Sonntag, 17. Januar 2010

Schon wieder in Deutschland

In Deutschland wird die Verfolgung von Bürger- und Menschenrechtlern wieder salonfähig. Den nächsten Schritt zeigt uns die jüngere deutsche Geschichte sehr deutlich, leider muss man hier die "guten alten" Zeiten der deutschen Justiz, ohne Kontrolle mit totalitärer Machtausübung, bis zur Todesstrafe, heranziehen,um einen Vergleich mit der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation ziehen zu können.
Besonders in der historischen Betrachtung zeigen sich erhebliche Parallelen zwischen dem Naziregime und der damals herrschenden Justizallmacht, und aktueller Gegebenheiten in der deutschen Justiz. Armut und politischer Still-bis Rückstand als Ablenkungsmittel von staatlichem Terror ist allgemeingültig bekannt, leider aktuell immer noch völlig verkannt.
Ein Strafverfahren ist nach der deutschen Strafprozessordnung nur dann zu führen,wenn alle Beweisermittlungen, auch für den Angeklagten, durchgeführt wurden, und wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt.
Im hier vorliegenden Fall findet am 03.02.2010 in Saal B 136 um 11:00 Uhr unter dem AZ (247 Cs) 13 Js 4905/08 (321/09) am Amtsgericht Tiergarten ein illegaler Prozess gegen den Autor statt, Tatvorwurf ist "Falsche uneidliche Falschaussage".
Der Fall ist formaljuristisch erledigt, da der damalige Angeklagte, vom Vorwurf des Beratungshilfescheinbetruges, per Einstellung des Verfahrens, ohne Auflagen, befreit wurde. Nunmehr ist Absurdistan eröffnet worden. Da der Autor als Zeuge gegen die falschen Behauptungen einer Rechtspflegerin Zeugnis abgelegt hatte, wird wiederum er der falschen uneidlichen Aussage angeklagt, da ja RechtspflegerInnen bekanntlicherweise niemals lügen und niemals irren.
Die Justizposse ist nunmehr in Teil 5 angekommen, der Autor ist anerkanntes Justizopfer aus einem Verfahren, wo er nach illegaler, über 400tägiger Untersuchungshaft nach 52 Verfahrenstagen freigesprochen wurde. Böse Zungen behaupten, dass die Berliner Justiz nunmehr wieder Jagd auf den Autor macht, um die vergangene Schmach rückgängig zu machen. Dazu zählen auch so komplett surreale Dinge wie falsche Zahlungsaufforderungen der Justiz durch Gerichtsvollzieher, weitere falsche Anklagen und Strafanzeigen, komplette Verwehrung von Fördergeldern an den Verein etc. (http://pressemitteilung.ws/node/153882).
Auch hätte eine Verurteilung erhebliche Auswirkungen auf die ehrenamtliche Tätigkeit des Autors, der als 1. Vorsitzender des Bürger- und Menschenrechtsvereines VBMDU e.V. (www.vbmdu.de) als Beistand zahllose Beistandschaften für Hilfebedürftige ALG II Empfänger ausübt. Wäre die Glaubwürdigkeit eines solchen Beistandes einmal ruchbar, wäre keinerlei Prozess mehr als Zeuge zu begleiten. Dies findet aber pro Jahr in erheblichem Maße statt. Offensichtlich möchten hier Politik und Justiz endlich, nach 5 Jahren, einen Riegel gegen die bekanntermaßen erfolgreiche Vereinsarbeit vorzuschieben (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199bd0deb201.php).
Daher bittet der Autor um zahlreiches Erscheinen zum Prozessauftakt um 11:00 Uhr, gerne wird hiermit auch die Presse eingeladen, diesem Unrechtsprozess beizuwohnen und Ihre Funktion als 4. Gewalt im Staat auszuüben.
Informationen werden gerne auch vorher umfänglich an Pressevertreter ausgegeben.

Mit herzlichem Dank

Patrick Schiffler
Freier Journalist 1. Vorsitzender für den:
VBMDU e.V.
Flughafenstr. 21
12053 Berlin

Beratungsstelle I

Richardstrasse 102
12043 Berlin

Beratungsstelle II

Flughafenstr. 21
12053 Berlin

Verein zur Wahrung der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, speziell Untersuchungshaft e.V.
Tel: +49 30 66307663
Fax: +49 30 66307664
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Vertretungsberechtigter Vorstand Patrick Schiffler
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Registernummer: 24863 Nz

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