Offensichtlich kommen im Jobcenter Neukölln besonders die renitenten, arroganten und menschenverachtenden Mitarbeiter, professionalisiert auf Rechtsbeugung und Intoleranz, in den Genuß schneller Beförderungen.
Im hier vorliegenden Fall des neuen Teamleiters Herrn R. (Name verändert), der noch in der Anfangszeit des Jobcenter Neukölln, Silbersteinstrasse, Dutzende von Dienstaufsichtsbeschwerden als Mitarbeiter in der EGZ (Eingangszone) gesammelt, und mindestens zwei bekannt gewordene Strafanzeigen gegen sich vorliegen hat, liegt sicherlich kein Ausnahmefall vor. Dieser feine Herr R. hat die Nichtumsetzung von Beschlüssen des Sozialgerichtes Berlin zu seiner persönlichen Passion gemacht. Auch heute wieder, am 27.04.2010 um 8.10 Uhr in der zuständigen Abteilung des Herrn R. wurde eine Bedarfsgemeinschaft abgewiesen, die bereits am Sozialgericht Berlin Recht bekommen hatte. Wieder lag der Beschluss vor, wieder wurde mit völlig abstrusen Falschargumenten eine Bezahlung (hier von Genossenschaftsanteilen) abgelehnt, die fantastischste Aussage war jedoch: "Suchen Sie sich eine andere Wohnung". Gegen den Beschluss des Sozialgerichts, und im übrigen gegen die bereits erfolgte Zusage des Jobcenter Neukölln, auch auf Grundlage des Sozialgerichtsbeschlusses.
Offensichtlich stellen die Bedürftigen in Berlin nicht einmal mehr Menschen für die Mitarbeiter der Jobcenter dar, sondern nur noch eine wiederwärtige Grundlage der eigenen Arbeitsexistenz.
Dem Autor liegt der Beschluss des Sozialgerichts Berlin, die Zusage des Jobcenter Neukölln vor, und er war persönlich als Beistand nach § 14 VwVfG bei der Vorsprache anwesend. Er wird nun Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Verstosses gegen Artikel 1 GG stellen, wieder einmal gegen Herrn R. und die gesamte Jobcenterleitung, die offensichtlich nicht in der Lage ist, einen geordneten Arbeitsablauf herzustellen. Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird diesmal verzichtet, ansonsten ist Herr R. wahrscheinlich schon nächste Woche Leiter des Jobcenter Neukölln.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
1. Vorsitzender für den:
VBMDU e.V.
Flughafenstr. 21
12053 Berlin
Beratungsstelle I
Richardstrasse 102
12043 Berlin
Beratungsstelle II
Flughafenstr. 21
12053 Berlin
Verein zur Wahrung der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, speziell Untersuchungshaft e.V.
Tel: +49 30 66307663
Fax: +49 30 66307664
Mobil: +49 163 9870825
info@vbmdu.de
www.vbmdu.de
Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Dienstag, 27. April 2010
Freitag, 16. April 2010
VBMDU e.V. rechnet ab
Der VBMDU e.V. rechnet jetzt monatlich seine Beratungsleistungen mit den dafür zuständigen Behörden, gesamtschuldnerisch, ab. Dies bedeutet lediglich, dass der VBMDU e.V. nicht mehr bereit ist, seine Leistungen gegenüber dem Staat unvergütet zu lassen, die Solidargemeinschaft soll Ihre Leistung beitragen. Für den Ratsuchenden bleibt die Beratung weiterhin kostenlos, der VBMDU e.V. lehnt seit seiner Gründung im Jahre 2005 Zwangsmitgliedschaften oder Beratungsentgelte kategorisch ab. Nachfolgende Erklärung wurde an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, den Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Bundesagentur für Arbeit und an das Jobcenter Neukölln verschickt.
Wie schon dort erklärt, werden wir keinerlei Maseratis oder andere Luxusgüter anschaffen, eine moderne Kommunikationseinrichtuung und das Geld, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, reichen uns.
