Die Firma Vattenfall hat in Berlin den (rechtlichen) Vogel abgeschossen. Nach intensiver Vorrecherche steht der Sachverhalt des illegalen Stromabklemmens fest. Herr T. (*Name geändert) erhielt nach 15 Monaten seine erste Abschlagsrechnung. Diese war exorbitant hoch. Daher ging Herr T. zum Amtsgericht in seinem Bezirk und holte sich einen Beratungshilfeschein. Damit wurde dann ein Anwalt beauftragt, der die Stromschuldenhöhe angriff. Zwischendurch erhielt Herr T. 6 Tage vor der rechtswidrigen Stromsperre eine Mahnung, in der er alle Schulden und die laufenden, neu berechneten monatlichen Abschlagszahlungen leisten sollte. Auf anraten seines Rechtsanwaltes überwies er also 3 Tage vor der tatsächlichen Absperrung die Abschläge komplett. Es wurde auf der Mahnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Vattenfall nach 4 Wochen absperren könne. Trotzdem geschah dies ohne weitere Mitteilung kurz nachher. Nun liegt der Fall gleich bei drei Gerichten (Sozialgericht, Amtsgericht, Beschwerde Landgericht). Mehr von dem Ausgang später auf dieser Redaktionsseite.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
www.vbmdu.de
http://soziales.en-a.de
http://berlinpresse.blogspot.com
Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Donnerstag, 5. Februar 2009
Donnerstag, 29. Januar 2009
Berechnung ALG II ist Rechtswidrig
Der Gesetzgeber hat willkürlich den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre auf 60 % der Leistungen eines Erwachsenen (außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft) reduziert. Dies hat nun das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 28.01.2009 zur Prüfung verwiesen "Quelle: Welt Online am 29.01.2009"
"Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des gerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es zur Begründung eines Beschlusses in Kassel. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an." Zitat Ende
Bürger- und Menschenrechtsverbände sehen endlich wieder Licht am Ende des Tunnels. Aber was nun?
Sie sollten als Betroffene sofort einen Überprüfungsantrag stellen (Information falscher Bescheid: http://soziales.en-a.de/ratgeberservice-6), damit Sie hier Ihre Rechte auch tatsächlich wahren. Beziehen Sie sich unbedingt auf das o.g. Urteil und erwarten Sie von der Behörde die Neuberechnung. Sollte der Überprüfungsantrag negativ beschieden werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt, zumindest aber eine soziale Beratungsstelle aufsuchen.
Patrick Schiffler
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"Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des gerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es zur Begründung eines Beschlusses in Kassel. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an." Zitat Ende
Bürger- und Menschenrechtsverbände sehen endlich wieder Licht am Ende des Tunnels. Aber was nun?
Sie sollten als Betroffene sofort einen Überprüfungsantrag stellen (Information falscher Bescheid: http://soziales.en-a.de/ratgeberservice-6), damit Sie hier Ihre Rechte auch tatsächlich wahren. Beziehen Sie sich unbedingt auf das o.g. Urteil und erwarten Sie von der Behörde die Neuberechnung. Sollte der Überprüfungsantrag negativ beschieden werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt, zumindest aber eine soziale Beratungsstelle aufsuchen.
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