Mittwoch, 31. Dezember 2008

Neue Krankenversicherungskarte

Weiterhin versenden die deutschen Krankenkassen tonnenweise Informations- und Anforderungsmaterial an die Versicherten. Grundlage ist das neue, datenschutzrechtlich sehr umstrittene, Speicherkartensystem. Diese Speicherkarte soll als Identifikationsmerkmal ein Passfoto aufweisen, welche Daten in welchem Umfang gespeichert werden sollen und dürfen, ist noch nicht geklärt, allerdings sollen Daten gespeichert werden, damit Ersthelfer einen ersten Überblick haben. Ansonsten wird auf die zukünftige freiwillige Datenauswahl durch den Versicherten hingewiesen.
Die gesetzliche Vorgabe ist hier eher Makulatur, immerhin werden jetzt schon in Krankenhäusern und in vielen Arztpraxen die Karten nur noch in Verbindung mit einem Ausweisdokument akzeptiert. Daher sollten Sie sich selber sehr genau prüfen, ob Sie den neuen Karten zustimmen. Eine Verweigerung, dass Passfoto einzusenden, darf nach aktueller Rechtslage jedenfalls keinerlei negative Auswirkungen für den Versicherten haben. Ansonsten reicht auch ein Passfoto, auf dem Sie unkenntlich sind.
Positiv bleibt noch anzumerken, dass die neue Karte gleichzeitig einen Auslandsversicherungsschutz aufweist. Ob es notwendig ist, dafür erhebliche persönliche Daten zu erfassen, die im Ausland sowieso nicht auszulesen sind, bleibt offen. Und auch Ihr Arzt um die Ecke hat bis jetzt weder Hardware noch Software, um die neue Karte zu nutzen.
Für den Ernstfall sollten Sie also weiterhin auf den Notfallausweis (kostenlos unter: http://www.dormisan.de/Notfallausweis/) vertrauen, immerhin weiß noch niemand, wann Krankenwagen mit der neuen Technik ausgerüstet sein werden.

Patrick Schiffler
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Sonntag, 28. Dezember 2008

Pressemitteilungen

Für eine kostenlose Pressemitteilung einfach oben auf die Überschrift klicken, der Rest erklärt sich selber! Außerdem: http://www.presseanzeiger.de/

Patrick Schiffler
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Freitag, 26. Dezember 2008

Eingliederungsvereinbarung

Immer häufiger wird die Eingliederungsvereinbarung, sprich 6-monatige Übersicht der Bemühungen, um wieder in Arbeit zu kommen, nach dem § 31 Abs. 1 SGB II als Vereinbarung mit dem Jobcenter, als Verwaltungsakt erlassen, da sich Leistungsbezieher weigern, diese zu unterschreiben. Unter bestimmten Umständen ist dieser Verwaltungsakt allerdings rechtswidrig, sprich widerspruchsfähig . Der vorstehende link mit Sozialgerichtsurteil bestätigt, dass dieser Verwaltungsakt innerhalb enger gesetzlicher Grenzen stattfinden muss, d.h. der Leistungsbezieher nach dem SGB II auch Rechte hat, die spätestens vor einem Sozialgericht auch bestätigt werden. Insbesondere der Inhalt ist hier maßgebend, der Mensch darf gegenüber der Verwaltungsbehörde nicht in Rechtsunsicherheit verharren, oder gar schlechter gestellt werden. Daher unbedingt die Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterzeichnen, sondern aushändigen lassen und durch eine unabhängige Institution prüfen lassen. Ein guter Anhaltspunkt ist bereits, wenn die Leistungen zur Unterstützung der Behörde (Teil I) wesentlicher kürzer ausfallen, als die verbindlichen Nachweise der Bewerbungsbemühungen (Teil II).
Besonders interessant ist auch, dass sich die Rechtsfolgebelehrungen von 2 §§ in 2005 auf mittlerweile 13 §§ (1 DIN A 4 Seite!) erweitert haben.

