Die JVA Tegel wird ihrem schlechten Ruf ständig gerecht. Ganz
speziell diese Justizvollzugsanstalt hat den Begriff des
„Verwahrvollzuges“ erst in die Köpfe der Bürger/Innen gebracht.
Aktuell ist die Situation so schlecht wie noch nie, die JVA Tegel
entwickelt sich von einer Verwahranstalt zu einem Folterkeller.
Viele werden jetzt sagen: „Der übertreibt doch“, andere, „der kann
doch gar nicht recherchiert haben“. Ich spiegele hier jedoch nicht meine
persönliche Meinung wieder, sondern harte Recherche und persönlich
Erlebtes.
Zuerst muss man die Situation des normalen Gefangenen betrachten.
Dieser ist faktisch rechtlos gegen die uniformierte Gleichgültigkeit. Er
schleppt sich von VZPK (Vollzugsplankonferenz) zu Meetinggesprächen zu
Gerichtsverfahren. Überall wird ihm sein schlechtes Wesen vorgehalten,
er habe sich selber außerhalb der Gesellschaft begeben. Allein schon
dieses Verhalten der Staatsdiener/Innen, die von uns allen finanziert
werden, ist kontraproduktiv und entspricht nicht dem Auftrag einer
modernen Haftanstalt innerhalb eines demokratischen Gefüges, hier der
EU. Es werden Gerichtsurteile missachtet oder schlichtweg nicht
ausgeführt, es werden Anträge nicht bearbeitet oder die Macht gegenüber
den schutzbefohlenen Inhaftierten ausgenutzt. Natürlich bestehen auch
hier positive Ausnahmen von der Regel, aber viel zu wenige. Der Auftrag
der Resozialisierung ist so jedenfalls nicht auszuführen. Ständig mahnt
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Umsetzung von
selbstauferlegten, gesetzlich verankerten Pflichten an. In Berlin alles
hoffnungslos.
Was aber machen Menschen, die seit ihrer ersten Inhaftierung durch
die Polizei, also bereits seit der Untersuchungshaft, noch vor dem
Gerichtsurteil, ihre Unschuld beteuern? Diese werden jeden Tag in der
JVA Tegel doppelt bestraft. Diese Menschen erlangen keinerlei Chance,
jemals Vollzugslockerungen zu bekommen. Das ist nun keine
„Nachlässigkeit“ mehr, sondern Folter, da der Grundsatz des Gesetzes,
bestätigt vom Bundesverfassungsgericht, besagt, dass auch Menschen, die
ihre Unschuld in Haft beteuern, nicht schlechter gestellt werden dürfen,
als Menschen, die die verurteilte(n) Tat(en) auch gestehen.
Absolut besorgniserregend ist die Situation für kranke Menschen in
der JVA Tegel. Auf Rückfrage teilte die JVA Tegel weder mit, ob sie für
Menschen, die Verdachtssymptome einer Schwerbehinderung aufweisen,
Unterlagen zur Information bereithält, noch wie sie diesen Menschen
hilft. Nach persönlichen Gesprächen mit Inhaftierten, die eben solche
Symptome aufweisen, ist sich der Autor sicher, dass mindestens 20 % der
Inhaftierten in der JVA Tegel einen GdB von mindestens 50 auf Antrag
erhalten würden. Aber auch diese Anträge hält die JVA Tegel
offensichtlich nicht bereit. Und wenn dann die Feststellung des Grades
der Behinderung erhalten, wird sogar schriftlich von der JVA Tegel
darauf verwiesen, dass diese schwerbehinderten Menschen in der JVA Tegel
nicht etwa Sonderrechte genießen können. Sie sind ja kriminell. Dies
ist ein klares Indiz für gezielte Folter, da die
UN-Behindertenrechtskonvention wohl nicht umsonst eine Gleichstellung,
insbesondere des Zugangs zu Informationsmaterial, bestimmt.
Besonders absurd sind die Zustände für Familienangehörige und Freunde
von Inhaftierten. Hier wird z.B. bei Meetingveranstaltungen explizit
darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Teilnehmern stattfinden werden
(nicht können), um das Umfeld der Inhaftierten besser kennen zu lernen.
Nur das diese Gespräche niemals zu Stande kommen. Auf 5 hintereinander
folgende Beschwerden wurde bis heute nicht reagiert. Handelt es sich bei
Inhaftierten doch etwa um Menschen 3. Klasse? Gibt es die
Gruppenbetreuer überhaupt?
Die zuständige Senatsverwaltung, der Schwerbehindertenbeauftragte und
die Landgerichte sind sich auch alle einig. Inhaftierte sind eben nicht
gleich zu stellen. Besonders der Schwerbehindertenbeauftragte des
Landes Berlins sollte in seiner Grundfunktion überprüft werden, da er
zumindest durch eines auffällt. Durch Untätigkeit gegenüber der JVA
Tegel. Und das Landgericht Berlin ist lediglich eine Zuspruchinstanz für
die haltlosen Zustände in der JVA Tegel.
Insofern ist die JVA Tegel, insbesondere deren Leitung und
Teilanstaltsleiter/Innen, eine krank machende Unrechtsinstitution, wie
es sie in einer Demokratie mit dem Hintergrund der 30iger und 40iger
Jahre des letzten Jahrhunderts nicht mehr geben darf. Wehret den
Anfängen wurde uns als Kinder beigebracht. Warum ignorieren die
Deutschen schon wieder Unrecht an Menschen, die sich nicht selber wehren
können, da sie unter staatlicher (also unserer aller) Aufsicht stehen?
Warum sind alle Aufsichtsbehörden gleichgeschaltet und reagieren auf
keinen ernsthaften Hilferuf? Ignoranz auf der ganzen Linie,
Resozialisierung unmöglich.
„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht! (Heinrich Heine)“
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Sozialberater – Schuldenberater - Justizopfer
Ladungsfähige Anschrift:
Schudomastr. 32
12055 Berlin
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