedarfsgemeinschaft, bei beiden Stellen die Akten benötigt werden. Hier kollidieren natürlich nun die internen Anweisungen, so dass eine Versendung zwischen beiden Häusern an der Tagesordnung ist, bis eine Nachverfolgung unmöglich geworden ist. Leidtragende sind wieder einmal die Ärmsten in unserer Gesellschaft, die überhaupt nicht nachvollziehen können, wie in einer Verwaltungsbehörde solch ein Chaos ausbrechen kann.
Auch haben sich dadurch die Warte- und Bearbeitungszeiten noch einmal verlängert.
Auch ist der Umzug des Jobcenter Neukölln leider noch nicht vom Tisch, der nochmals eine Steigerung der Undurchdringlichkeit und der Unordnung in der Behörde erwarten lässt.

Patrick Schiffler
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Donnerstag, 16. April 2009

Berliner Polizei braucht keine positive Presse

Mit Stellungnahme vom 08.04.2009 stellt sich die Berliner Polizei auf die Seite der unrechtmäßig handelnden Jobcenter Berlins, wenn es um die Umsetzung von Sozialgerichtsbeschlüssen geht, die dem Bürger Leistungsgewährungen zusichern. Diese werden von den Jobcentern generell nicht ernst genommen, obgleich hier einstweilige Rechtsschutzbegehren positiv für die Antragsteller beschieden werden. Nunmehr schiebt die Berliner Polizei die ASOG-Berlin vor, um hier keinen Pfändungsschutz mehr leisten zu müssen. Da die Berliner Polizei in der Vergangenheit allerdings mehrfach positiv in der Presse, als echte Hilfeleister, gefeiert wurden, kann dies wohl nur als falsches Signal für weitere Willkürhandlungen der Jobcenter gewertet werden. Der Verweis in der offiziellen Stellungnahme auf "... die gesetzlich vorgesehenen Durchsetzungsmöglichkeiten..." ist besonders bitter, da alle gesetzlichen Möglichkeiten mit Erlass des Einstweiligen Rechtsschutzes bereits benutzt wurden. Die Durchsetzung dieses Beschlusses wird nun auf "normalem" Wege für den bedürftigen Bürger nicht mehr möglich sein, da sich die Jobcenter Berlins nicht an demokratische Spielregeln halten. Dass die Berliner Polizei allerdings keine Hilfestellung mehr bei der Pfändung gibt, mutet ebenfalls unrechtmäßig an, dies wird nun auf Anfrage hoffentlich durch die rechtswissenschaftlichen Abteilungen der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin bewertet. Bis dahin sammelt die Berliner Polizei wohl lieber weiter Negativmeldungen.

Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten"

Patrick Schiffler
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Dienstag, 14. April 2009

Politik verliert weiter an Glaubwürdigkeit

Die Zusagen der Bezirksämter, auch die schriftlichen, verlieren Ihren Wert rapide, so dass der Vertrauensverlust der Bürger in unsere Politiker nur mehr als gerechtfertigt ist.
Im vorliegenden Fall erhielt ein Bürger- und Menschenrechtsverein die Förderzusage schriftlich durch den zuständigen Sozialstadtrat, Herrn Büge (CDU), aus Berlin-Neukölln. Die Förderung sollte nach den BEZ-Richtlinien (Berufseingliederungszuschuss) einen kompletten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen, durch kombinierte Fördermaßnahmen aus dem ESF-Fond und Unterstützung des Jobcenters (ESF = 25 %, Jobcenter 75 %). Nach der mündlichen Absage der Comovis, vertreten durch Frau G., trat eine massive Beschwerdelawine ein. Anstatt jedoch positiv einzuwirken, kam aus dem Büro der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Knake-Werner (Die Linke), nur der mittlerweile übliche Beschwichtigungsbrief. Interessant ist hier allerdings der interne Wertverlust, der mit folgenden Worten deutlichst zum Ausdruck kommt:

"Davon betroffen (von den rückwirkenden Ablehnungen) war eine Vielzahl von Anträgen, auch die, bei denen bereits eine vorläufige Zusage auf Bezirksebene erfolgt war".

Somit wird deutlich, dass Die Linke ihr Parteiprogramm genauso wenig ernst nimmt, wie alle anderen Parteien. Besonders traurig ist hier, dass besonders schwer vermittelbare ALG II Empfänger weiterhin perspektivlos ohne Arbeit bleiben, obgleich die Mittel aus dem ESF vorhanden sind. Somit stellen sich wieder einmal unsere Politiker als Konjunkturbremsen bloß, zu hoffen bleibt, dass der Bürger dies auch an der Wahlurne honoriert.

