S 170 AS 2642/09 ER Lena K., offizielle Rechtlosigkeit
Frau K. war mit einem Vertreter des VBMDU e.V. (www.vbmdu.de) am Dienstag, den 24.03.2009, nach dem sich auf Grund eines Beschlusses des Sozialgerichts Berlin nichts tat, auf dem Jobcenter Neukölln vorsprechen. Dort wurde die Auszahlung verweigert, verschiedene vorgeschobene Begründungen, wie z.B. "Wir haben noch 2 Wochen Zeit mit der Bearbeitung", "Wir können entscheiden, wie und wann wir auszahlen" führten dazu, dass erfolglos die Aktion abgebrochen werden musste. Im Gegensatz zu früheren, erfolgreichen Einsätzen (siehe Referenzen) der Berliner Polizei, wurde am 26.03.2009 der Pfändungsschutz, mit Hinweis auf die "unsichere Sach- und Rechtslage", verweigert.
Offensichtlich sind die Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie stehen. Der Bürger ist komplett rechtlos geworden, seine Forderungen, die schon per Eilbeschluss bestätigt wurden, durchzusetzen. Mittlerweile ist also endlich wieder eine Gleichschaltung von Judikative, Legislative und Exekutive gegen den Bürger Realität geworden.
Dies ist eine offizielle Pressemitteilung, Dokumentation vorhanden. Da offensichtlich weder die Gerichte, noch die Gesetze, in diesem Land noch einen realen Hintergrund haben, ist eine Information der Öffentlichkeit unumgänglich. Frau K. ist weiterhin mittellos, selbst ein Lebensmittelgutschein wurde von den Sachbearbeitern nicht angeboten.
Der VBMDU e.V. ist, ebenso wie der Rechtsanwalt der Frau K. entsetzt, wird doch hier die Umsetzung eines einstweiligen Rechtsschutzbeschlusses durch die Verwaltungsbehörde verweigert.
Bei Abdruck bitten wir um Mitteilung.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten"
Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Donnerstag, 26. März 2009
Dienstag, 24. März 2009
Nichts dazu gelernt
Das Jobcenter Neukölln lernt einfach nicht dazu. Am 24.03.2009 sprach Frau G.* (*Name geändert) im Jobcenter Neukölln zusammen mit ihrem Beistand vor. Ziel war die Auszahlung der ihr zustehenden Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Hierüber musste das Sozialgericht Berlin im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren entscheiden, da die Behörde Jobcenter vorher rechtswidrig über einen Erstantrag ablehnend beschieden hatte. In der Behörde wurde erst Zustimmung vorgegeben, allerdings erst bis zu einem Gespräch mit der Teamleiterin Frau Sch. Dann wurde entschieden, obwohl Frau G.* aktuell mittellos war, dass die Gelder erst angewiesen werden, eine Barauszahlung könne nicht stattfinden. Hauptargument war hier, dass die Behörde sich aussuchen darf, wie sie die Gelder, und vor allem wann sie die Gelder auszahlt. Das stimmt lt. Rechtsanwalt der Frau G.* nicht. Die Behörde wurde rückwirkend ab dem 01.02.2009 in Verzug gestellt, muss somit die Gelder sofort auszahlen. Übrig bleibt nur, dass der schlechte Stil den Bürgern erhalten bleibt. Frau G.* wird nun am 26.03.2009 im Jobcenter Neukölln pfänden gehen, unter Polizeischutz, wie schon mehrfach geschehen.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Donnerstag, 5. März 2009
Ordnungswidrigkeitenflut
Ein Phänomen beschäftigt seit ca. November 2008 vermehrt Rechtsanwälte und Hilfevereine. Die Jobcenter Deutschlands verteilen mittlerweile bei kleinsten "Verstössen" Ordnungswidrigkeitsanzeigen (OWI´s). Klassisch ist hier der Fall, dass der Leistungsbezieher Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen nicht an das Jobcenter mitgeteilt hat. Dazu haben die Jobcenter allerdings auch niemals aufgefordert. Dies soll gegen die Beratungs- und Amtsermittlungspflicht der Jobcenter verstoßen. Noch ist die Rechtsprechung sehr verschieden. Je nach Auffassung der Richter gibt es mal einen Freispruch, mal eine Verurteilung. Warum der Bürger hier kriminalisiert wird, ist unverständlich, da die Rückforderungen separat durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, und die Beträge sehr selten eine Summe, trotz eines 3 Jahreszeitraumes, von 500,- € überschreiten. In sechs, der Redaktion vorliegenden Fällen, wurde sogar die jeweilige Mietminderung mitgeteilt, es hat also einen kausalen Zusammenhang gegeben, nur dass dieser durch die Jobcenter nicht erkannt wurde.
Bei Erhalt einer solchen "OWI" gilt also wieder die Formel: Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Rechtsanwalt.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
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Bei Erhalt einer solchen "OWI" gilt also wieder die Formel: Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Rechtsanwalt.
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Dienstag, 3. März 2009
Überprüfungsanträge zeigen Wirkung
Die Überprüfungsanträge betreffs des Beschlusses des Bundessozialgerichtes zur Berechnung des Leistungsbezuges von Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (s. Bericht vom 29.01.2009) zeigen erste Wirkung. Da der Gesetzgeber weiterhin die falsche Berechnungsformel anwendet, ein Kind unter 14 ist nur 60 % eines Erwachsenen wert, ein Kind darüber nur 80 %, bleiben die Bescheide schwebend unwirksam, da nicht unter Vorbehalt bzw. vorläufig ausgestellt wird. Auch die rückwirkende Überprüfung bereitet den Widerspruchsstellen deutliche Schwierigkeiten, da diese Überprüfung wieder beschieden werden muss, also rechtsmittelfähig wird. Dadurch steht den Jobcentern juristischer Ärger ins Haus, da nun Rechtsanwälte Widersprüche zu den (falschen) Überprüfungsbescheiden einlegen (können), was durchaus Sinn macht, da die Rechtswidrigkeit der Berechnung schon fest steht.
Patrick Schiffler
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