Danke Frau Merkel, Danke Herr Schröder, Danke CdU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke. Ihr habt es geschafft. Deutschland und seine meinungslosen und unmündigen BürgerInnen sind Euch sehr dankbar. Historisch gesehen kann man leider nur die Weimarer Republik heranziehen, um den politischen Irrweg der letzten 20 Jahre zu vergleichen.
Die Beschlüsse unseres Bundesverfassungsgerichtes sind nunmehr auf wage Empfehlungen reduziert, eine Umsetzung durch die Politik findet nicht mehr statt.
Der Bundesrat hat zurecht eine jetzt schon als verfassungswidrig erkannte Neuregelung abgelehnt, diese wurde jetzt an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Die Realität ist diese:
Bereits seit Juli 2010 wurden Bewilligungsbescheide an bedürftige ALG II EmpfängerInnen versandt, die über den 31.12.2010 hinaus die alten Leistungsberechnungen erhielten. Da feststand, dass diese Leistungssätze ab dem 01.01.2011 verfassungswidrig sind, in Höhe und Struktur, haben die Jobcenter und ARGE in Deutschland seit dem Juli 2010 bewusst rechtswidrig gehandelt.
Die Konsequenzen daraus ergeben sich leider automatisch. Rechtsanwälte haben schon, und werden auch weiterhin, diese Bescheide per Widerspruch angreifen. Selbst bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden sehen Rechtswissenschaftler keinerlei Risiko für den Rechtsanwalt, da ja der Vollzug, sprich die Auszahlung der falschen Regelleistungen, tatsächlich stattfindet. Da BürgerInnen einen Rechtsanspruch auf Beratungshilfe bei Nachweis der Bedürftigkeit entfalten, trägt somit die Gemeinschaft alle Kosten, der Staat multipliziert seine Kosten zu Lasten seiner Bürger. Und nur zur Konkretisierung: Steuern bezahlen alle BürgerInnen, auch die Bedürftigen.
Jetzt bleibt nur noch zu prüfen, ob mit diesem Vorgehen nicht Neuwahlen das probate Mittel für einen demokratischen Neubeginn in Deutschland sein müssen. Die Opposition hat lange genug geschlafen, es wird Zeit, wieder unser Grundgesetz zu stärken und die Bürger vor rechtswidrig handelnden Politikern zu schützen.
Es bleibt auch zu hoffen, dass sich alle Transferleistungsbezieher aktiv wehren und sich Rechtsrat bei Organen der Rechtspflege suchen. Ein kleiner Tip zum Ende: Beauftragen Sie nicht unbedingt Ihre/nScheidungsrechtsanwltIn oder Ihre/n StrafverteidigerIn. Sozialrecht sollten auch Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Sozialrecht behandeln. Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Demokratie ist es wert, erhalten zu bleiben (Patrick Schiffler, VBMDU e.V.)!
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Justizopfer
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