Patrick Schiffler
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Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten"

Donnerstag, 26. März 2009

Kein Schutz mehr vor Willkür des Jobcenters

S 170 AS 2642/09 ER Lena K., offizielle Rechtlosigkeit

Frau K. war mit einem Vertreter des VBMDU e.V. (www.vbmdu.de) am Dienstag, den 24.03.2009, nach dem sich auf Grund eines Beschlusses des Sozialgerichts Berlin nichts tat, auf dem Jobcenter Neukölln vorsprechen. Dort wurde die Auszahlung verweigert, verschiedene vorgeschobene Begründungen, wie z.B. "Wir haben noch 2 Wochen Zeit mit der Bearbeitung", "Wir können entscheiden, wie und wann wir auszahlen" führten dazu, dass erfolglos die Aktion abgebrochen werden musste. Im Gegensatz zu früheren, erfolgreichen Einsätzen (siehe Referenzen) der Berliner Polizei, wurde am 26.03.2009 der Pfändungsschutz, mit Hinweis auf die "unsichere Sach- und Rechtslage", verweigert.

Offensichtlich sind die Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie stehen. Der Bürger ist komplett rechtlos geworden, seine Forderungen, die schon per Eilbeschluss bestätigt wurden, durchzusetzen. Mittlerweile ist also endlich wieder eine Gleichschaltung von Judikative, Legislative und Exekutive gegen den Bürger Realität geworden.

Dies ist eine offizielle Pressemitteilung, Dokumentation vorhanden. Da offensichtlich weder die Gerichte, noch die Gesetze, in diesem Land noch einen realen Hintergrund haben, ist eine Information der Öffentlichkeit unumgänglich. Frau K. ist weiterhin mittellos, selbst ein Lebensmittelgutschein wurde von den Sachbearbeitern nicht angeboten.

Der VBMDU e.V. ist, ebenso wie der Rechtsanwalt der Frau K. entsetzt, wird doch hier die Umsetzung eines einstweiligen Rechtsschutzbeschlusses durch die Verwaltungsbehörde verweigert.

Bei Abdruck bitten wir um Mitteilung.

Patrick Schiffler
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Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten"

Dienstag, 24. März 2009

Nichts dazu gelernt

Das Jobcenter Neukölln lernt einfach nicht dazu. Am 24.03.2009 sprach Frau G.* (*Name geändert) im Jobcenter Neukölln zusammen mit ihrem Beistand vor. Ziel war die Auszahlung der ihr zustehenden Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Hierüber musste das Sozialgericht Berlin im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren entscheiden, da die Behörde Jobcenter vorher rechtswidrig über einen Erstantrag ablehnend beschieden hatte. In der Behörde wurde erst Zustimmung vorgegeben, allerdings erst bis zu einem Gespräch mit der Teamleiterin Frau Sch. Dann wurde entschieden, obwohl Frau G.* aktuell mittellos war, dass die Gelder erst angewiesen werden, eine Barauszahlung könne nicht stattfinden. Hauptargument war hier, dass die Behörde sich aussuchen darf, wie sie die Gelder, und vor allem wann sie die Gelder auszahlt. Das stimmt lt. Rechtsanwalt der Frau G.* nicht. Die Behörde wurde rückwirkend ab dem 01.02.2009 in Verzug gestellt, muss somit die Gelder sofort auszahlen. Übrig bleibt nur, dass der schlechte Stil den Bürgern erhalten bleibt. Frau G.* wird nun am 26.03.2009 im Jobcenter Neukölln pfänden gehen, unter Polizeischutz, wie schon mehrfach geschehen.

