Die schon seit Monaten auf diesem Blog beschworene Katastrophe wird nun doch geschehen, wider allen Beteuerungen der Politik. Das Jobcenter Neukölln wird in die ehemalige Produktionsstätte der Berliner Kindl Brauerei, an der Hermannstrasse, Nähe U-Bhf. Boddinstrassse, einziehen.
Mit dem Umzug gehen vielfältige, neue, logistische Herausforderungen einher, die den Bürgern jetzt schon erhebliche Angstzustände verursachen, da noch nicht einmal die normalen, alltäglichen Aufgaben vom Jobcenter Neukölln, vertreten durch die vielfach ungeschulten und überlasteten Mitarbeiter, bewältigt werden.
Mit dem aktuellen Wahlausgang ist auch eher eine Verschlechterung der Situation der ALG II Bezieher zu befürchten, da die Einsparungen ja bekanntlich von unten nach oben vorgenommen werden, sprich erst beim Leistungsbezug gekürzt werden wird. Hier ist auch nochmals ein Anstieg an falschen oder rechtswidrigen Bescheiden der Jobcenter, durch erhöhten Druck der Verantwortlichen, zu erwarten.
Es ist daher allen Betroffenen anzuraten, bei einem falschen Bescheid so rasch wie möglich Widerspruch durch einen Rechtsanwalt einlegen zu lassen, vorher kann bei dem zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden, damit der Rechtsanwalt vom Land Berlin (oder entsprechendem Bundesland) bezahlt wird. Hierauf haben Sie einen absoluten Rechtsanspruch! (http://www.sozialleistungen.info/news/18.06.2009-bverfg-anspruch-auf-beratungshilfe-bereits-im-widerspruchsverfahren/). Sollte die ultimative Katastrophe, die Nichtbearbeitung, daher auch Nichtauszahlung, geschehen, sollten Sie so rasch wie möglich Einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht beantragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass bald, nach fast 5 Jahren, eine Verbesserung sichtbar wird.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com
Pressemitteilung
Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Dienstag, 29. September 2009
Freitag, 17. Juli 2009
Jobcenter Neukölln kriminalisiert Bedürftige
Das Jobcenter Neukölln kriminalisiert Hilfebedürftige in Masse durch falsche Ordnungswidrigkeitsanzeigen, und versucht dadurch, von eigenen, rechtswidrigen Handlungen abzulenken.
Bei den sozialen Trägern und Vereinen Berlins, speziell im Bezirk Neukölln, ist ein extremer Anstieg an Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen ALG II Empfänger durch das jeweilige Jobcenter festzustellen. Besorgniserregend ist hier die Tatsache, dass trotz beantworteter Anhörungen, die formal formuliert werden und inhaltlich den Vorwurf jeweils entkräften, Ordnungsgelder rechtswidrig und in der Höhe auch noch unangemessen erhoben werden. Hier steht jedem Leistungsempfänger der Gang zum Anwalt frei, am besten beantragen Sie vorher einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht, damit der Rechtsanwalt zumindest die Beratung kostenlos durchführt (de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) und Einspruch einlegt.
Vorgeschoben wird im Regelfall, durch die Sachbearbeiter der Jobcenter, dass Versäumnisse gegen die Mitwirkungspflicht oder verspätete Veränderungsmitteilungen vorliegen. Gegenargument ist hier die tatsächlich nie stattfindende Beratung der Verwaltungsbehörde Jobcenter. Im Gegensatz zum gesetzlichen Auftrag wird der Mensch niemals beraten, Hinweise finden lediglich mündlich statt, ansonsten beruft sich die Behörde immer auf die bei Antragstellung unterschriebenen Pflichten. Dies kann aber in einer Demokratie nicht ausreichen, da die Behörde Jobcenter selber einen derart hohen Postverlust aufweist, dass schon gekalauert wird, dass regelmäßig Postverbrennungen an den Wochenenden in den Jobcentern durchgeführt werden. Tatsächlich aber ist der Gesetzgeber schuld, da die Überlastung des einzelnen Sachbearbeiters nicht durch sinnvolle Maßnahmen aufgehoben wird.
Oftmals hat der Bürger alles mitgeteilt, hat sogar Abgabebescheinigungen (Empfangsbekenntnisse), nur dass diese nicht bearbeitet werden. Daher, immer Einspruch einlegen (lassen), spätestens im Gerichtsverfahren kommen die (meisten) Richter wieder in ein ordentliches Verfahren zurück.
Zu verfolgen bleibt nur, ob nun auch jeder Sachbearbeiter der Behörde in Zukunft von Amtswegen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn er/sie falsche Bescheide versendet oder der Beratungspflicht nicht nachkommt.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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Bei den sozialen Trägern und Vereinen Berlins, speziell im Bezirk Neukölln, ist ein extremer Anstieg an Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen ALG II Empfänger durch das jeweilige Jobcenter festzustellen. Besorgniserregend ist hier die Tatsache, dass trotz beantworteter Anhörungen, die formal formuliert werden und inhaltlich den Vorwurf jeweils entkräften, Ordnungsgelder rechtswidrig und in der Höhe auch noch unangemessen erhoben werden. Hier steht jedem Leistungsempfänger der Gang zum Anwalt frei, am besten beantragen Sie vorher einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht, damit der Rechtsanwalt zumindest die Beratung kostenlos durchführt (de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) und Einspruch einlegt.
Vorgeschoben wird im Regelfall, durch die Sachbearbeiter der Jobcenter, dass Versäumnisse gegen die Mitwirkungspflicht oder verspätete Veränderungsmitteilungen vorliegen. Gegenargument ist hier die tatsächlich nie stattfindende Beratung der Verwaltungsbehörde Jobcenter. Im Gegensatz zum gesetzlichen Auftrag wird der Mensch niemals beraten, Hinweise finden lediglich mündlich statt, ansonsten beruft sich die Behörde immer auf die bei Antragstellung unterschriebenen Pflichten. Dies kann aber in einer Demokratie nicht ausreichen, da die Behörde Jobcenter selber einen derart hohen Postverlust aufweist, dass schon gekalauert wird, dass regelmäßig Postverbrennungen an den Wochenenden in den Jobcentern durchgeführt werden. Tatsächlich aber ist der Gesetzgeber schuld, da die Überlastung des einzelnen Sachbearbeiters nicht durch sinnvolle Maßnahmen aufgehoben wird.
Oftmals hat der Bürger alles mitgeteilt, hat sogar Abgabebescheinigungen (Empfangsbekenntnisse), nur dass diese nicht bearbeitet werden. Daher, immer Einspruch einlegen (lassen), spätestens im Gerichtsverfahren kommen die (meisten) Richter wieder in ein ordentliches Verfahren zurück.
Zu verfolgen bleibt nur, ob nun auch jeder Sachbearbeiter der Behörde in Zukunft von Amtswegen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn er/sie falsche Bescheide versendet oder der Beratungspflicht nicht nachkommt.
Patrick Schiffler
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