Gerne stelle ich Ihnen, meine geehrten Leser/Innen folgenden Beitrag des "LICHTBLICK" (Beschreibung im Text) zur Verfügung. Ich war selber mehrfach zu Besuch in der JVA Tegel und kann mich dem Bericht nur anschließen. Vor allem der Bund der Steuerzahler sollte hier tätig werden, da horrende Summen an Steuergeldern zweckentfremdet verwendet werden (sollen).
Lieber Lichtblick: Weiter so!!!
Bericht:
Mitteilung und gleichzeitig Offener Brief an
Justizsenator Heilmann der Gesamtinsassenvertretung der JVA Tegel,
der Gesamtverwahrtenvertretung und
der Redaktionsgemeinschaft „der
lichtblick“, Deutschlands auflagenstärkster und einzig unzensierter
Gefangenenzeitung aus der JVA Berlin-Tegel, besonders an Journalistenkollegen –
bitte berichten Sie darüber …
In Berliner Gefängnissen rumort es mächtig: gesetzeswidrige Lockerungsverweigerung,
gesetzeswidrige Nicht-Entlassung, gesetzeswidrige Unterbringung, gesetzeswidrige
Nicht-Behandlung. Gefangene und Sicherungsverwahrte, die unter diesen
Verhältnissen in Berliner Gefängnissen eingepfercht sind, beschweren sich – ganz
zu Recht: der Berliner Justizsenat praktiziert einen Vollzug, der Gesetze
missachtet, vorsätzlich die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet und weder
wissensbasiert, noch human, noch sozialstaatlich mit seinen Gefangenen umgeht.
Und die Folgen werden sich nicht nur auf Klagewellen, Hungerstreiks und
Gefängnisrevolten beschränken, sondern verfehlte Strafvollzugspolitik schadet
jedem Berliner Bürger!
Fernab von populistischer Berichterstattung über den
zum 5-Sterne-Hotel hochstilisierten Gefängnisneubau (JVA Heidering) praktiziert
der Berliner Justizsenat einen Strafvollzug, der bewährte und gesetzlich
geforderte Maßnahmen der Straftäterbehandlung nicht bzw. nur eingeschränkt
anwendet.
Gefangene, Rechtsanwälte, Organisationen der
Straffälligenhilfe, Beiräte und Wissenschaftler rügen den Berliner
Strafvollzug:
-
Lockerungen werden
allenfalls wie Goldstaub gewährt: die Lockerungsquote ist im Geschlossenen
Vollzug in Berlin im Jahr 2012 massiv reduziert worden. Gründe hierfür sind
nicht erkennbar – im Gegenteil: Lockerungen sind bewährtes
Behandlungsinstrument, gesetzlich verankert und erhöhen erwiesenermaßen
nachhaltig die Sicherheit der Bevölkerung!
-
Vorzeitige Entlassungen zum
sogenannten 2/3-Zeitpunkt, die das Strafgesetzbuch als wichtiges Instrument
benennt, werden in Berlin außerordentlich selten gewährt. U.a. bedeutet dies
unnötige Kosten für den Steuerzahler – diese Gefangenen sind bereits wieder
temporär frei, ein langer Verbleib im Offenen Vollzug über den 2/3-Zeitpunkt
hinaus ist – sofern keine besonderen Gründe im Einzelfall vorliegen – nicht
angezeigt.
-
Berlin hat unlängst die
Doppelbelegung wieder eingeführt, mehrere Gefangene werden in einer Zelle
eingepfercht. Gerichte haben dies immer wieder gerügt – trotzdem kehrt der
Berliner Justizsenat zu dieser Praxis zurück.
-
Ersatzfreiheitsstrafer
werden im Geschlossenen Vollzug untergebracht: Bürger, die eine Geldstrafe
absitzen, werden neuerdings vermehrt im Hochsicherheits-Knast eingekerkert –
dies führt nicht nur zu angespannter Belegungssituation, sondern ist Ausdruck
besonderer Gnadenlosigkeit und Härte.
-
Im Gefängnis sollen
Menschen mit Fehlern und Schwächen so behandelt werden, dass sie nach Verbüßung
ihrer Strafe und Entlassung ein normales Leben ohne Straftaten führen (können).
