Dienstag, 16. Dezember 2008

Prozesskontrolle

Immer mehr Menschen haben mit einem Rechtsanwalt als "letzten Retter" zu tun. Ob im Sozialgerichts-, Straf- oder Zivilprozeßverfahren, Sie sollten immer als Mandant bestimmen, was passiert. Daher 3 klare Regeln:

1) Alle Kosten vorher klären und erklären lassen. Der deutsche Rechtsanwalt muss sich im Regelfall an die RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) halten. Wenn Sie bedürftig sind, bestehen Sie auf Beantragung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Dieses können Sie auch im Internet einsehen.

2) Ihr Rechtsanwalt muss schreiben und reden. Ansonsten könnten Sie sich gleich selber verteidigen. Achtung, nur Beweisanträge sind echte Rechtsmittel, Anregungen und Eingaben sind später nicht mehr als Berufungs- oder Revisionsgründe zugelassen.

3) Wenn Sie vom Richter, Staatsanwalt oder einem Rechtsanwalt befragt werden, schreiben Sie selber alles mit. Ansonsten kommen Sie leicht durcheinander. Mehrfach nachfragen im selben Sachverhalt ist grundlegend nach Beantwortung unerlaubt!

Sollten Sie sich schlecht beraten oder vertreten fühlen, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an die zuständige Rechtsanwaltskammer oder an einen Bürger- und Menschenrechtsverein (s. link). Und suchen Sie sich am besten vorher einen Fachanwalt, Wurst kaufen Sie auch nicht beim Bäcker.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http:///berlinpresse.blogspot.com

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Man beachte bitte die Regelungen ab 2009: Erstreckt sich die Beratungshilfe durch den Rechtsanwalt nicht nur auf die Erteilung von Rechtsauskünfte, sondern wird der Anwalt tätig und übernimmt den Schriftverkehr, wird eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig (vormals 10 €). Bei Rechtsauskünften bleibt es bei 10 €.

Ferner: Die Beantragung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht Neukölln kann gut und gerne drei Wochen in Anspruch nehmen. Momentan werden direkt vom Pförtner (weiter kommt Mensch nicht) Terminzettel ausgegeben.