Donnerstag, 5. März 2009

Ordnungswidrigkeitenflut

Ein Phänomen beschäftigt seit ca. November 2008 vermehrt Rechtsanwälte und Hilfevereine. Die Jobcenter Deutschlands verteilen mittlerweile bei kleinsten "Verstössen" Ordnungswidrigkeitsanzeigen (OWI´s). Klassisch ist hier der Fall, dass der Leistungsbezieher Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen nicht an das Jobcenter mitgeteilt hat. Dazu haben die Jobcenter allerdings auch niemals aufgefordert. Dies soll gegen die Beratungs- und Amtsermittlungspflicht der Jobcenter verstoßen. Noch ist die Rechtsprechung sehr verschieden. Je nach Auffassung der Richter gibt es mal einen Freispruch, mal eine Verurteilung. Warum der Bürger hier kriminalisiert wird, ist unverständlich, da die Rückforderungen separat durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, und die Beträge sehr selten eine Summe, trotz eines 3 Jahreszeitraumes, von 500,- € überschreiten. In sechs, der Redaktion vorliegenden Fällen, wurde sogar die jeweilige Mietminderung mitgeteilt, es hat also einen kausalen Zusammenhang gegeben, nur dass dieser durch die Jobcenter nicht erkannt wurde.
Bei Erhalt einer solchen "OWI" gilt also wieder die Formel: Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Rechtsanwalt.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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