Dienstag, 24. März 2009

Nichts dazu gelernt

Das Jobcenter Neukölln lernt einfach nicht dazu. Am 24.03.2009 sprach Frau G.* (*Name geändert) im Jobcenter Neukölln zusammen mit ihrem Beistand vor. Ziel war die Auszahlung der ihr zustehenden Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Hierüber musste das Sozialgericht Berlin im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren entscheiden, da die Behörde Jobcenter vorher rechtswidrig über einen Erstantrag ablehnend beschieden hatte. In der Behörde wurde erst Zustimmung vorgegeben, allerdings erst bis zu einem Gespräch mit der Teamleiterin Frau Sch. Dann wurde entschieden, obwohl Frau G.* aktuell mittellos war, dass die Gelder erst angewiesen werden, eine Barauszahlung könne nicht stattfinden. Hauptargument war hier, dass die Behörde sich aussuchen darf, wie sie die Gelder, und vor allem wann sie die Gelder auszahlt. Das stimmt lt. Rechtsanwalt der Frau G.* nicht. Die Behörde wurde rückwirkend ab dem 01.02.2009 in Verzug gestellt, muss somit die Gelder sofort auszahlen. Übrig bleibt nur, dass der schlechte Stil den Bürgern erhalten bleibt. Frau G.* wird nun am 26.03.2009 im Jobcenter Neukölln pfänden gehen, unter Polizeischutz, wie schon mehrfach geschehen.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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http://berlinpresse.blogspot.com

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