Patrick Schiffler
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Donnerstag, 5. März 2009

Ordnungswidrigkeitenflut

Ein Phänomen beschäftigt seit ca. November 2008 vermehrt Rechtsanwälte und Hilfevereine. Die Jobcenter Deutschlands verteilen mittlerweile bei kleinsten "Verstössen" Ordnungswidrigkeitsanzeigen (OWI´s). Klassisch ist hier der Fall, dass der Leistungsbezieher Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen nicht an das Jobcenter mitgeteilt hat. Dazu haben die Jobcenter allerdings auch niemals aufgefordert. Dies soll gegen die Beratungs- und Amtsermittlungspflicht der Jobcenter verstoßen. Noch ist die Rechtsprechung sehr verschieden. Je nach Auffassung der Richter gibt es mal einen Freispruch, mal eine Verurteilung. Warum der Bürger hier kriminalisiert wird, ist unverständlich, da die Rückforderungen separat durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, und die Beträge sehr selten eine Summe, trotz eines 3 Jahreszeitraumes, von 500,- € überschreiten. In sechs, der Redaktion vorliegenden Fällen, wurde sogar die jeweilige Mietminderung mitgeteilt, es hat also einen kausalen Zusammenhang gegeben, nur dass dieser durch die Jobcenter nicht erkannt wurde.
Bei Erhalt einer solchen "OWI" gilt also wieder die Formel: Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Rechtsanwalt.

Patrick Schiffler
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Dienstag, 3. März 2009

Überprüfungsanträge zeigen Wirkung

Die Überprüfungsanträge betreffs des Beschlusses des Bundessozialgerichtes zur Berechnung des Leistungsbezuges von Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (s. Bericht vom 29.01.2009) zeigen erste Wirkung. Da der Gesetzgeber weiterhin die falsche Berechnungsformel anwendet, ein Kind unter 14 ist nur 60 % eines Erwachsenen wert, ein Kind darüber nur 80 %, bleiben die Bescheide schwebend unwirksam, da nicht unter Vorbehalt bzw. vorläufig ausgestellt wird. Auch die rückwirkende Überprüfung bereitet den Widerspruchsstellen deutliche Schwierigkeiten, da diese Überprüfung wieder beschieden werden muss, also rechtsmittelfähig wird. Dadurch steht den Jobcentern juristischer Ärger ins Haus, da nun Rechtsanwälte Widersprüche zu den (falschen) Überprüfungsbescheiden einlegen (können), was durchaus Sinn macht, da die Rechtswidrigkeit der Berechnung schon fest steht.

Patrick Schiffler
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Donnerstag, 5. Februar 2009

Vattenfall als Stromdieb

Die Firma Vattenfall hat in Berlin den (rechtlichen) Vogel abgeschossen. Nach intensiver Vorrecherche steht der Sachverhalt des illegalen Stromabklemmens fest. Herr T. (*Name geändert) erhielt nach 15 Monaten seine erste Abschlagsrechnung. Diese war exorbitant hoch. Daher ging Herr T. zum Amtsgericht in seinem Bezirk und holte sich einen Beratungshilfeschein. Damit wurde dann ein Anwalt beauftragt, der die Stromschuldenhöhe angriff. Zwischendurch erhielt Herr T. 6 Tage vor der rechtswidrigen Stromsperre eine Mahnung, in der er alle Schulden und die laufenden, neu berechneten monatlichen Abschlagszahlungen leisten sollte. Auf anraten seines Rechtsanwaltes überwies er also 3 Tage vor der tatsächlichen Absperrung die Abschläge komplett. Es wurde auf der Mahnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Vattenfall nach 4 Wochen absperren könne. Trotzdem geschah dies ohne weitere Mitteilung kurz nachher. Nun liegt der Fall gleich bei drei Gerichten (Sozialgericht, Amtsgericht, Beschwerde Landgericht). Mehr von dem Ausgang später auf dieser Redaktionsseite.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Donnerstag, 29. Januar 2009

Berechnung ALG II ist Rechtswidrig

Der Gesetzgeber hat willkürlich den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre auf 60 % der Leistungen eines Erwachsenen (außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft) reduziert. Dies hat nun das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 28.01.2009 zur Prüfung verwiesen "Quelle: Welt Online am 29.01.2009"
"Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des gerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es zur Begründung eines Beschlusses in Kassel. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an." Zitat Ende

Bürger- und Menschenrechtsverbände sehen endlich wieder Licht am Ende des Tunnels. Aber was nun?
Sie sollten als Betroffene sofort einen Überprüfungsantrag stellen (Information falscher Bescheid: http://soziales.en-a.de/ratgeberservice-6), damit Sie hier Ihre Rechte auch tatsächlich wahren. Beziehen Sie sich unbedingt auf das o.g. Urteil und erwarten Sie von der Behörde die Neuberechnung. Sollte der Überprüfungsantrag negativ beschieden werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt, zumindest aber eine soziale Beratungsstelle aufsuchen.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Erfolgreicher Polizeieinsatz im Jobcenter

