Ein Phänomen beschäftigt seit ca. November 2008 vermehrt Rechtsanwälte und Hilfevereine. Die Jobcenter Deutschlands verteilen mittlerweile bei kleinsten "Verstössen" Ordnungswidrigkeitsanzeigen (OWI´s). Klassisch ist hier der Fall, dass der Leistungsbezieher Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen nicht an das Jobcenter mitgeteilt hat. Dazu haben die Jobcenter allerdings auch niemals aufgefordert. Dies soll gegen die Beratungs- und Amtsermittlungspflicht der Jobcenter verstoßen. Noch ist die Rechtsprechung sehr verschieden. Je nach Auffassung der Richter gibt es mal einen Freispruch, mal eine Verurteilung. Warum der Bürger hier kriminalisiert wird, ist unverständlich, da die Rückforderungen separat durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, und die Beträge sehr selten eine Summe, trotz eines 3 Jahreszeitraumes, von 500,- € überschreiten. In sechs, der Redaktion vorliegenden Fällen, wurde sogar die jeweilige Mietminderung mitgeteilt, es hat also einen kausalen Zusammenhang gegeben, nur dass dieser durch die Jobcenter nicht erkannt wurde.
Bei Erhalt einer solchen "OWI" gilt also wieder die Formel: Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Rechtsanwalt.
Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ e.V.
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Aktuelles speziell von den Jobcentern Berlins, aber auch Nachfragen bei den Verursachern, der Politik. Auch Neues und Kurioses um Polizei und Gerichte werden Sie hier finden. Namen werden hier entfremdet dargestellt, vorangegangene Recherche wird versichert.
Donnerstag, 5. März 2009
Dienstag, 3. März 2009
Überprüfungsanträge zeigen Wirkung
Die Überprüfungsanträge betreffs des Beschlusses des Bundessozialgerichtes zur Berechnung des Leistungsbezuges von Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (s. Bericht vom 29.01.2009) zeigen erste Wirkung. Da der Gesetzgeber weiterhin die falsche Berechnungsformel anwendet, ein Kind unter 14 ist nur 60 % eines Erwachsenen wert, ein Kind darüber nur 80 %, bleiben die Bescheide schwebend unwirksam, da nicht unter Vorbehalt bzw. vorläufig ausgestellt wird. Auch die rückwirkende Überprüfung bereitet den Widerspruchsstellen deutliche Schwierigkeiten, da diese Überprüfung wieder beschieden werden muss, also rechtsmittelfähig wird. Dadurch steht den Jobcentern juristischer Ärger ins Haus, da nun Rechtsanwälte Widersprüche zu den (falschen) Überprüfungsbescheiden einlegen (können), was durchaus Sinn macht, da die Rechtswidrigkeit der Berechnung schon fest steht.
Patrick Schiffler
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