Patrick Schiffler
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Dienstag, 23. Dezember 2008

Staatsfeind Nr. 1

Herr Miroslav F. ist offiziell zum Staatsfeind Nr. 1 aufgestiegen. Er wurde aus der Bundesrepublik Deutschland berechtigterweise ausgewiesen, da er sich hier illegal aufgehalten hat. Die Sperre zur Rückkehr wurde für 5 Jahre ausgesprochen. Jeder Versuch, die Sperre, des nicht kriminellen Miroslav F., zu begrenzen, schlug fehl. Nun erhielt die Familie zum Weihnachtsfest ein geschmackloses Geschenk, die Ablehnung einer Petition beim Berliner Abgeordnetenhaus zur Begrenzung. Damit sind die Weihnachten einer ganzen Familie zerstört, Unverständniß und Wut machen sich breit. Jeder Kriminelle erhält auf Antrag eine Begrenzung von mindestens 50 %, im Regelfall sogar eine Begrenzung auf 6 Monate. Herr Miroslav F. wird, nachdem er schon fast 2 Jahre ertragen hat, weiterhin wie ein Aussätziger durch die Bundesrepublik Deutschland behandelt. Besonders negativ bleibt die Tatsache, daß der Beistand des Herrn F. keinerlei Mitteilung erhielt, bis er selber anrief. Integration verkehrt! Die Familie wird nun weiter gehen, wahrscheinlich wird dies ein Fall für das Europaparlament, traurig ist nur, daß bis zu einem Abschluß die 5 Jahre wohl vorbei sein werden. Der Mensch ist wieder einmal als Individuum nichts Wert.

Patrick Schiffler
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Dienstag, 16. Dezember 2008

Erhöhung KdU Berlin

Der Berliner Senat hat mal wieder einmal das Unmögliche möglich gemacht. Die aktuelle Erhöhung der Kosten der Unterkunft für Alleinstehende nach dem SGB II von 360,- € auf 378,- € ist in dieser Form höchstwahrscheinlich verfassungswidrig! Hier wird gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller verstoßen, da ausdrücklich nur Singles berücksichtigt werden. Dem Senat ist hier entgangen, dass für alle deutschen oder ausländischen Mitbürger die Mieten rasant gestiegen sind. Bestraft werden also wieder nur die Familien. Daher, es sind die ersten Klagen anhängig, unbedingt einen - begrenzten Widerspruch - einlegen, da alle Bescheide ab 01.01.2009 schwebend unwirksam werden, wenn sie mindestens 2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind! Ansonsten könnten Sie in Zukunft, sollte das Prozedere tatsächlich für rechtswidrig erklärt werden, Probleme haben, Ihr Geld zurück zu erhalten. Der *Überprüfungsantrag (Artikel vom 07.12.2008)* ist dann zwar ein probates Mittel, kann aber wieder bis zur Bearbeitung sehr lange dauern.

Patrick Schiffler
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Prozesskontrolle

Immer mehr Menschen haben mit einem Rechtsanwalt als "letzten Retter" zu tun. Ob im Sozialgerichts-, Straf- oder Zivilprozeßverfahren, Sie sollten immer als Mandant bestimmen, was passiert. Daher 3 klare Regeln:

1) Alle Kosten vorher klären und erklären lassen. Der deutsche Rechtsanwalt muss sich im Regelfall an die RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) halten. Wenn Sie bedürftig sind, bestehen Sie auf Beantragung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Dieses können Sie auch im Internet einsehen.

2) Ihr Rechtsanwalt muss schreiben und reden. Ansonsten könnten Sie sich gleich selber verteidigen. Achtung, nur Beweisanträge sind echte Rechtsmittel, Anregungen und Eingaben sind später nicht mehr als Berufungs- oder Revisionsgründe zugelassen.

3) Wenn Sie vom Richter, Staatsanwalt oder einem Rechtsanwalt befragt werden, schreiben Sie selber alles mit. Ansonsten kommen Sie leicht durcheinander. Mehrfach nachfragen im selben Sachverhalt ist grundlegend nach Beantwortung unerlaubt!

