Freitag, 27. November 2009

Rechtsbruch salonfähig

Das Jobcenter Neukölln macht den amtlichen Rechtsbruch endlich salonfähig. In Masse werden derzeit Überprüfungsanträge einfach mit einer Standardmaske abgeschmettert, ohne daß Inhalt oder Ergebnis einer Überprüfung mitgeteilt werden, geschweige den der Antrag rechtsmittelfähig beschieden wird.

(Zitat: "Sehr geehrter Herr Müller (Name geändert), den eingelegten Antrag gemäß § 44 SGB X habe ich erhalten. Sie haben bisher nicht angegeben, worauf Sie Ihren Antrag im Einzelfall stützen auch auch haben Sie nicht einmal benannt, welche Bescheide konkret angegriffen werden. Bei meiner bisherigen Prüfung habe ich eine Rechtswidrigkeit der von mir geprüften Verwaltungsakte nicht feststellen können. Wie aus den Leistungsbescheiden ersichtlich, wird zur Vermeidung von Mietrückständen, die hier zuletzt bekannte Miethöhe als Festbetrag direkt angewiesen. Als Antragsteller haben Sie die Fehlerhaftigkeit der Verwaltungsakte nachzuweisen (vgl. Schütze in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, § 44 Rn 12). Ich bitte Sie hiermit darzulegen, was aus Ihrer Sicht die Annahme rechtfertigt, dass die angefochtenen Entscheidungen rechtsfehlerhaft sind." Zitat Ende, Absätze nicht gesondert ausgewiesen, ansonsten konkrete Wiedergabe des Schreibens vom November 2009).

Gleich mehrfach widerspricht sich die Verfasserin des Textes, Fr. S. vom Jobcenter Neukölln, selber. Schon die Auslassung der Beratungs- und Aufklärungspflicht einer Verwaltungsbehörde ist grob fahrlässig. Auch wurden im Überprüfungsantrag konkret zwei rechtswidrige Umstände exakt benannt, von denen keiner komplett aufgeklärt wurde. Somit geht das Jobcenter Neukölln seinen alten, rechtswidrigen Weg weiter, nunmehr werden sachgemäße Anträge einfach nicht mehr bearbeitet, sondern durch falsche Worthülsen unbeschieden an den Absender zurück gesandt. Auch die Kommentierung, die sich besonders wichtig anhört, gibt leider keinerlei Substanz, da hier auch der Überprüfungsantrag eindeutig in seiner Antragsformulierung war.

Mittlerweile liegen über 20 Schreiben gleichen Inhaltes der Redaktion vor, ebenso wurden uns die Überprüfungsanträge überlassen. Da diese ausnahmslos von sachkundiger Stelle geschrieben wurden, erfüllen die Anträge alle gesetzliche Ansprüche. Leider ist dies von den (nicht beschiedenen) Standardantwortbriefen nicht zu sagen.

Somit werden wieder einmal die Anwälte im Land Berlin viel neue Arbeit bekommen, ist doch jede dieser leeren Worthülsen als Bescheid umzudeuten, also widerspruchsfähig. Auch das Sozialgericht Berlin wird bestimmt über die neue Kreativität des Jobcenter Neukölln sehr begeistert sein, landen doch zum Schluss alle Sachen, die im Verwaltungsverfahren aussergerichtlich nicht geklärt werden können, unweigerlich dort.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com

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