Donnerstag, 26. März 2009

Kein Schutz mehr vor Willkür des Jobcenters

S 170 AS 2642/09 ER Lena K., offizielle Rechtlosigkeit

Frau K. war mit einem Vertreter des VBMDU e.V. (www.vbmdu.de) am Dienstag, den 24.03.2009, nach dem sich auf Grund eines Beschlusses des Sozialgerichts Berlin nichts tat, auf dem Jobcenter Neukölln vorsprechen. Dort wurde die Auszahlung verweigert, verschiedene vorgeschobene Begründungen, wie z.B. "Wir haben noch 2 Wochen Zeit mit der Bearbeitung", "Wir können entscheiden, wie und wann wir auszahlen" führten dazu, dass erfolglos die Aktion abgebrochen werden musste. Im Gegensatz zu früheren, erfolgreichen Einsätzen (siehe Referenzen) der Berliner Polizei, wurde am 26.03.2009 der Pfändungsschutz, mit Hinweis auf die "unsichere Sach- und Rechtslage", verweigert.

Offensichtlich sind die Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie stehen. Der Bürger ist komplett rechtlos geworden, seine Forderungen, die schon per Eilbeschluss bestätigt wurden, durchzusetzen. Mittlerweile ist also endlich wieder eine Gleichschaltung von Judikative, Legislative und Exekutive gegen den Bürger Realität geworden.

Dies ist eine offizielle Pressemitteilung, Dokumentation vorhanden. Da offensichtlich weder die Gerichte, noch die Gesetze, in diesem Land noch einen realen Hintergrund haben, ist eine Information der Öffentlichkeit unumgänglich. Frau K. ist weiterhin mittellos, selbst ein Lebensmittelgutschein wurde von den Sachbearbeitern nicht angeboten.

Der VBMDU e.V. ist, ebenso wie der Rechtsanwalt der Frau K. entsetzt, wird doch hier die Umsetzung eines einstweiligen Rechtsschutzbeschlusses durch die Verwaltungsbehörde verweigert.

Bei Abdruck bitten wir um Mitteilung.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com

Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten"

Dienstag, 24. März 2009

Nichts dazu gelernt

Das Jobcenter Neukölln lernt einfach nicht dazu. Am 24.03.2009 sprach Frau G.* (*Name geändert) im Jobcenter Neukölln zusammen mit ihrem Beistand vor. Ziel war die Auszahlung der ihr zustehenden Gelder zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Hierüber musste das Sozialgericht Berlin im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren entscheiden, da die Behörde Jobcenter vorher rechtswidrig über einen Erstantrag ablehnend beschieden hatte. In der Behörde wurde erst Zustimmung vorgegeben, allerdings erst bis zu einem Gespräch mit der Teamleiterin Frau Sch. Dann wurde entschieden, obwohl Frau G.* aktuell mittellos war, dass die Gelder erst angewiesen werden, eine Barauszahlung könne nicht stattfinden. Hauptargument war hier, dass die Behörde sich aussuchen darf, wie sie die Gelder, und vor allem wann sie die Gelder auszahlt. Das stimmt lt. Rechtsanwalt der Frau G.* nicht. Die Behörde wurde rückwirkend ab dem 01.02.2009 in Verzug gestellt, muss somit die Gelder sofort auszahlen. Übrig bleibt nur, dass der schlechte Stil den Bürgern erhalten bleibt. Frau G.* wird nun am 26.03.2009 im Jobcenter Neukölln pfänden gehen, unter Polizeischutz, wie schon mehrfach geschehen.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com