Am 23.01.2009 um 12.05 Uhr fuhr wieder einmal die Polizei am Jobcenter Neukölln, Silbersteinstraße, vor.
Diesmal allerdings, um eine Bedürftige vor Rechtsbeugung und rechtswidrigen Handlungen von Verwaltungsangestellten zu schützen.
Frau A. saß mit ihren Kinder seit 3 Wochen im Dunkeln, der Strom wurde abgeschaltet. Vorher stellte Sie einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden, dieser blieb bei der Behörde Jobcenter liegen. Somit wurde wieder einmal des Sozialgericht bemüht, der Beschluss, das die Stromschulden darlehensweise übernommen werden müssen, stammt vom 20.01.2009, und ist unanfechtbar. Hier enthalten die Anweisung, sofort auszuzahlen.
Nach zwei vergeblichen Versuchen der Frau A. selber, ist es Dank des Polizeieinsatzes des Abschnitt 55 gelungen, im dritten Anlauf die Übernahme durchzusetzen. Es scheint also im Jahr 2009 noch keinerlei Veränderungen im rechtswidrigen Verhalten der Jobcenter zu geben, eine offizielle Presseanfrage zur Umsetzung von Sozialgerichtsbeschlüssen ist derzeit noch unbeantwortet.
Frau A. und ihre Kinder haben seit 13.20 Uhr am 23.01.2009 wieder Strom.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Samstag, 24. Januar 2009

Wartezeiten vermeiden

Die Wartezeiten an den verschiedenen Jobcentern Berlin explodieren ins Unermessliche. Neukölln meldet durchschnittlich 3 Stunden, und selbst das beschauliche Charlottenburg-Wilmersdorf immerhin 2 Stunden (Durchschnittstermin Klärung Leistungen).
Um diesem Wartechaos zu entgehen, gibt es einen Trick. Rufen Sie auf gar keinen Fall die Hotline an, hier werden Sie sogar, wenn Sie in Uelzen, Niedersachsen anrufen, nach Berlin verbunden. Senden Sie eine e-mail an das Jobcenter, das für Sie zuständig ist, mit einer "dringenden Terminanfrage". Diese muss nach Verwaltungsverfahrensgesetz, und den verschiedenen Arbeitsverordnungen zumindest im Land Berlin, innerhalb von 6 Werktagen bearbeitet werden. So erhalten Sie einen direkten Vorsprachetermin im Leistungsteam mit Zimmernummer und exakter Uhrzeit! Hier können Sie dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der hoffentlich Aktenkenntnis besitzt, den Sachverhalt, den Sie am besten auch in der mail angegeben haben, klären.
Sie haben auch hier übrigens noch die Möglichkeit, Einsicht in Ihre Computerakte einzufordern, hier finden Sie alle interne Vermerke über alle Ihre Leistungsangelegenheiten, rückwirkend bis maximal 01.01.2005.

Patrick Schiffler
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Dienstag, 13. Januar 2009