Sollten Sie sich schlecht beraten oder vertreten fühlen, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an die zuständige Rechtsanwaltskammer oder an einen Bürger- und Menschenrechtsverein (s. link). Und suchen Sie sich am besten vorher einen Fachanwalt, Wurst kaufen Sie auch nicht beim Bäcker.

Patrick Schiffler
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Sonntag, 7. Dezember 2008

Dart in Berlin



Foto: Emma Vlenio (vlenio.blogspot.com)

Die Dartbundesliga in Berlin! Ein hervorragender Event im Old Red Lion Inn in der Richardstrasse in Berlin Neukölln zwischen 3 erstklassigen Mannschaften (DC Vegesack Bremen, Hamburger SV (wirklich in blau-weiß) und Bust Darts Berlin findet ein verdient spannendes Ende, nach dem die Hamburger ihre 2 Spiele souverän gewonnen haben. Im letzten Spiel zwischen Bremen und Berlin dann Knisterstimmung. Aus einem 2:6 Rückstand machte Berlin noch ein Unentschieden! Leider sind die Berliner als Neuaufsteiger noch weit hinten in der Tabelle (http://www.deutscherdartverband.de/bl_nord.htm), aber dieses letzte Spiel macht Hoffnung auf mehr. Beim nächsten mal noch mehr Fotos und hoffentlich die Nachricht über ein "Perfektes Spiel" (9 Darts 501 double out).
Und der Nachwuchs wurde auch schon in den Einwerfzimmern (hier immerhin 2) gesichtet, im Spielraum galt übrigens (vernünftigerweise) Rauchverbot!

Für (Steel)Dartinteressierte:
Old Red Lion INN
Richardstrasse 31
12043 Berlin

Patrick Schiffler
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Überprüfungsantrag

Der Überprüfungsantrag findet (fast) im gesamten Verwaltungsrecht Anwendung und ist unter den §§ 44-46 SGB X geregelt. Die konkreten Texte finden Sie unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html (oder ..._45.html, ..._46.html) Einzellink oben.
Mit dem o.g. Antrag können Sie falsche Verwaltungsentscheidungen bis zu 4 Jahren rückwirkend angreifen. Wichtig ist hier, dass dann der Anfang des 4. Jahres zählt, also Antragstellung auf Überprüfung bis 31.12.2008 rückwirkend bis zum 01.01.2004.
Dies ist ein Formantrag (BEISPIEL: Hiermit stelle ich aus allen rechtlichen und u.g. Gründen Überprüfungsantrag nach den §§ 44-46 SGB X), den Sie auch begründen sollten, wenn möglich auch beziffern (BEISPIEL: Sie rechnen mir seit 8 Monaten falsches Kindergeld in Höhe von 154,- € pro Monat an, daher bitte ich um neue(n) Bescheid(e) und Überweisung von 1.232,- € auf mein Ihnen bekanntes Konto). Diesen Antrag entweder persönlich abgeben (Empfangsbekenntnis verlangen!) oder per Fax an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc.)senden (Faxbericht aufheben!). Dies geht auch bei vermeintlich schon rechtskräftig gewordenen Bescheiden (Überschreitung der 1 Monatsfrist).
Diverse Hilfsorganisationen und Vereine helfen Ihnen ebenfalls gerne dabei.

ACHTUNG: Keine Rechtsberatung!
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich selber mit dem Überprüfungsantrag Schaden zufügen könnten, gehen Sie unbedingt zu einem Rechtsanwalt.

