Dienstag, 3. März 2009

Überprüfungsanträge zeigen Wirkung

Die Überprüfungsanträge betreffs des Beschlusses des Bundessozialgerichtes zur Berechnung des Leistungsbezuges von Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (s. Bericht vom 29.01.2009) zeigen erste Wirkung. Da der Gesetzgeber weiterhin die falsche Berechnungsformel anwendet, ein Kind unter 14 ist nur 60 % eines Erwachsenen wert, ein Kind darüber nur 80 %, bleiben die Bescheide schwebend unwirksam, da nicht unter Vorbehalt bzw. vorläufig ausgestellt wird. Auch die rückwirkende Überprüfung bereitet den Widerspruchsstellen deutliche Schwierigkeiten, da diese Überprüfung wieder beschieden werden muss, also rechtsmittelfähig wird. Dadurch steht den Jobcentern juristischer Ärger ins Haus, da nun Rechtsanwälte Widersprüche zu den (falschen) Überprüfungsbescheiden einlegen (können), was durchaus Sinn macht, da die Rechtswidrigkeit der Berechnung schon fest steht.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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