Greek-Klezmer-Gamecubesurfcore


„Traditionelle griechische Musik auf einem Weihnachtsmarkt"! Ein Schock für die Ohren, weil so bekannte Lieder wie „Heilige Nacht" oder „Jingle Bell´s" fehlen? Auf dem Marheinekeplatz in Berlin-Kreuzberg versammelten sich viele Menschen vor einer kleinen Bühne, wo die Musiker gerade ihre Instrumente stimmen. Die Gruppe heißt Mr. Mostash, und sie besteht aus drei israelischen Jungs - Liad Vanounou (Bouzouki), Tal Kirshboim (Gitarre), Ariel Armoni (Drums) - und Sängerin Nana Bardawilia, die halb Deutsche halb Griechin ist. Auf die Frage, wie sie ihre Musik beschreiben, sagte Tal :"Um genau zu sen, wir spielen Greek-Klezmer-Gamecubesurfcore". Obwohl solch eine Beschreibung eher etwas frivol klingt, ist sie aber sehr zutreffend für die Musik von Mr.Mostash. Seit der Gründung der Gruppe haben es ihre Aufführungen geschafft, eine enorme Aufmerksamkeit hervorzurufen, weil ihre Musik und ihre Originalität das Publikum bewegt.
Die Idee für Greek-Klezmer-Gamecubesurfcore wurde im September 2007 geboren, in einem Keller in Berlin-Neukölln. Im selben Moment, als Ariel in Berlin angekommen ist, hat er einen Anruf von seinem langjährigen Freund Tal bekommen: "Komm und spiel mit uns morgen Abend. Ich habe jemanden gefunden, der Bouzouki spielt. Machen wir Musik zusammen!" -- Willkommen in Berlin.
In einer relativ kurzen Zeit haben Mr. Mostash mit ihrer Musik das Publikum überzeugt. "Unser Ziel ist es, jeden zum Tanzen zu bringen, als ob es kein Morgen gäbe. " Die Energie, die sie ausstrahlen, beweist, dass Musik keine Grenzen hat. Mr. Mostash wurden für verschiedene Events gebucht (zB: Fête de la musique, Weihnachtsmärkte), sie haben auch in diversen Bars mit DJs zusammengearbeitet. Im Juni 2008 hat die Gruppe ihr erstes Album veröffentlicht, mit dem Titel "Mr. Mostash", und sie arbeitet aktuell an ihrem Zweiten.
Sängerin Nana ist im Frühling 2008 in die Gruppe eingestiegen: "Wir haben uns in einer Bar kennen gelernt. Ich muss ein Lied mit euch singen, weil ich halb griechisch bin und ich diese Musik aus meiner Kindheit kenne.'"
Seit der Teilnahme von Nana eröffnen sich Mr. Mostash neue Möglichkeiten für ein zweites Album. Anders als in ihrem Erstlingswerk, auf der die Mehrheit der Lieder instrumental sind, umfasst das zweite Album auch Lieder mit griechischen Texten, und Gameboytöne sind eingearbeitet worden. "Noch dazu" sagte Tal, " wird das zweite Album noch professioneller produziert und aufgenommen." Wer bis zur Veröffentlichung der CD nicht warten möchte, kann sich alte und neue Lieder auf der eingerichteten Internetseite anhören. (http://www.myspace.com/mrmostash ).
Um zukünftig intensiver mit ihrem Publikum zu kommunizieren, planen Mr. Mostash deutsche und/oder englische Texte in ihr Programm einzuarbeiten.
Mr. Mostash ist verfügbar für Eventbuchungen und sie suchen übrigens auch ein Label für die Veröffentlichung und den Vertrieb ihres zweiten Albums.

Mr. Mostashs Konzerte im Januar 2009:

Donnerstag, 15 Januar 2009 22:00 Uhr
Cafe Zapata Mitte, Berlin

Freitag, 16 Januar 2009 22:00 Uhr
Caffee Burger - Terrabeats Party Mitte, Berlin

Samstag 17 Januar 2009 22:00 Uhr
Karmanoia - mit Budzillus und DJ Mister Paan

Kontact: mrmostash@gmail.com
Info: http://www.myspace.com/mrmostash

Foto: emma vlenio http://vlenio.blogspot.com

Patrick Schiffler & Emma Vlenio
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Dienstag, 6. Januar 2009

Mogelpackung Kindergeld

Das neue Kindergeld erhöht sich, publizistisch sehr wirksam im Wahljahr, vordergründig in 2009 um 10,- € (1 Kind), zum ersten mal seit 2002.
Wer allerdings gut nachliest und rechnet, verliert schnell den Glauben in die Zurechnungsfähigkeit der gestaltenden Politiker. Gerade die sozial Schwächsten erleben hier eine komplette Nullrunde, da die Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) komplett angerechnet werden. Somit gibt es lt. dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (www.vamv-bundesverband.de) folgendes Fazit:
"Die größte Gruppe der in Armut lebenden Kinder profitiert nicht von der Erhöhung des Kindergeldes. 500.000 Kinder die Unterhaltsvorschuss beziehen erhalten keinen Cent mehr. Weitere fast 2 Millionen Kinder können zum Teil nur fünf Euro mehr Kindergeld beziehen",
VAMV Bundesverband 20.11.2008.
Alle ALG II Empfänger winken sowieso ab, da sie nichts anderes erwartet haben, immerhin wird nach dem SGB II (Sozialgesetz 2. Buch) schon seit dem 01.01.2005 Kindergeld und Unterhaltsvorschuss komplett auf die Leistungen zum Lebensunterhalt angerechnet, sprich man hat diese Positionen gar nicht mehr auf der Rechnung.
Man darf sich also ernsthaft fragen, ob dies mit einer "sozialen Marktwirtschaft" noch irgend etwas zu tun hat, bei einer ständigen jährlichen Erhöhung des Preisindexes in Deutschland (Quelle: WIKIPEDIA, gesehen am 06.01.2009).



Patrick Schiffler
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