Patrick Schiffler
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Antragstellung Jobcenter

Die Antragstellung für Arbeitslosengeld II (ALG II, "Hartz IV") ist mit einigen Tücken behaftet. Daher folgende Liste, die für eine reibungslose Antragstellung und danach einen schnellen Bezug sorgen soll:

1) Laden Sie auf gar keinen Fall einen Erstantrag aus dem Internet! Begeben Sie sich direkt zu Ihrem zuständigen Jobcenter (Arge, Maia etc.), und besorgen Sie sich dort einen Antrag mit Datumsstempel, den dieses Datum ist auch Tag der Antragstellung. Und gleich weiter zur Bundesagentur für Arbeit, eine Freistellungsbescheinigung holen, dass Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

2) Erst lesen, dann ausfüllen! Ganz besonders fatal ist es, einfach überall zu unterschreiben, am besten schon vorab dort, wo Änderungen durch den Sachbearbeiter bestätigt werden. Damit würden Sie eigenmächtige Änderungen durch diesen vorab legitimieren (schon sehr oft geschehen!) Nicht einfach alles streichen, was nicht zutrifft, sondern wirklich die "JA/ Nein Felder ankreuzen.

3) Zur Antragsabgabe immer jemanden mitnehmen! Was Sie alles mitnehmen müssen (Ausweis, Bankkarte etc.), entnehmen Sie dem Antrag. Da dies alles im Jobcenter kopiert wird, brauchen Sie einen Zeugen, dass am Tag der Abgabe nichts beanstandet wurde.

Letzter Tip: Wenn Sie genügend Geld haben, machen Sie sich von allem, was Sie einreichen (Erstantrag, sonstige Anträge, Änderungsmitteilungen etc.) unbedingt Kopien. Ansonsten im Internet nachschauen, wo eine Hilfsorganisation (Diakonie, Caritas, ein e.V., etc.) bei Ihnen in der Nähe sitzt. In vielen Städten gibt es auch Büros, die direkt Antragshilfe bieten (z.B. Berlin BEQUIT "siehe Link oben!").

Patrick Schiffler
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Samstag, 6. Dezember 2008

Polizeischulungsobjekt Katzbach e.V.

In Berlin-Kreuzberg lässt es sich im Moment nicht ruhig leben. Zumindest nicht für Mitglieder und Gäste des Katzbach e.V. Mehrfach wurden durch die Berliner Polizei die Vereinsräume durchsucht, vorgeschoben wurde die "ASOG" Berlin (http://www.berliner-feuerwehr.de/asog.pdf). Diese bestimmt eigentlich ein Verhalten bei akuter Gefahrenabwehr. Trotz rechtlicher Hinweise durch den Vereinsvorsitzenden des Katzbach e.V., als Aushang im Schaufenster deutlich sichtbar, zweier Strafanzeigen gegen Polizisten wegen übertriebener Gewaltanwendung und der lückenlosen Dokumentierung des Vereins, mittels Dienstnummern der Beteiligten, finden die Durchsuchungen und Übergriffe weiter statt.
Auf die Presseanfrage des Verfassers vom 01.12.2008 wurde mit Antwort vom 03.12.2008 wieder auf die "ASOG" verwiesen, dass Thema Verletzung von Grundrechten, da die Durchsuchungen immer ohne richterliche Anordnungen stattfinden, wurde nicht beantwortet. O-Ton Presseerklärung der Berliner Polizei: "Dabei ist die Durchführung von Einsätzen nicht davon abhängig, ob bei bereits durchgeführten Durchsuchungen etwas aufgefunden wurde."

Patrick Schiffler
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Freitag, 5. Dezember 2008

Massenauflauf am Jobcenter Neukölln







Am 04.12.2008 gab es (mal wieder) einen Massenauflauf am Jobcenter Neukölln, in der Silbersteinstrasse, speziell zuständig für die "unter 25-jährigen", oder für diejenigen, die mit ihnen zusammenleben. Besonders erschreckend ist hier, das dass uralte Prinzip "Der Stärkste siegt" absolut neu erfunden wird. Durch eine kleine Eingangstür stürmen alle nach oben in den zweiten Stock, die Wachleute sind komplett überfordert, Mütter mit Kinderwagen werden abgequetscht, nicht wer zuerst da ist kommt zuerst ran, sondern der stärker und schneller ist. Hier kann man nur System hinter vermuten, da dies eine ordentliche Verwaltungsbehörde sein soll. Die Eingangszone ist ein komplettes Chaos, nach Befragung von Wartenden sind Wartezeiten von bis zu 4 Stunden "normal"!

Patrick Schiffler
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