Donnerstag, 29. Januar 2009

Berechnung ALG II ist Rechtswidrig

Der Gesetzgeber hat willkürlich den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre auf 60 % der Leistungen eines Erwachsenen (außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft) reduziert. Dies hat nun das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 28.01.2009 zur Prüfung verwiesen "Quelle: Welt Online am 29.01.2009"
"Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des gerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es zur Begründung eines Beschlusses in Kassel. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an." Zitat Ende

Bürger- und Menschenrechtsverbände sehen endlich wieder Licht am Ende des Tunnels. Aber was nun?
Sie sollten als Betroffene sofort einen Überprüfungsantrag stellen (Information falscher Bescheid: http://soziales.en-a.de/ratgeberservice-6), damit Sie hier Ihre Rechte auch tatsächlich wahren. Beziehen Sie sich unbedingt auf das o.g. Urteil und erwarten Sie von der Behörde die Neuberechnung. Sollte der Überprüfungsantrag negativ beschieden werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt, zumindest aber eine soziale Beratungsstelle aufsuchen.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com

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