Nicht nur das Gesetz schreibt es dem Vollzug ins Aufgabenheft, sondern auch
gesunder Menschenverstand legt es nahe und die Bevölkerung fordert es zu Recht:
Straftaten müssen verhindert werden – hierzu braucht es jedoch die sogenannte
Behandlung. Der Berliner Justizsenat jedoch beschäftigt für diese Aufgabe
aktuell nur noch eine einzige Person für ca. 50-60
Gefangene.
Es ist bald ein Jahrzehnt her, dass in einem deutschen Gefängnis revoltiert wurde –
im damals CDU-regierten Hamburg praktizierten Innensenator Schill und Justizsenator
Kusch einen gesetzeswidrigen, hirnverbrannten, widerlichen Strafvollzug … Kusch und Schill sind in der Gosse
gelandet, der Strafvollzug musste in Hamburg mühsam wieder so aufgebaut
werden, dass er das Gesetz einhält, Sinn macht und Einzelne und Bevölkerung
nicht beschädigt.
Sehr geehrter Herr Senator Heilmann – die Gefangenen
bitten darum,
-
die gesetzlich nicht
gestattete Doppelbelegung unverzüglich zu beenden,
-
Ersatzfreiheitsstrafer
nicht im Hochsicherheitsknast unterzubringen, sondern zu
entlassen,
-
Sozialarbeiter für die
Ihnen zur Behandlung anvertrauten Gefangenen in ausreichender Zahl zu
beschäftigen,
-
Lockerungen gesetzestreu zu
gewähren,
-
mit vorzeitigen
Entlassungen den Steuerzahler zu entlasten,
-
Vollzugskonzepte
anzuwenden, die der Erreichung des Vollzugszieles dienlich
sind
Kurzum: Senator Heilmann – lassen Sie den Berliner
Strafvollzug nicht in der Gosse landen!
Und
wieso:
-
beginnen Sie jetzt in
der JVA Moabit Baumaßnahmen, die zu gesetzeswidriger Doppelbelegung führen?;
-
wollen Sie Umbauten für die Sicherungsverwahrten vornehmen, die
diese selbst nicht wollen, viel Geld kosten und zu Beeinträchtigungen für alle
Gefangenen in der JVA Tegel führen?;
-
beschäftigen Sie Sozialarbeiter nicht weiter, sondern setzen diese
vor die Türe?;
-
wollen Sie für Unruhe sorgende, unsinnige Verlegungsorgien
veranstalten?;
-
schließen Sie jetzt das Gefängnis in der Lehrter
Straße und bringen deshalb bspw. Ersatzfreiheitstrafer teuer und grauslich im
Hochsicherheitsknast unter?
Die Berliner
Gefangenen kündigen Hungerstreik und Revolte an! Wenden Sie diese
selbstverschuldete Katastrophe ab, halten Sie sich an das Gesetz und schädigen
Sie die Bevölkerung nicht!
Die Redaktionsgemeinschaft „der lichtblick“, die
Gesamtinsassenvertretung der JVA Tegel, die
Gesamtverwahrtenvertretung
Gefangenenzeitung
der lichtblick
Seidelstraße 39
D-13507 Berlin
der lichtblick
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D-13507 Berlin
fon +49 (30) 90 147 2329
fax +49 (30) 90 147 2329
mail:gefangenenzeitung- lichtblick@jva-tegel.de
internet: www.lichtblick-zeitung.de
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„der lichtblick“ gewährt Blicke über hohe Mauern und durch verriegelte
Türen. Er versteht sich als Sprachrohr der Gefangenen: Er macht auf Missstände
aufmerksam und kämpft für einen humanen, sozialstaatlichen und wissensbasierten
Strafvollzug. Oft nimmt er eine vermittelnde Position zwischen dem
Resozialisierungsanspruch der Gefangenen und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung
ein; dass das Eine das Andere befördert und verstärkt, kann gar nicht oft und
deutlich genug betont werden. Neben kriminal- und strafvollzugspolitischem
Engagement initiiert „der lichtblick“ „Berührungen“ zwischen drinnen und draußen
und fungiert als Kontaktstelle. Nicht zuletzt ist „der lichtblick“ die
Lieblingszeitung vieler Insassen – und wird auch von Justiz, Politik und
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Bericht Ende
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