Nach grober Schätzung hat der VBMDU e.V. seit seiner Gründung im Jahre 2005 ca. 4.000 kostenlose Beratungen und Beistandschaften geleistet. Alleine im März 2010 222 protokollierte.
Erklärung zur Rechnung in Höhe von 10.278,60 € an alle Rechnungsempfänger:
"Der VBMDU e.V. wurde 2005 gegründet. Seitdem fanden unzählige Beratungsgespräche und aktive Beistandschaften vor Ort in verschiedensten Verwaltungsbehörden und/oder im Schriftverkehr statt. Mehrfach wurden über das Quartiersmanagement und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Förderungen beantragt. Die Resonanz war gleich Null.
Wir leisten Hilfestellungen bei komplexen Sachverhalten, unsere Kunden bringen im Regelfall verschiedenste Problematiken mit, vom falschen Leistungsbescheid bis zu Mietfragen ist alles dabei. Wir arbeiten bezirksübergreifend und achten peinlich darauf, keine Rechtsberatung anzubieten. Daher müssen auch wir momentan Menschen auf Beratungsstellen verweisen, von denen wir wissen, dass diese keine nachhaltige Hilfe am Menschen bereitstellen oder bereitstellen können. Dies ist ein Teufelskreislauf, dem wir mit unserem Personal entgegen treten.
Ohne unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter, die selber zeitweise erheblichen Druck durch ihr zuständiges Jobcenter erleben, wäre unsere Arbeit überhaupt nicht möglich (gewesen). Hier geht es nicht nur um eine erschreckende Anzahl fehlerhafter Bescheide, sondern auch um fehlende Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Bescheiden und Berechnungen. Auch erleben wir in der täglichen Praxis die Frustration der Bedürftigen, da selbst die staatlichen Beratungsstellen, speziell die Schuldnerberatungen, überlaufen sind und den Bürger abweisen oder monatelange Wartezeiten haben.
Als wichtigster Punkt dieser Rechnungsstellung sind die tatsächlichen Versäumnisse in der Beratung bei den dazu per Gesetz verpflichteten Jobcentern zu nennen. Hier erwarten die Bürger nichts Positives mehr und diesen rechtswidrigen Dauerzustand beheben derzeit die ehrenamtlich tätigen Vereine, mit maroder Technik und ohne Unterbau.
Gerne bitten wir auch um Hinweise, wie wir die bereits geleisteten Hilfen ab 2008 noch vergütet bekommen können, Nachweise sind in ca. 14 Aktenordnern ausreichend vorhanden.
Im Regelfall werden wir sofort aktiv, formulieren Anträge oder stellen als Beistände Überprüfungsanträge bei bereits verfristeten Bescheiden. Außeneinsätze sind teilweise von der Presse begleitet worden. Dieses Gebiet der direkten Vertretung haben wir in den letzten Jahren nach dem § 14 VwVfG perfektioniert.
Sensibilisiert durch die letzten Ereignisse in Berlin, Abrechnungen und Missbrauch von Fördermitteln betreffend, stellen wir Ihnen hiermit unsere Leistung, die den Bürgern und Bedürftigen kostenlos, ohne Zwangsmitgliedschaft oder Betreuungsvertrag angeboten wird, in Rechnung.
Abrechnungsgrundlagen ergeben sich aus den §§ 14 SGB I, 6 (1) SGB II, 11 SGB XII
Unsere entsprechenden Unterlagen und Beratungsprotokolle legen wir Ihnen gerne zur Einsicht vor und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Die Gelder werden wir transparent und zweckgebunden für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Arbeitsmittel ausgeben, um noch professioneller Mittler zwischen Bürger und Behörde zu sein.
Daher sehen wir Ihrer Zahlung innerhalb der nächsten 10 Werktage entgegen."
Gerne nehmen wir Ihre Resonanz und gegebenenfalls Kritik auf und zur Kenntnis!
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ
1. Vorsitzender des VBMDU e.V.
Wie schon dort erklärt, werden wir keinerlei Maseratis oder andere Luxusgüter anschaffen, eine moderne Kommunikationseinrichtuung und das Geld, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, reichen uns.
