Sonntag, 7. Dezember 2008

Überprüfungsantrag

Der Überprüfungsantrag findet (fast) im gesamten Verwaltungsrecht Anwendung und ist unter den §§ 44-46 SGB X geregelt. Die konkreten Texte finden Sie unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html (oder ..._45.html, ..._46.html) Einzellink oben.
Mit dem o.g. Antrag können Sie falsche Verwaltungsentscheidungen bis zu 4 Jahren rückwirkend angreifen. Wichtig ist hier, dass dann der Anfang des 4. Jahres zählt, also Antragstellung auf Überprüfung bis 31.12.2008 rückwirkend bis zum 01.01.2004.
Dies ist ein Formantrag (BEISPIEL: Hiermit stelle ich aus allen rechtlichen und u.g. Gründen Überprüfungsantrag nach den §§ 44-46 SGB X), den Sie auch begründen sollten, wenn möglich auch beziffern (BEISPIEL: Sie rechnen mir seit 8 Monaten falsches Kindergeld in Höhe von 154,- € pro Monat an, daher bitte ich um neue(n) Bescheid(e) und Überweisung von 1.232,- € auf mein Ihnen bekanntes Konto). Diesen Antrag entweder persönlich abgeben (Empfangsbekenntnis verlangen!) oder per Fax an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc.)senden (Faxbericht aufheben!). Dies geht auch bei vermeintlich schon rechtskräftig gewordenen Bescheiden (Überschreitung der 1 Monatsfrist).
Diverse Hilfsorganisationen und Vereine helfen Ihnen ebenfalls gerne dabei.

ACHTUNG: Keine Rechtsberatung!
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich selber mit dem Überprüfungsantrag Schaden zufügen könnten, gehen Sie unbedingt zu einem Rechtsanwalt.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http:///berlinpresse.blogspot.com

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Anmerken lässt sich noch, dass selbst Angelegenheiten, die schon einmal nach einem Überprüfungantrag (oder auch Gerichtsurteil) entschieden wurden, erneut über einen Überprüfungsantrag aufgerollt werden können.