Dienstag, 16. Dezember 2008

Erhöhung KdU Berlin

Der Berliner Senat hat mal wieder einmal das Unmögliche möglich gemacht. Die aktuelle Erhöhung der Kosten der Unterkunft für Alleinstehende nach dem SGB II von 360,- € auf 378,- € ist in dieser Form höchstwahrscheinlich verfassungswidrig! Hier wird gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller verstoßen, da ausdrücklich nur Singles berücksichtigt werden. Dem Senat ist hier entgangen, dass für alle deutschen oder ausländischen Mitbürger die Mieten rasant gestiegen sind. Bestraft werden also wieder nur die Familien. Daher, es sind die ersten Klagen anhängig, unbedingt einen - begrenzten Widerspruch - einlegen, da alle Bescheide ab 01.01.2009 schwebend unwirksam werden, wenn sie mindestens 2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind! Ansonsten könnten Sie in Zukunft, sollte das Prozedere tatsächlich für rechtswidrig erklärt werden, Probleme haben, Ihr Geld zurück zu erhalten. Der *Überprüfungsantrag (Artikel vom 07.12.2008)* ist dann zwar ein probates Mittel, kann aber wieder bis zur Bearbeitung sehr lange dauern.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http:///berlinpresse.blogspot.com

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Zumindest aber können wir mal versuchen zu erklären, woran das liegen mag: Im Jahre 2008 gab es genügend Veranstaltungen von DGB, Mieterverein etc. zur Thematik der Mietpreissteigerungen in Berlin. Dort wurde nachgewiesen, dass vor allem die Preise für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen, die normalerweise von Singles bewohnt werden, in Berlin stärker steigen, als die Preise größerer Wohnungen.

Vergessen möchte ich auch nicht den Effekt, den die KdU-Erhöhung haben wird: Vermieter "hartzkonformen" Wohnraums werden die Erhöhung zum Anlass nehmen, die Mietpreise anzuheben. Auch werden dort die Preise steigen, wo "hartzbefreite Zonen" zu verorten sind. Wollte man früher dort schon nicht derartige Bürger wohnhaft haben, wird sich das sicherlich heute nicht anders gestalten.