Freitag, 15. Oktober 2010

Blinde Richterwut: ab 25,- €/Tag Ordnungshaft (Angebot der Woche)

Die Verfolgung von Bürger- und Menschenrechtlern wird in Deutschland wieder salonfähig. Bald werden wieder Andersdenkende und Andersgläubige in die Vorzüge deutsch organisierter Verfolgung kommen, die ersten Grenzen fallen schon.

Als aktiver Streiter und Journalist für SozialhilfeempfängerInnen und Justizopfern (berlinpresse.blogspot.com) in der Bundesrepublik Deutschland droht mir jetzt selber "Ordnungshaft" von 6 Tagen, durch Beschluss des Herrn Richter B. vom Amtsgericht Tiergarten, Aktenzeichen dieses Unikums ist (351 Gs) 95 Js 2309/08 (3107/10), siehe unten. Ich war selber über 400 Tage unschuldig unter Folter in der JVA Moabit zwischen 2002 und 2003 interniert. Ohne richterliches Gehör und entgegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung werde ich wahrscheinlich bald wieder illegal interniert, dies als Schwerbehinderter und mitten in ärztlichen Behandlungen. In diesem, selbst für meine Verhältnisse außergewöhnlichen Fall, konnte ich als Zeuge wegen meiner Krankheit, entschuldigt durch Krankschreibung meines Hausarztes, an einer zeugenschaftlichen Vernehmung nicht teilnehmen. Ja, ich bin nicht der Beschuldigte, sondern der, der gegen einen rechtswidrig operierenden Jobcentermitarbeiter den Strafantrag gestellt hat.
Die "Entschuldigung" wurde nicht angenommen, ein Ordnungsgeld wurde, trotz Vorlage meines Schwerbehindertenausweises, verhängt. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt. Bis heute habe ich keinerlei richterliches Gehör gefunden, nunmehr droht mir Zwangshaft. Alois wäre stolz auf unsere heutige Demokratie und ihre Judikative und Exekutive gewesen.

Aber da ja bekannterweise aus Deutschland ein Land der Richter und Henker wurde, ist diese Entwicklung weder erschreckend, noch überraschend. Fragen müssen sich nur die Regierenden, ob die Judikative noch die bindenden Elemente der Legislative ernst nimmt, oder ob uns eine "Freiheit" wie ab 1933 droht. Mittlerweile ist der allgemeine Sprachgebrauch extrem verschoben: "Richter sind nicht vor dem Gesetz unabhängig, sondern vom Gesetz".



Ganz besonders danke ich Herrn Richter B. für die ausführliche Rechtsmittelbelehrung, entweder habe ich keine Rechte mehr, oder Herr Richter B. hat das hier einfach nur vergessen. Ganz böse Zungen könnten aber auch behaupten, dass er gar keine Belehrung zu machen braucht, immerhin ist der gemeine Bürger sowieso der bessere Jurist.

Sollten Sie mich unterstützen wollen, bitte ich um Nachricht über den VBMDU e.V., dessen Vorsitzender ich noch bin, sollten Sie mich nicht mehr erreichen, wünschen Sie mir bitte für die 6 Tage viel Glück! Ein "echter" Rechtsanwalt wäre toll, allerdings kann ich Sie nicht bezahlen, da einer Beiordnung widersprochen wurde.

Letzter Hoffnungsschimmer: Hoffentlich werde ich nicht wieder gefoltert, wie noch 2002 und 2003 in der JVA Moabit.

Ihr

Patrick Schiffler
1. Vorsitzender VBMDU e.V.
info@vbmdu.de
030 66307663

Sonntag, 15. August 2010

Justiz zeigt Ihr wahres Gesicht

Die Maske fällt, übrig bleibt ein Scherbenhaufen aus Frustration und Unverständnis.

Dass deutsche Juristen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ständig beugen oder brechen zeigen Fälle wie der des Autors (447 Tage unschuldig in Untersuchungshaft), Kachelmann und H.T., hier wird gerade eine Wiederaufnahme wegen eines Skandalsurteils zu einer PSA-Analyse angestrebt.

Gerade Bürger- und Menschenrechtler und Journalisten sind in diesem Land, wo schon wieder Gerichte nur Instrumente der herrschenden Lobbyisten sind, eine verfolgte Klientel, die Meinungs- und Pressefreiheit wird in alter deutscher Manier wieder unterdrückt, abgeurteilt und verfolgt.

In Dresden sind jetzt zwei Journalisten für ihre Arbeit verurteilt worden, das Gericht hätte auch gleich ein Berufsverbot aburteilen können (Frankfurter Rundschau, 13.08.2010, link im Titel). Laut Definition ist der Journalist dazu verpflichtet, als vierte Macht im Staat investigativ zu recherchieren und zu berichten. Wenn diese Pflicht strafbewehrt wird, steht einem bürgerfeindlichen Staat keine Kontrolle mehr gegenüber.

Gerade der deutschen Justiz mit ihrem historisch rechtswidrigem Verhalten zwischen 1933 und 1945 sollte bewusst sein, dass sie nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland ständig "auf Bewährung" agiert, hat sie doch in den dunkelsten Zeiten den Machterhalt in der Diktatur mit gesichert. Und besonders das Bild des verkleideten Deutschen, ob in Robe oder Uniform, der marodierend durch die halbe zivilisierte Welt fegt, ist weltweit haften geblieben.

Es bleibt nur zu hoffen, dass beide Journalisten tatsächlich in Revision gehen und das Bundesverfassungsgericht anrufen, alles andere wäre eine Zusage an eine wieder totalitär agierende Justiz.

Gespannt dürfen wir auf die Urteilsbegründung warten ((Aktenzeichen: 231 Cs 900 Js 28869/08)), muss doch hier einfließen, ob Richter tatsächlich von Berufswegen niemals Bordelle besuchen, und ob Staatsanwälte tatsächlich immer § 160 StPO umsetzen, hier die Ermittlung auch zur Entkräftung der Tatvorwürfe. Ein Skandal bleibt es ohnehin, da die Trennlinie zwischen Demokratie und Investigativjournalismus durchbrochen wurde.

Auch der Autor steht in Kürze vor Gericht, da er das Jobcenter Neukölln als Schande für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet hat. Die nachhaltige Begründung in diesem Einzelfall, das Verhungern lassen einer Schwangeren mit drei Kindern, hat niemand mehr gelesen!

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Justizopfer
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