Nach grober Schätzung hat der VBMDU e.V. seit seiner Gründung im Jahre 2005 ca. 4.000 kostenlose Beratungen und Beistandschaften geleistet. Alleine im März 2010 222 protokollierte.
Erklärung zur Rechnung in Höhe von 10.278,60 € an alle Rechnungsempfänger:
"Der VBMDU e.V. wurde 2005 gegründet. Seitdem fanden unzählige Beratungsgespräche und aktive Beistandschaften vor Ort in verschiedensten Verwaltungsbehörden und/oder im Schriftverkehr statt. Mehrfach wurden über das Quartiersmanagement und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Förderungen beantragt. Die Resonanz war gleich Null.
Wir leisten Hilfestellungen bei komplexen Sachverhalten, unsere Kunden bringen im Regelfall verschiedenste Problematiken mit, vom falschen Leistungsbescheid bis zu Mietfragen ist alles dabei. Wir arbeiten bezirksübergreifend und achten peinlich darauf, keine Rechtsberatung anzubieten. Daher müssen auch wir momentan Menschen auf Beratungsstellen verweisen, von denen wir wissen, dass diese keine nachhaltige Hilfe am Menschen bereitstellen oder bereitstellen können. Dies ist ein Teufelskreislauf, dem wir mit unserem Personal entgegen treten.
Ohne unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter, die selber zeitweise erheblichen Druck durch ihr zuständiges Jobcenter erleben, wäre unsere Arbeit überhaupt nicht möglich (gewesen). Hier geht es nicht nur um eine erschreckende Anzahl fehlerhafter Bescheide, sondern auch um fehlende Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Bescheiden und Berechnungen. Auch erleben wir in der täglichen Praxis die Frustration der Bedürftigen, da selbst die staatlichen Beratungsstellen, speziell die Schuldnerberatungen, überlaufen sind und den Bürger abweisen oder monatelange Wartezeiten haben.
Als wichtigster Punkt dieser Rechnungsstellung sind die tatsächlichen Versäumnisse in der Beratung bei den dazu per Gesetz verpflichteten Jobcentern zu nennen. Hier erwarten die Bürger nichts Positives mehr und diesen rechtswidrigen Dauerzustand beheben derzeit die ehrenamtlich tätigen Vereine, mit maroder Technik und ohne Unterbau.
Gerne bitten wir auch um Hinweise, wie wir die bereits geleisteten Hilfen ab 2008 noch vergütet bekommen können, Nachweise sind in ca. 14 Aktenordnern ausreichend vorhanden.
Im Regelfall werden wir sofort aktiv, formulieren Anträge oder stellen als Beistände Überprüfungsanträge bei bereits verfristeten Bescheiden. Außeneinsätze sind teilweise von der Presse begleitet worden. Dieses Gebiet der direkten Vertretung haben wir in den letzten Jahren nach dem § 14 VwVfG perfektioniert.
Sensibilisiert durch die letzten Ereignisse in Berlin, Abrechnungen und Missbrauch von Fördermitteln betreffend, stellen wir Ihnen hiermit unsere Leistung, die den Bürgern und Bedürftigen kostenlos, ohne Zwangsmitgliedschaft oder Betreuungsvertrag angeboten wird, in Rechnung.
Abrechnungsgrundlagen ergeben sich aus den §§ 14 SGB I, 6 (1) SGB II, 11 SGB XII
Unsere entsprechenden Unterlagen und Beratungsprotokolle legen wir Ihnen gerne zur Einsicht vor und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Die Gelder werden wir transparent und zweckgebunden für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Arbeitsmittel ausgeben, um noch professioneller Mittler zwischen Bürger und Behörde zu sein.
Daher sehen wir Ihrer Zahlung innerhalb der nächsten 10 Werktage entgegen."
Gerne nehmen wir Ihre Resonanz und gegebenenfalls Kritik auf und zur Kenntnis!
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ
1. Vorsitzender des VBMDU e.V.
Abonnieren
Posts (Atom)